Leiharbeit und Werkverträge in städtischer Verwaltung und bei Tochterfirmen

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 17. Mai 2018:

Der Gesetzgeber hat spätestens seit Einführung der Hartz-Gesetze die Leiharbeit hoffähig gemacht. Die Leiharbeitsbranche boomt auf hohem Niveau weiterhin. Laut Bundesarbeitsagentur waren im Jahresdurchschnitt von Juli 2016 bis Juni 2017 in Deutschland 1.043.000 Beschäftigte als LeiharbeitnehmerInnen tätig. In den letzten zehn Jahren ist ihre Zahl damit auf das zehnfache, in den letzten 20 Jahren auf das 25-fache gestiegen. Etwa 3 Prozent aller Beschäftigten sind in Deutschland über Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Laut Aussage der Arbeitsagentur lag der Anteil in Düsseldorf in der ersten Hälfte des Jahres 2017 bei 3,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im „Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung“; bei unter 25-jährigen sogar bei 4,5 Prozent. Selbst die Bundesagentur stellt zum Thema Leiharbeit fest: Das Zugangsrisiko in Arbeitslosigkeit aus Zeitarbeit ist überdurchschnittlich hoch“. Die Entlohnung ist dafür miserabel. „Die erzielten Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit sind unterdurchschnittlich. Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte erhielten im Jahr 2016 im Mittel (Median) ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.133 €. Der mittlere Verdienst in der Zeitarbeit war mit 1.816 € um 42 Prozent niedriger.“ (Arbeitsmarktberichterstattung, Februar 2018)

Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, die zu Dumpinglöhnen in den Betrieben eingesetzt werden, soll Druck auf die Stammbelegschaften ausüben und die Tarifverträge aushebeln. Gleichzeitig nutzen auch Kommunen das Mittel der Leiharbeit und zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen. Das sorgt für Unsicherheit bei den Betroffenen, ob ihr Vertrag verlängert wird und schafft keine sichere Zukunftsperspektive.

Leiharbeit vernichtet Arbeitsplätze und drückt die Löhne. Das hat nicht nur Folgen für die Leiharbeitenden, die einem höherem Verarmungsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch für die öffentlichen Haushalte. Neben dem Verlust von Steuereinnahmen und Beiträgen zur Sozialversicherung muss der Bund jährlich elf Milliarden Euro aufwenden, um die Verdienste von Leiharbeitenden und Niedriglöhnern über Hartz IV aufzustocken und subventioniert damit Betriebe, die Armutslöhne zahlen. Aufgrund der Veränderung des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung weichen Leiharbeitsfirmen und Unternehmen auf die Form von ebenso zeitlich gebundenen sogenannten Werkverträgen aus. In gleicher Weise wird über Werkverträge Lohndumping durch Dienstverträge, Geschäftsbesorgungsverträge usw. betrieben. Es geht um den Einsatz von Gruppen von ArbeitnehmerInnen als Fremdpersonal in Unternehmen, wie auch bei kommunalen Diensten. Alles hat ein und denselben Zweck: Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Stammbelegschaft.

In diesem Zusammenhang stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Wie viele Personen mit welchen Entgeltstufen und in welchen Bereichen waren bei der Stadt Düsseldorf (bitte aufschlüsseln) und ihren Tochterunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen) im Rahmen eines LeiharbeitnehmerInnenverhältnisses und/oder Werkvertrages im Jahre 2015 bis 2017 beschäftigt?
     
  2. In welchen Bereichen der städtischen Verwaltung und bei Tochterfirmen bestehen Werkverträge mit Fremdfirmen und welche Tätigkeiten werden über diese abgewickelt?
     
  3. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für die Stammbelegschaft und LeiharbeitnehmerInnen und/oder Werkverträgen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?

Mit freundlichen Grüßen

 

Helmut Born                              Thomas Obst                               Lothar Daxenberger

 

Antwort der Verwaltung am 17.05.2018 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke)

zu Frage 1:

Hinweis:
Die Beantwortung der Fragen 1 - 3 beinhaltet für die Landeshauptstadt Düsseldorf keine Aussagen zum Thema Werkverträge, da diese nicht zentral durch das Haupt-amt bearbeitet werden. Auf eine manuelle Abfrage in allen Ämtern und Instituten der Stadtverwaltung wurde aufgrund des erheblichen personellen Aufwandes verzichtet.

