Schultrojaner stoppen

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 10.01.2012:

Die Bundesländer haben mit verschiedenen Urheberrechtsinhabern von Schulbüchern und anderen Materialen für den Unterrichts- und Prüfungsgebrauch den “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” getroffen. Dieser Vertrag beinhaltet, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen durch den Einsatz einer Plagiatssoftware überprüft werden, um etwaige Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Somit wird eine anlassunabhängige Überwachung und Durchsuchung von Computern auch in Düsseldorfer Schulen Einzug halten.

Es geht uns hier um die datenschutzrechliche Relevanz der Verordnung. Dennoch möchten wir auch darauf hinweisen, dass mit dem Einverständnis der Kultusministerkonferenz zu dieser Verordnung eine völlige Verkennung des realen Unterrichtsgeschehens einhergeht. Ein großer Anteil des heute praktizierten Medieneinsatzes wäre nach dieser Verordnung nicht mehr möglich.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Schulformen und einzelnen Schulen für die stichprobenartige Überprüfung, wie erfolgt die Überprüfung in den Schulen konkret und welche Daten und Eigenschaften des überwachten Systems sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden?
  1. Was soll im Falle eines identifizierten Verstoßes gegen das UrhG konkret passieren, wer soll in welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer, Schulleiter etc.) und wie soll zwischen „unschuldigen“ und „schuldigen“ Nutzern des betroffenen Schulcomputers unterschieden werden?
  1. Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schülerräte, Schulkonferenzen, Schülervertretungen etc.) über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?

Freundliche Grüße

 

Georg Blanchard             Jacqueline Mzoughi               Joachim Voigt