Situation der Auszubildenden mit Behinderung in der Stadtverwaltung

Ausschuss für Personal und Organisation

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 12. April 2018:

Ende 2015 waren 9,9% der Einwohnerinnen und Einwohner in NRW schwerbehindert. Als schwerbehindert zählen Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50% aber mindestens 30% sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ansonsten einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.

Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen betrug im Jahr 2015 in NRW 5,18 %. Mit 8,21% im Jahr 2016 liegt die Quote in der Düsseldorfer Stadtverwaltung leicht höher als im landesweiten Durchschnitt. Besonders schwierig ist die Unterbringung von Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen des ersten Arbeitsmarktes. Die Stadtverwaltung Wolfsburg geht da mit gutem Bespiel voran. Schon im Jahr 2001 wurde festgelegt, dass der Anteil behinderter Jugendlicher bei den Auszubildenden kräftig erhöht werden sollte, was ihr auch gelang. Es wurden Grundsätze im Zusammenhang mit der Integration schwerbehinderter Menschen bei Stellenbesetzungsverfahren festgelegt. Diese finden auch Anwendung bei den Auswahlverfahren der Auszubildenden. So erhalten behinderte Bewerberinnen und Bewerber Prüfungserleichterungen und sehen ein Teilnahmerecht für die Schwerbehindertenvertretungen an Auswahlverfahren und Prüfungen vor. Diese werden grundsätzlich zu den Testverfahren eingeladen.

„Gemeinsam mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung kooperiert die Stadt Wolfsburg mit der Berufsberatung und der Reha-Beratung. Gemeinsam werden passende Ausbildungsplätze im Betrieb ausfindig gemacht. Insbesondere wenn Barrierefreiheit eine große Rolle spielt und technische Arbeitshilfen erforderlich sind, muss dies sehr frühzeitig geschehen. Auch die Vorbereitung der jeweiligen Ausbilder und Ausbilderinnen auf die Auszubildenden mit Behinderungen muss sehr individuell erfolgen. Wird dies vergessen oder vernachlässigt, so kann das schnell zu Missverständnissen und Problemen führen.

Vor allem die Ausbilder/innen und die Kolleg/innen in den jeweiligen Einsatzbereichen der Azubis sind es, die wesentlich zu einer gelingenden „inklusiven“ Ausbildung beitragen.“

Weiterhin werden ausgebildete Menschen mit Behinderung von der Stadt Wolfsburg, wenn sie die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, bei gleicher Eignung bevorzugt übernommen.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Wie viele Menschen mit Behinderung haben in den letzten zehn Jahren eine Ausbildung bei der Stadt Düsseldorf angefangen, wie viele davon haben sie beendet und wie viele von ihnen sind von der Stadt Düsseldorf übernommen worden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und im Verhältnis zu Menschen ohne Behinderung)
     
  2. In welcher Form wird die Ausbildung von Menschen mit Behinderung von der Stadt Düsseldorf unterstützt? 
     
  3. Ist der Stadt Düsseldorf das Konzept der Stadt Wolfsburg zur Integration und Förderung der Ausbildung von Menschen mit Behinderung bekannt? Wenn ja, wie bewertet sie dies?

Freundliche Grüße
 

Helmut Born                      Thomas Obst                          Lothar Daxenberger

 

Antwort der Verwaltung am 12.04.2018 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke)

zu Frage 1: Die Auswertung der erforderlichen Daten (siehe Anlage) ist maschinell lediglich bis zum Jahr 2012 möglich. Eine Auswertung der Daten vor dem Jahr 2012 sowie der Entwicklung eines Jahrgangs wäre mit einem sehr hohen manuellen Aufwand verbunden, sodass die Beantwortung auf die maschinell auswertbaren Informationen beschränkt werden muss. Die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung hat sich im betrachteten Zeitraum verdreifacht. Die Übernahmequote liegt bei deutlich über 90%.

zu Frage 2: Die Stadt Düsseldorf berät, unterstützt und begleitet Menschen mit Behinderung sowohl im Bewerbungsprozess als auch während ihrer Ausbildung intensiv.
Die Ausschreibungen und der gesamte Bewerbungsprozess für sämtliche Ausbildungsberufe sind über das onlinebasierte Karriereportal barrierefrei zugänglich und sprechen Menschen mit Behinderung explizit an. Gleichzeitig werden individuelle Beratungsgespräche angeboten, die dann in der Regel direkt gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung erfolgen.
Das Testverfahren erfolgt ebenfalls online und kann viele behinderungsbedingte Bedürfnisse, z.B. spezielle Eingabegeräte oder Zeitzugaben, berücksichtigen. Gegebenenfalls wird ein zertifizierter Kooperationspartner, der auf die Eignungsdiagnostik von Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist, eingeschaltet.
Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren wird im engen Austausch zwischen den künftigen Auszubildenden, der Ausbildungsleitung, der Schwerbehinderten-vertretung und bei Bedarf dem Integrationsfachdienst die Notwendigkeit von Hilfsmitteln besprochen und das Beantragungsverfahren bei der Agentur für Arbeit durch die Ausbildungsleitung unterstützt. Auch das Angebot einer Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht erfolgreich verläuft, wird gemeinsam mit den Auszubildenden, der Schwerbehindertenvertretung und ggfs. dem Integrationsfachdienst sowie der Berufsberatung nach Lösungen gesucht, um das Ausbildungsverhältnis entweder erfolgreich zu Ende zu führen oder Alternativen aufzuzeigen.

zu Frage 3: Das beschriebene Konzept der Stadt Wolfsburg zur Integration und Förderung der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen zeigt im Wesentlichen Aspekte auf, die bei der Stadt Düsseldorf ebenfalls bereits seit vielen Jahren erfolgreich in der Praxis umgesetzt werden. Die Bemühungen der Stadt Düsseldorf gehen aus hiesiger Sicht noch über das Vorgehen der Stadt Wolfsburg hinaus.