Neuer Vertrag für die Ganztagsschule

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Schulausschusses am 20.03.2012:

Die Stadt hat den Eltern von Grundschulkindern die OGS-Verträge gekündigt. Betroffen sind ca. 10.000 Kinder welche die additiven Gruppen der OGATAS besuchen. Die Eltern sind mit der Regelung nicht einverstanden. Sie beklagen die starren Abholzeiten und fordern einen  flexibleren Umgang damit. Kreative, künstlerische und sportliche Angebote außerhalb der Schule würden durch die Neuregelung beeinträchtigt oder könnten gar nicht mehr wahrgenommen werden.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Lässt die Landesgesetzgebung genug Spielraum, um von einer starren Fixierung bis 15 Uhr abzusehen, ohne dass ein Förderverlust droht?
  1. Wer entscheidet vor Ort über mögliche Ausnahmeregelungen?

  2. Ist bei der nächsten Vertrags-Verlängerung oder Neuerung ein einheitliches Vorgehen bezüglich Information, Diskussionsbedarf und Unterzeichnungsfrist der Eltern sowie der Information des Schulausschusses vorgesehen?

Freundliche Grüße

 

Georg Blanchard             Jacqueline Mzoughi      


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Lässt die Landesgesetzgebung genug Spielraum, um von einer starren Fixierung bis 15 Uhr abzusehen, ohne dass ein Förderverlust droht?

Antwort:
Eine entsprechende Anfrage des Schulträgers beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ist am 24.11.2011 dahingehend beantwortet worden, dass nur der Herkunftsprachliche Unterricht (HSU) als Förderangebot akzeptiert wird, für das sich eine Befreiung von der OGS vor 15 Uhr zuschussunschädlich auswirkt. Aus Sicht des Ministeriums kann es keinen landesweit geltenden Ausnahmekatalog geben, was in gleichem Maß für den kommunalen Bereich gilt. Es liegt daher in der Verantwortung der einzelnen Schule, über Ausnahmetatbestände selbst zu entscheiden. Leitend ist hierbei der Grundsatz, dass Regel und Ausnahme klar von einander unterschieden werden müssen. Alle OGS-Schulen sind hierüber am 21.12.2011 schriftlich informiert worden.


Frage 2:
Wer entscheidet vor Ort über mögliche Ausnahmeregelungen?

Antwort:
Wie in der Antwort zu Nr. 1 erläutert liegt es in der Verantwortung der Schulen, über Ausnahmetatbestände zu entscheiden.


Frage 3:
Ist bei der nächsten Vertrags-Verlängerung oder Neuerung ein einheitliches Vorgehen bezüglich Information, Diskussionsbedarf und Unterzeichnungsfrist der Eltern sowie der Information des Schulausschusses vorgesehen?

Antwort:
Es stehen keine weiteren Vertragsänderungen an. Es handelte sich seit OGS-Beginn im Schuljahr 2003/04 um eine erst- und einmalige Umstellung der Verträge. Elternverträge für die OGS werden stets unbefristet abgeschlossen und enden mit Ausnahme einzelner im Vertrag genannter Tatbestände ohne Kündigung mit dem Wechsel des Kindes in die weiterführende Schule. Elterninformationen werden künftig regelmäßig vor der Anmeldephase für die Grundschule angeboten, eine aktuelle Informationsveranstaltung für alle Schulpflegschaftsvorsitzenden wird am 29.03.2012 stattfinden.