Passentzug und Beschaffung von Ersatzdokumenten

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 27. April 2017: In jüngster Zeit häufen sich Berichte, dass in türkischen Konsulaten Erdogan kritischen  BürgerInnen die Pässe abgenommen werden. Es wurden auch Fälle bekannt, dass KonsulatsmitarbeiterInnen bspw. in Essen und Hannover Gewalt gegen BesucherInnen anwendeten. Im Zuge der sogenannten Spionage-Liste, die deutsche Sicherheitsdienste vor kurzem  vom türkischen Außenminister überreicht wurde, raten die deutschen Dienste den Betroffenen sogar ab, die Botschaft bzw. die Konsulate zu betreten. Die Repressionsandrohungen sowie die Einziehung der Pässe bedeutet für die Betroffenen erhebliche Beeinträchtigungen. 

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen: 

  1. Wie viele Anträge auf Passersatz wurden beim Ausländeramt aufgrund von Passentzug durch Konsulate gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ländern) Wie viele wurden ausgestellt? Und wie lange dauerte dies im Durchschnitt?
  1. Wie wird den Betroffenen von Passentzug durch amtliche Stellen geholfen?
  1. Sind Fälle von gewalttätigen Übergriffen im Düsseldorfer  türkischen Konsulat wie z.B. in Essen und Hannover bekannt? 

Freundliche Grüße 

 

Helmut Born                        Thomas Obst                Lothar Daxenberger

 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Meyer-Falcke:

zu Frage 1:
Anträge dieser Art sind bei der Kommunalen Ausländerbehörde bisher nicht gestellt geworden.

zu Frage 2:
In § 5 der Aufenthaltsverordnung ist geregelt, dass einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, ein Reiseausweis für Ausländer als Passersatz ausgestellt werden kann.
Dies gilt nicht, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes aus Gründen verweigert, die auch nach deutschem Passrecht zur Versagung des Passes oder zur Verweigerung der Passausstellung führen können.

zu Frage 3:
Der Kommunalen Ausländerbehörde sind solche Fälle nicht bekannt.