Spekulation mit Wohnungsbaugrundstücken

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWTL am 28. August 2018:
Es rechnet sich für Investoren in Düsseldorf offenbar, Wohnungsbaugrundstücke zu erwerben und gewinnbringend weiterzuverkaufen, ohne dass darauf Wohnungen entstehen. Auf diese Weise werden Grundstücke dem Wohnungsmarkt entzogen, Grundstückpreise nach oben getrieben und die  Mietpreisspirale verstärkt. 

Um den Beitrag der Grundstücksspekulation zur Entwicklung auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt einzuschätzen fragt DIE LINKE nach Daten zu größeren Bauprojekten.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                                                 

  1. Wie lange dauerte es nach dem Verkauf von städtischen Wohnungsbaugrundstücken (ab 500 m2 zusammenhängender Fläche) in den letzten zehn Jahren, bis die Wohnungsbaumaßnahmen jeweils abgeschlossen waren?
     
  2. Wie viele Eigentümerwechsel gab es nach dem Verkauf von städtischen Wohnungsbaugrundstücken (ab 500 m2 zusammenhängender Fläche) in den letzten zehn Jahren jeweils bis zum Abschluss von Wohnungsbaumaßnahmen?
     
  3. Wie groß schätzt die Verwaltung die mit Wiederverkäufen von unbebauten städtischen Wohnungsbaugrundstücken (ab 500 m2 zusammenhängender Fläche) in den letzten zehn Jahren von Investoren insgesamt erzielten Gewinne ein?                                                           

Mit freundlichen Grüßen
 

Christian Jäger                          Ben Klar                             Julia Heggemann

 

Antwort der Verwaltung am 28.08.2018 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1 - 3: Die Landeshauptstadt Düsseldorf verkauft die angefragten städtischen Grundstücke grundsätzlich unter Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts. Dieses sichert vor allem die Bauverpflichtung, d.h. die Verpflichtung des Käufers, innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Grundstück einer Wohnbebauung zuzuführen. Wenn diese Bauverpflichtung nicht erfüllt wird, ist die Stadt zum Wiederkauf des Grundstücks berechtigt. Der Wiederkauf wird im Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung abgesichert.

Die Bauverpflichtungen, die diesen Sicherungsinstrumenten zugrunde liegen, werden in der Regel für drei Jahre vereinbart. Für den Fall, dass ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist, werden entsprechend längere Fristen vereinbart. In Einzelfällen sind Verlängerungen der vereinbarten Bauzeiten möglich, wobei die Möglichkeit der Ausübung des Wiederkaufsrechts natürlich unbenommen bleibt. Insbesondere bei nicht absehbaren Bebauungshindernissen kann sogar eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehen.

Neben der Nicht-Erfüllung der Bauverpflichtung wird ebenfall als Inhalt des Wiederkaufsrechts vereinbart, dass der Vertragspartner das betreffende Grundstück nicht ohne Zustimmung der Landeshauptstadt Düsseldorf weiter verkaufen darf (ohne zuvor die Bauverpflichtung erfüllt zu haben). Damit soll ebenfalls verhindert werden, dass städtische Grundstücke zu Spekulationsobjekten werden.

Es ist dementsprechend auch kein Fall einer Spekulation in Bezug auf die angefragten Grundstücke bekannt.