Radweg Nordseite Auf`m Hennekamp

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am
17.01.2024 (OVA/021/2024):

Die Achse Auf`m Hennekamp ist Teil des Radhauptnetzes. Auf der südlichen Seite wurde mit 300 Metern Radwegeneubau eine wichtige Lücke am Verkehrsknoten Auf`m Hennekamp/Himmelgeister Straße und Mecumstraße geschlossen.

Der Radverkehr musste sich zuvor dort auf dem vielbefahrenen Lastenring im Mischverkehr bewegen. Mit dem getrennten Radweg auf der südlichen Fahrbahn, sowie einem breiten Radstreifen bis über den Knotenpunkt Mecumstraße hinaus wird der Radweg hier wesentlich sicherer. Das bestätigt Frau Metzker, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement.

Noch im Mai 2023 hieß es von der Verkehrsplanung, dass auf der nördlichen Fahrbahnseite Auf’m Hennekamp nicht genügend Raum vorhanden sei, um einen Radfahrstreifen in Richtung Westen anzuordnen. Hier könne aufgrund der Bedeutung dieser Straße als Teil des Düsseldorfer Lastenringes auf dieser Seite keine der drei Fahrstreifen aufgegeben werden. Auch die Gehwegbreite kann nicht verringert werden. So wird aktuell der Radverkehr auf einen baulichen Radweg in Höhe der Ludgerusstraße geführt. Kurz vor der Kreuzung und der Ampel an der Kreuzung Auf`m Hennekamp/ Mecumstraße hört der nördliche Radweg auf, sodass sich die Radfahrenden in den Fließverkehr einordnen müssen.

An dieser Stelle beginnt aber die Rechtsabbiegespur für Pkw und Lkw, die sich vor der Ampel rechts einfädeln und unmittelbar rechts auf die Spur herüberziehen. Damit ist der Mindestschutzabstand zum Radverkehr von innerorts mindestens 1,5 Metern hier auf Null abgefallen. Radfahrende, die geradeaus die Kreuzung überfahren wollen, konkurrieren zusätzlich mit rechtsabbiegenden Kfz.

Da der Mindestabstand zwischen Kfz-Verkehr und Radverkehr nicht eingehalten werden kann, dürften dort Radfahrende eigentlich nicht überholt werden (§ 5 Absatz 4 Satz 4 Straßenverkehrsordnung, normalerweise mit einem Bußgeld von 30 Euro belegt). Es entsteht ein Verdrängungsverhalten zu Lasten der Radfahrenden.

Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, können wir uns vorstellen, den Radweg bis zur Ampel fortzusetzen und dort eine Wartezone für Radfahrende vor der Ampelanlage einzurichten.

Die LINKE fragt an:

  1. Welche Gründe gibt es, dass auf dem selben Lastenring auf etwa der gleichen Höhe auf der Südseite eine Autospur für einen Radweg weggenommen werden kann, aber auf der Nordseite nicht, mit der Begründung, dass es ein Lastenring sei?
     
  2. Gibt es eine Rechtsgrundlage, die eine Radwegführung auf der nördlichen Seite verhindert?
     
  3. Ist es möglich, den Radweg bis zur Ampel zu verlängern und dort eine Wartezone/ Haltezone für den Radverkehr einzurichten? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel                  Sigrid Lehmann                                 Birgit Götz


Antwort der Verwaltung durch den beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Das Verkehrsaufkommen in Richtung Westen ist mit 18.000 Kfz/Tag, ca. 6.000 Kfz höher als in Gegenrichtung. Zusätzlich hat die Möglichkeit des Linksabbiegens am Knotenpunkt Auf´m Hennekamp/Witzelstraße starke Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Für die Fahrrichtung Ost besteht für den Linksabbieger eine separate Fahrspur. Zweistreifige Fahrbahnen können laut Regelwerk 18.000-26.000 Kfz abwickeln, jedoch verkehrt hier zusätzlich zu den Abbiegebeziehungen auch noch die Straßenbahn, weshalb in der Gesamtbewertung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit in der Bestandssituation keine Fahrspur entfallen kann.

Antwort zu Frage 2:
Eine Rechtsgrundlage, die eine Radverkehrsanlage verhindert, existiert nicht.

Antwort zu Frage 3:
Die Fortführung des Radfahrstreifens in Fahrtrichtung West bis zur Lichtsignalanlage hätte den Entfall einer Fahrspur zur Folge. Eine zweistreifige Führung des MIV inklusive der Straßenbahn sowie des Linksabbiegers wäre Leistungsfähig nicht umsetzbar. Der rechtsabbiegende MIV müsste in der angefragten Variante den Radverkehr queren, wodurch die Leistungsfähigkeit des nachfolgenden Verkehrs weiter reduziert werden würde.

Im Bereich vor dem Knotenpunkt Auf´m Hennekamp/Himmelgeister Straße verkehrt der MIV in Fahrtrichtung West auf drei Fahrstreifen. Ein Fahrstreifen wird von der Straßenbahn sowie vom Linkabbiegeverkehr in die Himmelgeister Straße benutzt. Die beiden anderen Fahrstreifen dienen dem Verkehr zum Geradeausausfahren sowie einer auch zum Rechtsabbiegen. Auch hier ist die Entnahme eines Fahrstreifens mit den bestehenden Parametern aus Sicht der Leistungsfähigkeit nicht möglich.

Eine Verlegung des Radverkehrs in den Seitenraum ist aufgrund der Seitenraumbreite im Bestand nicht realisierbar. Eine getrennte Führung weist einen Platzbedarf von mindestens 4,3m auf. Gemeinsame Führungen sind laut den Regelwerken auf Radhauptverbindungen auszuschließen.

Zur Umsetzung einer separaten Radverkehrsanlage auf dem Abschnitt in Fahrtrichtung West bereitet die Verwaltung derzeit eine Machbarkeitsuntersuchung vor, um eine durchgehende Radverkehrsanlage auch auf der nördlichen Straßenseite zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob der Verkehr zum Beispiel durch Änderungen in den Signalprogrammen in akzeptabler Qualität auch auf zwei Geradeaus-Fahrstreifen abgewickelt werden kann. Hierbei wird auch die Verlegung des MIV-Linksabbiegers in Richtung Uni-Kliniken von der Kreuzung Witzelstraße an die Kreuzung Mecumstraße und die Modifizierung des MIV-Linksabbiegers an der Kreuzung Himmelgeister Straße (FR Süd) geprüft.

Zusätzlich werden die Planungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle berücksichtigt.