Prekäre Beschäftigung in Düsseldorfer Kulturinstituten

Kulturausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschusses am 15.05.2013:

Die Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen haben sich in Zeiten von prekären Beschäftigungsverhältnissen dramatisch gewandelt. Dies ist auch an den Düsseldorfer Kulturinstituten nicht vorbei gegangen, bei denen die Beschäftigten zunehmend verunsichert sind.

Im Zuge von Sparmaßnahmen geben in den Instituten Unternehmensberater den Ton an und stellen auch die Anzahl der Beschäftigten und ihre vertragliche Grundlagen auf den Prüfstand einer aus der Privatwirtschaft übertragenen ökonomischen Profitrechnung. So sind im Museum Kunstpalast bereits sieben Entlassungen vorgenommen worden, weitere Veränderungen in Richtung prekärer Beschäftigungsverhältnisse sind zu erwarten.

Daten des  Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass die Schrumpfung des Arbeitsmarkts im Bereich der „Kulturwirtschaft“ für abhängig Beschäftigte weiter anhält. Wenn der Arbeitsmarkt „Kulturwirtschaft“ ein Modell für die Zukunft sein soll, wie in dem für Düsseldorf in Auftrag gegebenen Kulturwirtschaftsbericht prognostiziert, so scheint zunehmend das Modell einer unsicheren, meist prekären oder scheinselbständigen Beschäftigung damit verbunden zu sein.

Aus diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie viele Beschäftigte arbeiten mit Arbeitsverträgen als geringfügig Beschäftigte bzw. mit befristeten Arbeitsverträgen zurzeit in den Düsseldorfer Kulturinstituten?

  2. Wie viele MitarbeiterInnen mit akademischer oder künstlerischer Hochschulausbildung sind gegenwärtig dort als freie MitarbeiterInnen beschäftigt?

  3. Ist in Zukunft in den Düsseldorfer Kulturinstituten weiter mit einer Reduzierung der Anzahl der in unbefristeter Vollzeit Beschäftigten zu rechnen?

Freundliche Grüße


Dr. Michael C. Klepsch                      Peter-Ulrich Peters            Daniela Dauner


Antwort der Verwaltung durch den Dezernenten Lohe:

Vorbemerkung zu „prekären Arbeitsbedingungen“:

Beschäftigungsverhältnisse als „geringfügig“ zu bezeichnen, deklassiert alle Betroffenen. Viele Menschen suchen aufgrund der eigenen Lebenssituation genau so eine Tätigkeit, die eben einen geringeren zeitlichen Umfang hat und damit einhergehend auch eine geringere Bezahlung, als eine klassische Vollzeitstelle. Ausschlaggebendes Kriterium ist hierbei vielfach die Flexibilität für die Beschäftigten.
Arbeit dient für jeden Einzelnen eben nicht ausschließlich der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bietet auch die Chance, eigene Fähigkeiten zu entfalten und trägt dazu bei, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Frage 1:
Wie viele Beschäftigte arbeiten mit Arbeitsverträgen als geringfügig Beschäftigte bzw. mit befristeten Arbeitsverträgen zurzeit in den Düsseldorfer Kulturinstituten?

Antwort:
In den Kulturinstituten sind insgesamt 20,5 Mitarbeiter/Innen befristet beschäftigt, wobei es sich hier um Elternzeitvertretungen, aus Drittmitteln finanzierte Beschäftigungen und Orchestermusiker handelt.
Insgesamt gibt es 124 geringfügig Beschäftigte, von denen mehr als 90% im Foyer der Tonhalle für den Garderobendienst und den Einlass zum Konzertsaal eingesetzt werden.


Frage 2:
Wie viele MitarbeiterInnen mit akademischer oder künstlerischer Hochschul-ausbildung sind gegenwärtig dort als freie MitarbeiterInnen beschäftigt?

Antwort:
Es sind insgesamt 58 freie Mitarbeiter/Innen mit akademischer oder künstlerischer Hochschulausbildung in den Kulturinstituten tätig, die für die kulturelle Bildung, Projektarbeiten, Führungen in den Museen/Instituten, Dokumentation und Forschung tätig sind.


Frage 3:

Ist in Zukunft in den Düsseldorfer Kulturinstituten weiter mit einer Reduzierung der Anzahl der in unbefristeter Vollzeit Beschäftigten zu rechnen?

Antwort:
Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da erst das Ergebnis der noch durchzuführenden organisatorischen Untersuchung der Kulturinstitute und des Kulturamtes abgewartet werden muss.Eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen unbefristeten und befristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnissen zu Gunsten befristeter Vollzeit-Arbeitsverhältnisse ist nicht geplant.