Offene Fragen zur Umsetzung der Anzeige- und Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung am 21.03.2022 (AWM/012/2022):

Die Neufassung der Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung regelt auch die erstmals gesetzlich verankerte Anzeige- und Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen über Airbnb u.a.

Das Verfahren sieht die Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern (Wohnraum-ID) für Vermietungen vor. Die zugehörige Beschlussvorlage AWM/007/2022 weist jedoch darauf hin, dass das automatisierte Vergabeverfahren für Wohnraum-IDs noch beim Land NRW in der Entwicklung ist. Da dessen Verwendung zwingend ist, kann die Regelung zur Anzeige- und Registrierungspflicht in der Wohnraumraumschutzsatzung (dass § 12 Absätze 2 bis 7) frühestens zum 01.07.2022 in Kraft treten.

DIE LINKE Ratsfraktion geht davon aus, dass das Anzeige- und Registrierungsverfahren vor seiner Einführung dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung vorgestellt wird. Der erwartbare Zeitdruck bei der Umsetzung des Verfahrens macht es aber notwendig, mögliche Probleme der praktischen Umsetzung der Regelungen im Vorhinein anzusprechen.

Eine Regelung ohne Kontrolle der Einhaltung ist wirkungslos. Die Wohnraumschutzsatzung lässt offen, wie diese Kontrolle umgesetzt werden soll. Sie lässt auch offen, wie die Transparenz der Gültigkeit einer Wohnraum-ID gewährleistet werden soll; z.B. in Form einer öffentlich zugänglichen Datenbank.

Weiterhin bleibt völlig offen, ob das Erlöschen einer Wohnraum-ID bei Verstößen gegen die Meldepflicht wirksam sanktioniert wird. § 12 (5) der Wohnraumschutzsatzung besagt lediglich, dass eine Wohnraum-ID erlischt, falls Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte eine Kurzzeitvermietung nicht innerhalb von zehn Tagen melden.

Damit verlieren sie zwar die Möglichkeit der legalen Kurzzeitvermietung, aber weder die Kontrolle der Einhaltung, noch die Bedingungen für eine erneute Registrierung einer Wohnraum-ID werden geregelt. Dies scheint besonders wichtig, da aus der Wohnraumschutzsatzung nicht hervorgeht, ob aus dem Verlust der Wohnraum-ID auch automatisch eine Geldbuße folgt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie will das Wohnungsamt den Kontrollaufwand für die Einhaltung der Anzeige- und Registrierungspflicht bei Kurzzeitvermietungen bewältigen, insbesondere mit Blick auf Vermietungsportale?
     
  2. Wie soll für potentielle Mieter:innen die Gültigkeit von Wohnraum-Identitätsnummern für Kurzzeitvermietungen einfach und transparent nachvollziehbar gemacht werden.
     
  3. Welche Folgen hat der Verlust einer Wohnraum-Identitätsnummer für Kurzzeitvermietungen für die Vermieter:innen, insbesondere mit Blick auf die erneute, legale Vermietung?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                        Ben Klar                                Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnetete Frau Zuschke:

Antwort zu Frage1:
Der Umfang des Kontrollaufwands ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abschätzbar. Es wird erwartet, dass in der Einführungsphase der Wohnraum-Identitätsnummer der Ermittlungsfokus auf der intensiven Sichtung von Vermietungsinseraten und dem Kontakt zu den Vermieter:innen des Wohnraums sowie Betreiber:innen der einschlägigen Vermittlungsportalen liegt.

Antwort zu Frage 2:
Es ist nach derzeitigem Stand des Verfahrens nicht vorgesehen, dass parallel zur Einführung des Systems zur Vergabe der Wohnraum-Identitätsnummer auch eine technische Möglichkeit für Mieter:innen eingerichtet werden soll, um eine Einsicht auf die aktuell gültigen Wohnraum-Identifikationsnummern erhalten zu können.

Antwort zu Frage 3:
Ohne eine gültige Wohnraum-Identitätsnummer ist die Überlassung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung nicht mehr zulässig. Wer eine Wohnraum-Identitätsnummer nicht, nicht richtig oder nicht vollständig oder eine ungültige, falsche oder gefälschte Wohnraum-Identitätsnummer angibt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.