Stadthaus Mühlenstraße: Ort für Vereine, Initiativen und internationale Begegnungen

Rat

Antrag der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 24.09.2009:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt von den das Stadthaus Mühlenstraße betreffenden Verkaufsabsichten Abstand.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Konzeptvorschlag zu entwickeln, in dem folgende Nutzungsmöglichkeiten des Stadthauses vorgesehen sind

  • Aufbau einer Internationalen Jugendbegegnungsstätte
  • Geschäftsstellen-, Sitzungs- und Veranstaltungsräume für Düsseldorfer Initiativen, Vereine und Verbände, die überwiegend ehrenamtliche Arbeit leisten
  • eine räumlich deutlich erweiterte Mahn- und Gedenkstätte (ohne Ausgliederung von Teilen der Verwaltung der Mahn- und Gedenkstätte)
  • einen von den Instituten der Heinrich-Heine-Universität zu nutzenden Vortragssaal.

Ein erster, grober Entwurf ist dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf noch in diesem Jahr vorzulegen.

Begründung:

Das Stadthaus in der Mühlenstraße ist historisch und aktuell von besonderer Bedeutung für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Von daher halten wir eine öffentliche Nutzung für unverzichtbar und verweisen dazu auf folgenden Text zur Geschichte des Stadthauses, der auf den Internetseiten der NS-Gedenkstätten NRW veröffentlicht ist.

„Der zwischen Andreasstraße und Mühlenstraße gelegene Gebäudekomplex, in dem sich heute neben Büroräumen der Stadtverwaltung auch die Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus befindet, ist in drei Bauphasen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts errichtet worden. Erbaut wurden die meisten Gebäude durch den seit 1619 in Düsseldorf wirkenden Jesuitenorden, der dort ein Kloster und das “Jesuiten-Gymnasium” unterhielt. Bei Auflösung des Jesuitenordens durch den Papst im Jahre 1773 ging das Anwesen in staatlichen Besitz über und wurde größtenteils verkauft, gegen Ende des 19. Jahrhunderts aber wieder durch die Regierung Düsseldorf zurückgekauft. Nachdem die Regierung 1910 zur Cecilienallee übersiedelte, standen die Gebäude zunächst für einige Jahre leer. Sie wurden dann von der Stadt Düsseldorf übernommen, die dort die städtische Polizeibehörde und andere Ämter einwies.

Mit der Errichtung eines staatlichen Polizeipräsidiums in Düsseldorf am 1. Juli 1926 wurde das gesamte Gebäude von der Polizei angemietet, die schließlich acht Jahre später die Räume zum 31. März 1934 kündigte und ein neues Gebäude am damaligen Kavallerieplatz, dem heutigen Jürgensplatz, bezog.

Nach dem Auszug des Polizeipräsidiums bezogen neben der 20. SS-Standarte und der Heeresstandortverwaltung auch einige städtische Ämter das Gebäude: das Amt für Statistik und Wahlen, das Liegenschaftsamt, das Stadtpolizeiamt und das Zentralarbeiteramt.

Alle diese Institutionen waren jeweils in ihrem Tätigkeitsbereich auch mehr oder weniger an der Verfolgung von politischen Gegnern, sogenannten “Asozialen”, Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Zwangsarbeitern, psychisch Kranken und Deserteuren beteiligt.

Gerade die Existenz einer nach Effizienzkriterien ausgerichteten modernen Bürokratie, in der die einzelnen Beamten als Funktionsträger eines hierarchischen Systems von den Folgen ihres Verwaltungshandelns weitgehend losgelöst ihre Pflicht erfüllten, bildete eine entscheidende Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf aller Verfolgungsmaßnahmen während des Nationalsozialismus.

Auch vor der offiziellen Einrichtung des Düsseldorfers Polizeipräsidiums in der Mühlenstraße 29 befand sich dort bereits die städtische Polizeiverwaltung. Infolge des Reichstagsbrandes am 28. Februar 1933 und der am nächsten Tag herausgegebenen “Verordnung zum Schutze von Volk und Staat” wurden Massenfestnahmen aufgrund vorbereiteter Listen durchgeführt und die Verhafteten zunächst in den überfüllten Zellen des Polizeipräsidiums untergebracht. Allein im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden 3.818 Personen festgenommen. Häufig wurden die Verhafteten schwer gefoltert und dann in sogenannte “Schutzhaft” genommen, die in der Regel eine Einweisung in ein Konzentrationslager bedeutete.

