Reinigung von Schultoiletten

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Schulausschusses am 10.04.2018:

Zu den klassischen Aufgaben der kommunalen Schulträger gehören auch die Instandhaltung sowie die Reinigung von Schulgebäuden und Sanitäranlagen in Schulen.

In den letzten Jahren häufen sich Klagen von Schülerinnen und Schülern sowie vieler Eltern bezüglich katastrophaler, unhygienischer Zustände auf den Toiletten in Düsseldorfer Schulen. Die Probleme rund um die Sauberkeit von Schultoiletten sind schon länger bekannt, auch in der Presse häufen sich Berichte über unhygienische Zustände auf den Düsseldorfer Schultoiletten. 

In der NRZ vom 29.06.2017 wird unter dem Titel „Ekel-Toiletten werden für Schule zum Problem“ berichtet: „Gerade im Sommer und in Zeiten ganztägiger Schulbetreuung kann das Toiletten-Problem katastrophale Folgen haben – Schüler trinken weniger, weil sie sich vor den Klos ekeln und können sich dann im Unterricht nicht konzentrieren. Neben Gestank und Schmutz sind es aber vor allem die gesundheitlichen Gefahren wie der Noro-Virus, die bei unhygienischen Toiletten schwerwiegende Folgen haben können.“

Auf Internetportalen beklagen sich vermehrt Eltern über die Einrichtung sogenannter „Premium-Toiletten“. Damit sind Toiletten gemeint, die erst nach Entrichtung einer Gebühr von Schülerinnen und Schülern benutzt werden dürfen. 

Aus einem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus dem 2009 geht hervor, dass „die Nutzung von Toilettenanlagen an öffentlichen Schulen nicht von der Entrichtung einer Gebühr abhängig gemacht werden darf.“ Somit ist die Erhebung einer Gebühr für die Nutzung der Toiletten unzulässig. In diesem Zusammenhang äußerte sich der damalige Ministeriumssprecher, Jörg Harm: Die Schulträger seien dafür zuständig, die Schulgebäude und damit auch die Toiletten in einem ordnungsgemäßen Zustand bereitzustellen, "Premium-Toiletten sind aber nicht erlaubt, weil wir keine Zwei-Klassengesellschaft wollen."

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie wird die Toilettenreinigung an Düsseldorfer Schulen organisiert, welche Vorgaben bestehen in Bezug auf die Häufigkeit der Reinigung und wie viel Reinigungspersonal steht dafür zur Verfügung?
     
  2. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der Schultoiletten und wie viele Beschwerden gab es in diesem Zusammenhang in den vergangenen fünf Jahren?
     
  3. Welche Informationen liegen der Verwaltung über Extra-Gebühren an Schulen für die Reinigung, Beaufsichtigung oder Nutzung separater Toiletten vor?

Mit freundlichen Grüßen
 

Georg Blanchard                             Jacqueline Mzoughi                      Mounir Afkir 

 

Antwort der Verwaltung am 10.04.2018 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Die Reinigung in Schulen wird auf Grundlage der z.Zt. gültigen städtischen Reinigungsordnung sowie der DIN 77400 für die Schulreinigung organisiert. Hiernach ist u. a. vorgesehen, dass alle Sanitärbereiche einmal täglich zu reinigen sind.
Sofern ein zusätzlicher Bedarf gesehen und dies dem Amt für Zentrale Dienste mitgeteilt wird, z.B. bei sehr hohen Schülerzahlen mit starker Frequentierung der Sanitärbereiche, erfolgt eine Überprüfung des Reinigungsumfangs. Bei anerkanntem Bedarf wird eine zusätzliche Reinigung als sogenannte Zwischenreinigung beauftragt. Schulleitungen oder Hausmeister können sich diesbezüglich an das Amt für Zentrale Dienste wenden.
Der Einsatz des notwendigen Reinigungspersonals erfolgt durch sachgerechte Reviereinteilungen in Abhängigkeit von der Größe und Nutzungsart des jeweiligen Objektes. Reviere, die nur die Sanitärraumreinigung umfassen, gibt es nicht.

zu Frage 2: Der Zustand der Schultoiletten ist über Schulformen hinweg unterschiedlich, wird in Summe als dem Stand der Technik entsprechend bewertet.
Neben baulich gepflegten Bestandsanlagen wurden in den letzten zehn Jahren, u.a. durch das Konjunkturprogramm II und den Masterplan Schulen eine Vielzahl an Toilettenanlagen saniert.
Daneben besteht die übliche, dauerhafte Herausforderung der Instandhaltung.
Beschwerden werden vereinzelt über den Reinigungs-, seltener über den baulichen Zustand an die Verwaltung herangetragen. Selbst in frisch sanierten Toilettenanlagen werden Hygienemängel bzw. Geruchsbelästigungen angezeigt, die maßgeblich auf ein mangelhaftes Nutzerverhalten zurückzuführen sind. Mutwillig mit ganzen Toilettenpapierrollen verstopfte WC-Schüsseln, mit Fäkalien beschmierte WC-Sitz-Brillen und umgekippte Papierhandtucheimer im Waschraum sind leider typische Beispiele hierfür. Auf diese, während des laufenden Schulbetriebs nicht planbaren Verschmutzungen ist die städtische Reinigung nicht ausgelegt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Hinwirken auf einen verantwortungsvolleren Umgang der Schüler/innen mit den öffentlichen Toilettenanlagen langfristig die beste Vorbeugung gegen weitere Beschwerden.

zu Frage 3: Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie die Bezirksregierung Düsseldorf haben in den vergangenen Jahren mehrfach in Schreiben an die öffentlichen Schulen klargestellt, dass neben der Grundreinigung der Schultoiletten durch den Schulträger eine zusätzliche Aufsichts- bzw. Reinigungskraft für allgemein zugängliche Toiletten nur eingestellt werden darf, wenn die Finanzierung dieser ausschließlich durch Dritte (z.B. den Förderverein, Sponsoren), nicht aber über Pflichtabgaben der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern erfolgt.
An wenigen Düsseldorfer Schulen werden durch freiwillige Abgaben Aufsichts- bzw. Reinigungskräfte durch Dritte eingestellt. Eine Übersicht liegt nicht vor. Die Schulverwaltung verweist im ständigen Dialog mit den städtischen Schulen auf den Grundsatz der Freiwilligkeit der Finanzierung. Die Erhebung von Nutzungsgebühren ist nicht bekannt.