Mittel für SchulsozialarbeiterInnen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 14.07.2011:

Im Bildungs- und Teilhabepaket sind Mittel für SchulsozialarbeiterInnenstellen vorgesehen. Aus technischen Gründen werden diese Mittel zusammen mit dem weiteren Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über die Kosten der Unterkunft über den Haushalt des Landes an die Kommunen gegeben. Zur Feststellung der zweckgebundenen Verwendung wird am Jahresende eine Abrechnung über die Mittelverwendung eingefordert.

Nach Auskunft des Staatssekretärs aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) ist den Kommunen dieses Geld bereits zugegangen. Derzeit ist zur Handhabung der Mittel ein Erlass zwischen den Ministerien Soziales, Schule, Kinder und Jugend in der Endabstimmung. Laut Auskunft des Staatssekretärs ist damit zu rechnen, dass die Kommunen diesen Erlass Mitte Juli bekommen werden, so dass das Geld dann entsprechend verausgabt werden kann.

Vor diesem Hintergrund frage ich an:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die Düsseldorf für SchulsozialarbeiterInnen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten hat?
  1. Wie sollen die Anteile für die SchulsozialarbeiterInnen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Düsseldorf verwendet und verteilt werden?
  1. Bedeuten diese Mittel neue Stellen für SchulsozialarbeiterInnen in Düsseldorf und wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum werden diese besetzt?

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hintzsche:

 

Frage 1:
Auf welche Höhe belaufen sich die Mittel, die Düsseldorf für SchulsozialarbeiterInnen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten hat?

Antwort:
Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten die Kommunen entsprechende Bundesmittel, die sich nach den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II ausrichten. Der derzeitige Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung beträgt 35,8 Prozent. Davon entfallen 2,8 Prozentpunkte auf den Mehraufwand für zusätzliche Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung in Horten. Allerdings ist dies befristet auf die Jahre 2011 bis 2013. Ab 2014 fällt der Anteil ersatzlos weg. Welche Einnahmen die Landeshauptstadt tatsächlich erzielen wird, ist abhängig von der Entwicklung der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus ist noch nicht klar, welcher Aufwand für die Mittagsverpflegung in Horten entsteht.


Frage 2:
Wie sollen die Anteile für die SchulsozialarbeiterInnen aus dem Bildungsund Teilhabepaket in Düsseldorf verwendet und verteilt werden?

Antwort:
Die Arbeitshilfe des Landes zur Umsetzung BuT sieht vor, dass die Schulsozialarbeit dazu dienen soll, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit der Perspektive und damit ihre späteren Integrationschancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sinnvoll erscheint eine regionale Fokussierung der Schulsozialarbeit auf örtliche Problembezirke, um die Förderung tatsächlich den Orten des wirklichen Bedarfs zukommen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Förderung der Schulsozialarbeit zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es soll so verhindert werden, dass bestehende Jugendhilfestrukturen mit den Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppelstrukturen entstehen.


Frage 3:
Bedeuten diese Mittel neue Stellen für SchulsozialarbeiterInnen in Düsseldorf und wenn ja, wie viele und in welchem Zeitraum werden diese besetzt?

Antwort:
In Düsseldorf besteht bereits ein vielfältiges Angebot an sozialen Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration zu fördern. Schulen und Träger der Jugendsozialarbeit sind bereits umfassend vernetzt. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket dürfen nur für neue, d.h. zusätzliche Angebote verwendet werden. Die Verwaltung ist derzeit damit befasst, eventuelle zusätzliche Bedarfe zu ermitteln. Ein konkreter Stellenmehrbedarf kann daher derzeit nicht benannt werden.