Stabsstelle für Strategische Mobilitätsplanung

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 16. Mai 2018:

Am 16. Januar 2018 stellte Dezernentin Zuschke der Rheinischen Post die im Amt 66 (Verkehrsmanagement) neu eingerichtete Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung vor, die zur Abteilung aufgebaut werden solle. Laut Berichterstattung gehören ihr zehn Beschäftigte des Amtes an. Sie sollen ihre Kenntnisse über Verkehrsmodelle, Mobilitätskonzepte und Nahverkehrsplanung zusammenführen und neue Lösungen erarbeiten, um „möglichst vielen Menschen Angebote zu machen, die sie davon überzeugen, auf das eigene Auto beim Weg in die Stadt zu verzichten“. 

Dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss wurden bisher keine Informationen zu Konzeption, Entwicklungsstand und Arbeitsergebnissen der Stabsstelle vorgelegt.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie sind die Ziele, Aufgaben und Kompetenzen der Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung definiert? 
     
  2. Wie wird der Ausbau der Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung hin zu einer eine Abteilung bewerkstelligt und welche Veränderungen für die Arbeitsweise werden daraus folgen?                  
             
  3. Welche Lösungen hat die Stabsstelle bisher erarbeitet, welche Lösungen befinden sich in der Diskussion und wie verfährt die Verwaltung weiter mit den Vorschlägen der Stabsstelle?

Mit freundlichen Grüßen
 

Anja Vorspel                        Georg Blanchard                               Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 16.05.2018 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Die Stabsstelle soll vornehmlich den Prozess zur Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung steuern bzw. gestalten und den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan zu einem integrierten Mobilitätskonzept mit dem Zielhorizont 2030+ weiterentwickeln. Die hierfür erforderlichen Schritte wurden dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss bereits ausführlich vorgestellt (Sitzung 28.02.2018). Neben diesem Thema
zeigt sich die Stabsstelle für folgende Aufgaben verantwortlich:
- alle Belange der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft und der SPNVAngelegenheiten,
- Erstellung des Green-City-Mobility-Plans als Grundlage für den Zugang zu Förderprogrammen des Bundes „Saubere Luft 2017 – 2020“
- Verantwortung der verkehrlichen Belange für den in Aufstellung befindlichen Luftreinhalteplan,
- Betreuung der regionalen Kooperationen für den Bereich der Mobilität,
- Prüfung der Verkehrsgutachten Externer,
- Erstellung eigener Gutachten und nicht zuletzt
- Neuentwicklung und Pflege des Düsseldorfer Verkehrsmodells.

zu Frage 2: Entgegen der in der Presse verlautbarten Anzahl von 10 MA besteht die Stabsstelle neben der Stabsstellenleitung aktuell aus lediglich 5 Mitarbeitern. Um allen Anforderungen an die künftige Mobilitätsentwicklung gerecht werden zu können und die hier wichtigen Themen aktiv zu besetzen hat das Amt 66 hat den Bedarf an zusätzlichen Mitarbeiter für die Stabsstelle definiert und beim Hauptamt zur Prüfung vorgelegt.

zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 aufgezeigt binden die aktuellen Aufgaben die gesamten Ressourcen der Stabsstelle (Mobilitätsplan 2030 anstelle VEP, ÖPNV + Luftreinhaltekonzepte in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, Förderanträge zur Luftreinhaltung, Gespräche mit Land, Bund etc). Die weitere Entwicklung von zukunftsfähigen, innovativen Maßnahmen zur Unterstützung einer Mobilitätswende wird vornehmlich im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Mobilitätskonzeptes stattfinden.