Mögliche Mehreinnahmen durch Erhöhung von Gewerbesteuer und Einstellung kommunaler Steuerprüfer:innen

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des HFA am 04.12.2023 (HFA/050/2023):

Düsseldorf befindet sich laut dem aktuellen Controllingbericht der Kämmerei in einer schwierigen Haushaltslage. Im Bericht empfiehlt die Kämmerin unter anderem, die freiwilligen Leistungen der Stadt (also auch die Förderung von sozialen Projekten) auf den Prüfstand zu stellen. DIE LINKE lehnt solche Kürzungen ab. Wir fürchten erneute Minderbewilligungen oder Sperrvermerke bei Projekten, die für die Lebensqualität vieler finanzschwacher Haushalte wichtig sind.

DIE LINKE fordert eine Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt durch einen moderat erhöhten Gewerbesteuer-Hebesatz. Das Beharren auf einer niedrigen Gewerbesteuer schont allein gewinnstarke Unternehmen, während viele Einwohner:innen jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Nach Einschätzung der LINKEN steht Düsseldorf damit in einem völlig unsolidarischen Unterbietungswettbewerb um die niedrigsten Steuersätze mit den anderen Kommunen, der auch den Düsseldorfer:innen schadet.

Eine moderate Erhöhung des Hebesatzes auf 480 Punkte würde für eine Kapitalgesellschaft mit einem zur Gewerbesteuer herangezogenen Jahresgewinn von 100.000 Euro eine Mehrbelastung von monatlich 128,33 Euro bedeuten; für einen Einzelunternehmer mit 40.000 Euro zu versteuerndem Jahresgewinn eine monatliche zusätzliche Belastung von 19,90 Euro. Für Personengesellschaften gibt es neben einem Freibetrag von 24.500 auch die Möglichkeit, die Gewerbesteuer in einem erheblich höheren Umfang mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.

Weil für die Stadt die Vollständigkeit der Gewerbesteuer besondere Bedeutung hat, sollte die LHD nach Auffassung der LINKEN kommunale Betriebsprüfer:innen einstellen. Sie könnten insbesondere Großunternehmen prüfen, die häufig den steuerrechtlichen Rahmen weitestgehend ausschöpfen, um ihre Steuerlast klein zu halten.

Städte wie Köln und Wuppertal haben mit kommunalen Betriebsprüfer:innen gute Erfahrungen gemacht. So gab Köln an, durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung pro Mitarbeiter:in und Jahr durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen zu verzeichnen.1 Diese Angaben sind jedoch nicht aktuell. Deshalb bitten wir um eine Einschätzung der Düsseldorfer Stadtverwaltung auf Grundlage ihrer Kontakte zu anderen Kommunen und dem aktuellen Gewerbesteueraufkommen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Welche Mehreinnahmen wären für die Jahre 2024/2025 zu erwarten, wenn der Hebesatz der Gewerbesteuer auf 480 v.H. beziehungsweise 520 v.H. festgesetzt würde?

2. Welche Mehreinnahmen wären mit Blick auf vergleichbare Kommunen für die Jahre 2024/2025 möglich, wenn die Stadt Düsseldorf fünf kommunale Steuerprüfer:innen einstellen würde?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                    Helmut Born


Antwort der Verwaltung durch Stadtkämmerin Schneider:

Antwort zu Frage 1:
Auf Basis des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025 würden sich bei der Anhebung des
Gewerbesteuerhebesatzes auf 480 bzw. 520 Prozentpunkten in den Haushaltsjahren
2024 und 2025 folgende Veränderungen ergeben:

 Hebesatz 480%20242025
 Ertrag Gewerbesteuer119.062.000124.172.000
 Aufwand Wertveränderung-1.920.000-2.003.000
 Gesamtveränderung117.142.000122.169.000
    
 Hebesatz 520%20242025
 Ertrag Gewerbesteuer238.123.000248.342.000
 Aufwand Wertveränderung-3.840.000-4.005.000
 Gesamtveränderung234.283.000244.337.000

Aufgrund der Berechnungssystematik ergeben sich keine weiteren Veränderungen durch eine Hebesatzanpassung bei Landschaftsumlage sowie Gewerbesteuerumlage.

Diese Kalkulation steht unter dem Vorbehalt, dass sämtliche Unternehmen auch nach Erhöhung des Hebesatzes noch in Düsseldorf Gewerbesteuer leisten werden.

Antwort zu Frage 2:
Die Gemeinden können nach § 21 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) an den Außenprüfungen der Landesfinanzbehörden teilnehmen.

Die Teilnahme ist jedoch nur unter folgender Einschränkung zulässig:

„Die in den Absätzen 1 und 2 (zu § 21 FVG) genannten Rechte stehen den Gemeinden hinsichtlich der Realsteuern insoweit zu, als diese von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Die Gemeinden sind jedoch abweichend von § 21 Absatz 2 nur dann berechtigt, durch Gemeindebedienstete an Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen teilzunehmen, wenn diese in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhalten oder Grundbesitz haben und die Außenprüfungen im Gemeindebezirk erfolgen.“

Diese Einschränkung für Gemeinden führt dazu, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz nicht in Düsseldorf haben, somit auch nur unter den genannten Einschränkungen (Betriebsstätte, Grundbesitz) in Düsseldorf geprüft werden.

Dadurch entfaltet sich keine automatische Mitwirkungsmöglichkeit für die Landeshauptstadt Düsseldorf in allen Gewerbesteuerfällen.

Weiterhin werden der Gemeinde lediglich allgemeine Mitwirkungsbefugnisse nach dem FVG eingeräumt. Die Gemeinde hätte dabei nur eine beratende Funktion im Rahmen der Teilnahme.

Das Steueramt hinterfragt regelmäßig belastbare Zahlen bei den Gemeinden mit Steuerprüfer:innen, die jedoch bislang als Resultat keine direkte Zuordnung der Mehrerträge zum Prüfungsergebnis verbinden konnten.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf kalkuliert auf Basis des zu Grunde liegenden Berichtes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) "Kosten eines Arbeitsplatzes 2023/2024 für Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter“. Nach einer ersten Einschätzung würden Steuerprüfer:innen entweder in der Besoldungsgruppe A12 = durchschnittlich 110.900 Euro/Jahr oder A13= durchschnittlich 124.200 Euro/Jahr inklusive der Kosten eines Arbeitsplatzes eingruppiert. Hinzu käme ein Gemeinkostenanteil von rund 20 %. Somit müssten fünf Steuerprüfer:innen jährlich einen Ertrag zwischen 665.400 Euro und 745.200 Euro erwirtschaften. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gestaltet sich eine Akquise aktuell als schwierig.

Von daher wird bei Betrachtung eines wirtschaftlichen Personaleinsatzes unter anderem auch deswegen von einer Mitwirkung an Außenprüfungen der Finanzbehörden auf dem Gemeindegebiet Düsseldorf durch die Landeshauptstadt Düsseldorf abgesehen.