Mähfreier Mai – jede Blüte zählt

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 14.08.2023 (AÖE/038/2023):

Um das lokale Ökosystem zu stärken, benötigt es mehr Lebensräume für Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber:innen. Zum dritten Mal haben in diesem Jahr unter anderem die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft (DGG) 1822 e.V. zur deutschlandweiten Aktion „Mähfreier Mai“ aufgerufen, Gartenfreund:innen, Garten-, Naturschutz- und Imker:innenverbände beteiligen sich.

In England hat die Organisation Plantlife die Auswirkungen ihres jährlichen Aufrufs zum „NoMowMay“ dokumentiert und festgestellt, dass auf selten gemähten Rasenflächen die Menge an Nektar für bestäubende Insekten um das Zehnfache erhöht werden kann. Auch vergrößert sich die Blütendichte.

Eine Informationsvorlage zum „Mähfreien Mai“ aus der Umweltausschusssitzung vom Oktober 2022 (AUS/045/2022) nennt nur ausgewählte Zahlen; Landschaftsrasen werde zwei Mal im Jahr gemäht, Gebrauchsrasen sechs- bis zehnmal. Ob dabei zwischen verschiedenen Varianten Gebrauchsrasen unterschieden wird oder nach welchen Kriterien häufiger oder seltener gemäht wird, erschließt sich aus der Informationsvorlage nicht. Eine Flächengröße wird nur für die Blühwiesen genannt, die 265.000 Quadratmeter umfassten. DIE LINKE sieht deshalb noch einigen Informationsbedarf.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:Seite 2

  1. Zwischen welchen Kategorien von Wiesen/Grünflächen unterscheidet das Gartenamt bei der Planung des Mähens?
     
  2. Wie groß ist der Anteil bzw. die Fläche der unterschiedlichen Kategorien städtischer Wiesen/Grünflächen?
     
  3. Wie oft werden welche Kategorien von Wiesen/Grünflächen gemäht ?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                            Julia Rupp                               Olaf Nordsieck


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Entsprechend der vorliegenden Hauptnutzungsart der Grünflächen unterscheidet sich auch die Pflege. Dabei wird zwischen Rasenflächen in Parkanlagen als Gebrauchsrasen sowie extensiv gepflegten Wiesen- und Blühflächen unterschieden.

Gebrauchsrasen
Nicht überall im Stadtgebiet ist die Anlage und Pflege von Wiesen mit der Funktion des Standortes zu vereinbaren. Gebrauchsrasenflächen mit entsprechend hohem Nutzungsdruck werden daher je nach Beanspruchung sechs bis zehnmal im Jahr geschnitten. Besonders zu Beginn der Vegetationsperiode ist der Rasenschnitt erforderlich, um den Neuaustrieb zu fördern und so die Belastbarkeit der Rasennarbe zu erhöhen.

Wiesen
Wiesen werden im Gegensatz zu Gebrauchsrasenflächen extensiv gepflegt, d.h. grundsätzlich zweimal im Jahr gemäht. Das Mahdgut wird anschließend entfernt, da die Flächen sonst an Artenreichtum verlieren. Bei jeder Mahd verbleibt jedoch ein Wiesenstreifen als Rückzugsraum für die die heimische Tierwelt (Staffelmahd). Der optimale Zeitpunkt der Mahd definiert sich hierbei jedoch nicht durch ein Datum, sondern durch die Vollblüte der Margerite. Diese tritt für gewöhnlich Anfang Juni ein, wodurch sich auch in Düsseldorf der „NoMowMay“ (mähfreier Mai) etabliert hat.

In Abhängigkeit von der Witterung und der damit verbundenen Wuchshöhe muss jedoch ggf. eine Mahd vorgezogen werden, so dass z.B. Beeinträchtigungen für angrenzende Verkehrsflächen - in Form von Überhang und Sichtbehinderung - beseitigt werden können. Ebenso variiert der optimale Mahdzeitpunkt je nach vorherrschender Witterung. Bedingt durch den Klimawandel erhöht eine zu späte Mahd zudem das Risiko einer oberflächennahen Austrocknung der Flächen, da die Wiese nicht mehr im gewohnten Umfang nachwächst, sondern über den Sommer „versteppen“ kann. All diese Voraussetzungen sind für den Mahdzeitpunkt zu beachten.

Nachdem in der Vergangenheit nahezu alle Rasenflächen in Grünanlagen als Gebrauchsrasen gepflegt wurden, findet seit einigen Jahren die kontinuierliche Umwandlung in extensiv gepflegte und blütenreiche Wiesenflächen statt. In den letzten drei Jahren konnte die Stadtverwaltung so die Gesamtfläche um 7,5 ha auf insgesamt 26,5 ha vergrößern. Weitere Maßnahmen, wie z.B. auch die Neuanlage von Blühflächen, werden folgen. Die Umsetzung sowie die Dokumentation der Maßnahmenkönnen im kürzlich eingeführten städtischen Blumenwiesenkataster online unter
https://maps.duesseldorf.de eingesehen werden.

Baumscheiben/ Blühflächen
Baumscheiben werden im Stadtgebiet in der Regel zweimal im Jahr durch externe Fachfirmen geschnitten. Ein wesentliches Kriterium dabei ist es, die Einsehbarkeit des Straßenraumes zu gewährleisten, da die Landeshauptstadt Düsseldorf der gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Durch die extensive Pflege eines zweimaligen Schnittes im Jahr bleiben Kräuter und Stauden erhalten und treiben wieder aus.

Antwort zu Frage 2:
Die Gesamtfläche der Grünunterhaltung beträgt 12.095.512 m². Davon sind 3.481.927 m² Gebrauchsrasen (29 %) und 1.755.551 m² Wiesenflächen (14,5 %) im städtischen Grünflächenkataster erfasst.

Von diesen Flächen liegen im Bereich der Verkehrsbegleitgrünflächen 818.743 m² Gebrauchsrasen und 635.650 m² Wiesenflächen. Zusätzlich sind 13.563 Baumscheiben mit Rasen- und Wiesenbewuchs mit einer Fläche von 77.060 m² (0,6%) zu pflegen.

Antwort zu Frage 3:
Siehe Beantwortung zu Frage 1.