Parkverbote im Kreuzungs- und Einmündungsbereich durch Fahrbahnmarkierungen verdeutlichen

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 9. Mai 2019:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das stadtweite Aufbringen des Vorschriftzeichens 299 gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 73 (gezackte Linie)  zur Verdeutlichung des Geltungsbereichs des Parkverbots an Kreuzungen und Einmündungen gem.
§ 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO zu prüfen und die Ergebnisse dem OVA vorzustellen.                                                                                                                                                        

Begründung:
Das ordnungswidrige Parken im Bereich von Straßeneinmündungen und -kreuzungen stellt nicht nur eine Belästigung z.B. beim Überqueren der Straße mit einem Kinderwagen dar; es gefährdet andere VerkehrsteilnehmerInnen. In diesen Bereichen parkende Autos erschweren die Übersicht abbiegender Fahrzeuge und Fahrräder. Ebenso setzen sie querende FußgängerInnen dem Risiko aus, zu spät von anderen VerkehrsteilnehmerInnen wahrgenommen zu werden. Abbiege- und Wendevorgänge sind laut Unfallstatistik 2018 immer noch die mit Abstand größte Unfallursache.

Das Parkverbot im Bereich von Einmündungen und Straßenkreuzungen gem. § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO wird jedoch von AutofahrerInnen in Düsseldorf häufig nicht eingehalten. Neben dem Parkdruck spielt dafür wahrscheinlich eine große Rolle, dass der Geltungsbereich des Parkverbots schwierig abzuschätzen ist. Erfahrungen, beispielsweise an der Ecke Südstraße / Bilker Straße, zeigen aber, dass der Parkverbotsbereich dort eingehalten wird, wo sein Gültigkeitsbereich durch eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung mit dem Vorschriftzeichen 299 gem. Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Nr. 73 (gezackte Linie) verdeutlicht wird. 

Das Aufbringen zusätzlicher Fahrbahnmarkierungen stellt vor diesem Hintergrund eine verhältnismäßig kostengünstige Maßnahme zur Unfallprävention dar.  Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchem finanziellen und zeitlichen Aufwand die Umsetzung möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen                                            


Anja Vorspel                     Georg Blanchard                             Lutz Pfundner