Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

Rat

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 14.07.2011:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert

  • den Deutschen Bundestag auf, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und eine einheitliche, menschenwürdige und existenzsichernde Grundsicherung für alle Bedürftigen zu gewährleisten.

  • den Deutschen Städtetag auf, sich entsprechend dieser Haltung neu zu positionieren.

  • die VertreterInnen der Stadt Düsseldorf in den Gremien und Organen des Deutschen Städtetages auf, sich aktiv für eine Positionierung des Verbandes in diesem Sinne  einzusetzen.

Begründung:
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Berechnungsgrundlagen des Hartz IV-Regelsatzes wird deutlich, dass auch die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht verfassungskonform sind. So hat selbst die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE bestätigt, dass die auf bloßen Schätzungen und politischen Vorgaben basierende Festsetzung der Leistungen nach diesem Gesetz nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht-Urteils entspricht.

Unabhängig von den nicht verfassungskonform berechneten Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz jedoch auch grundsätzlich abzulehnen: Oberstes Gebot des Grundgesetzes ist die Wahrung der Menschenwürde und damit einer menschenwürdigen Existenz ohne Ansehen der Person. Dem widerspricht die Zweiteilung von allgemeiner Grundsicherung und einer solchen für AsylbewerberInnen.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind gegenüber dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch um etwa ein Drittel reduziert und wurden trotz einer Preissteigerung seit 1993 in Höhe von 25 Prozent und trotz der vom Verfassungsgericht geforderten fortwährenden Überprüfung der Bedarfssätze niemals angehoben. Nach Ansicht des Landessozialgerichts NRW sind die Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum offenkundig unzureichend (L 20 AY 13/09).

Das Asylbewerberleistungsgesetz normiert ein Existenzminimum zweiter Klasse, das sich nicht nach den realen Bedürfnissen der Betroffenen richtet, sondern im Gegenteil abschreckend wirkt und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern soll. Es muss daher abgeschafft und durch eine einheitliche, menschenwürdige und existenzsichernde Grundsicherung für alle Bedürftigen ersetzt werden.

Dem Deutschen Bundestag liegen zurzeit verschiedene Anträge vor, die die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Inhalt haben. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs. 17/4424 heißt es zur Kostenbeteiligung der Kommunen: Soweit die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes „zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen führt, hat der Bund diese durch eine entsprechende Beteiligung gegenüber den Ländern auszugleichen.“ Für Düsseldorf wäre die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes somit kostenneutral.

Im Hinblick auf den grundsätzlichen Charakter dieser Fragestellung und dem Kommunalbezug als Leistungsträger sollte der Rat der Stadt Düsseldorf mit einer Empfehlung gegenüber dem Bundesgesetzgeber Stellung beziehen. Im Sinne dieses Antrages hatten sich im Rahmen einer Anhörung vor dem Deutschen Bundestag etwa auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, der Caritasverband und die Evangelische Kirche in Deutschland positioniert.

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Gilbert Yimbou