Antwort:
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden bei der Landeshauptstadt Düsseldorf 79 Personen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt. Zwei Einsätze erfolgten im Sekretariatsbereich eines Dezernatsbüros bzw. im Amt für Kommunikation. Weitere vier Personen unterstützten die städtische Druckerei und neun Einsätze gab es im Amt für Soziales zur Rückstandsbearbeitung. Die verbleibenden 64 Personen wurden aufgrund des dringenden Personalbedarfs zur Bearbeitung der Flüchtlingssituation in der Kommunalen Ausländerbehörde, im Gesundheitsamt sowie für die Leistungsgewährung und Unterbringung im Amt für Soziales eingesetzt.
Das Instrument der Zeitarbeit hat sich bei diesen dringenden und plötzlichen Personalbedarfen als sehr geeignet erwiesen. Über die parallel laufende Personalakquise konnten letztlich 34 dieser Leiharbeitskräfte in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Landeshauptstadt Düsseldorf übernommen werden.
Die Beauftragung von Personaldienstleistungsunternehmen bzw. Leiharbeitsfirmen stellt für die Verwaltung nach wie vor die absolute Ausnahme bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben dar. Die Aufgaben werden in der Regel durch verwaltungsinternes Personal wahrgenommen. Lediglich bei unvorhersehbaren Ausfällen und bei besonderen Bedingungen, wie beispielsweise bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation, wird auf Leiharbeitsfirmen zurückgegriffen.
Hinsichtlich der Arbeitnehmerüberlassungen/ Werkverträge bei den städtischen Tochterunternehmen wird auf die Anlage verwiesen.

zu Frage 2: Für die Landeshauptstadt Düsseldorf gilt der Hinweis unter Frage 1. Für die städtischen Tochterunternehmen wird auf die Anlage verwiesen.

zu Frage 3: Die Verwaltung beauftragt ausschließlich tarifgebundene Unternehmen, so dass die im jeweiligen Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen gelten. Dabei kommen in der Regel die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e.V. (IGZ e.V.) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und den Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge zur Anwendung. Diese regeln u.a. die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Urlaub.
Es wird somit eine tarifkonforme Entlohnung sichergestellt. Darüber hinaus ist ein direkter Vergleich nicht möglich, da in den Stundensätzen der Entleihfirmen außer dem Verdienst der / des entliehenen Mitarbeiterin / Mitarbeiters auch Sozialkosten sowie eine Gewinnspanne enthalten sind.
Für die städtischen Tochterunternehmen wird auf die in der Anlage aufgeführten Aus-führungen der einzelnen Betriebe verwiesen.

Vorlage 11/28/2018 – Anlage

 

 

 

Daten

Auskunft erbeten von

Kürzel

Antworten

Ja/nein

Flughafen Düsseldorf GmbH

FDG

x

j

       Flughafen Düsseldorf Ground handling GmbH

FDGHG

x

j

       Flughafen Düsseldorf Security GmbH

FDSG

x

j

       Flughafen Cargo GmbH

FDCG

 

 

       Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH

FDIG

 

 

Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH

JBH

x

j

Neue Schauspiel GmbH

NSG

x

j

Werkstatt für angepaßte Arbeit

WfaA

x

j

Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG

IDR

x

j

Bädergesellschaft Düsseldorf mbH

Bäder

x

j

Rheinbahn AG

RB

x

j

Stadtwerke Düsseldorf AG

STW

x

j

Kunsthalle Düsseldorf gGmbH

KH

x

j

Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH

ZWD

x

j

SWD – Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG

SWD

x

j

Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH

IPM

x

j

Düsseldorfer Innovations- u. Technologiezentrum GmbH

DITEC

x

j

Deutsche Oper am Rhein gGmbH

DOR

x

j

Messe Düsseldorf GmbH

Messe

x

j

Düsseldorf Congress Sport & Event GmbH

DCSE

 

 

Düsseldorf Marketing GmbH

DM

 

 

Düsseldorf Tourismus GmbH

DT

x

n

NRW-Forum Düsseldorf gGmbH

NRW-Forum

 

 

Regiobahn GmbH

Regio

 

 

Sana-Kliniken Düsseldorf GmbH

Sana

 

 

 

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