Bereits am 22. Februar 1933 hatte der kommissarische preußische Innenminister Göring die Aufstellung einer aus Angehörigen der SA, SS und des Stahlhelm zu bildenden “Hilfspolizei” angeordnet. In Düsseldorf bestand die Hilfspolizei aus je einer Bereitschaft SA, SS und Stahlhelm, die bei den entscheidenden Übergriffen der folgenden Monate führend beteiligt waren. Am 15. August 1933 wurde die Hilfspolizei wieder aufgelöst, doch blieb ein aus ihr gebildetes Sonderkommando bestehen.

Schon vor 1933 gehörte die “Abteilung IA”, die mit “politischen Angelegenheiten” befasst war, zum Düsseldorfer Polizeipräsidium. Diese Abteilung erhielt im Februar 1933 einen neuen Leiter, den Nationalsozialisten Sommer, der sie zur Keimzelle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) im Regierungsbezirk ausbaute. Die Abteilung IA verfügte über erfahrene Spezialisten, die angesichts der zu erwartenden Erweiterung ihrer Dienststelle offenbar Karriere zu machen hofften und sich dem Regime zur Verfügung stellten. Die Abteilung besaß ferner einschlägiges Aktenmaterial, Karteikarten und einen Stamm von V-Leuten, auf den die spätere Staatspolizei (Stapo)-Stelle aufbauen konnte.

Durch das preußische Gesetz vom 26. April 1933 wurde das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) in Berlin geschaffen, das auch die Abteilungen IA bei den Polizeipräsidien in Stapo-Stellen für die Regierungsbezirke umwandelte, die fachlich den Weisungen des Gestapa unterstanden. Die Düsseldorfer Abteilung IA wurde durch Erlass des Gestapa mit Wirkung vom 23. Oktober 1933 vom Polizeipräsidium abgetrennt.

Am 1. Mai 1933 wurde mit dem SS-Obergruppenführer Fritz Weitzel ein Polizeipräsident ernannt, der in Personalunion Leiter des Sicherheitsdienst(SD)-Oberabschnitts West war. Weitzel erklärte deutlich: “Ich werde immer zuerst Gruppenführer bleiben und dann erst Polizeipräsident sein.” Bei Weitzel lobte der Düsseldorfer Regierungspräsident, er habe “durch schärfste Reinigung des Beamtenkörpers von marxistisch eingestellten Elementen (...) ein wirksames und erfolgreiches Arbeiten seiner Behörde im Sinne des nationalsozialistischen Staates ermöglicht.”

Polizei und Hilfspolizei war es bereits im Februar und März 1933 gelungen, die Parteiorganisationen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) weitgehend lahmzulegen. Unmittelbar nach der Ernennung Weitzels zum Polizeipräsidenten eröffneten Polizei, SA und SS eine Offensive auf die lokalen Hochburgen der KPD in Oberbilk und Gerresheim. Am 5. Mai umstellten so beispielsweise etwa 3.500 Mann die Gerresheimer Arbeiterviertel und leiteten eine Großrazzia ein. Wohnungen wurden durchsucht und demoliert, Ahnungslose vernommen und verprügelt und etwa 380 Personen verhaftet und zu Fuß die acht Kilometer zum Polizeipräsidium getrieben.

Neben politischen Gegnern wurden im Polizeipräsidium an der Mühlenstraße auch die Opfer anderer Aktionen inhaftiert: So führten Polizei, SA und SS etwa während der sogenannten “Bettlerwoche” vom 18.-25. September 1933 eine reichsweite Razzia gegen “Bettler und Landstreicher” durch, bei der Zehntausende verhaftet und in Konzentrationslagern inhaftiert wurden. In Düsseldorf wurden im Rahmen dieser Aktion auch Sinti und Roma als “Gefahr für die öffentliche Sicherheit” verhaftet und im Konzentrationslager Brauweiler bei Pulheim inhaftiert.

Die 20. SS-Standarte bezog bereits im Dezember 1933 Büroräume in der Mühlenstraße 29. Die SS-Standarte 20 war auch an der Ende Februar 1933 aufgestellten “Hilfspolizei” beteiligt. Von der SS wurden in Düsseldorf im Tresorraum der in Konkurs gegangenen “Mitteldeutschen Bank” an der Königsallee 21-23 und in der Reuterkaserne (Altstadt) zahlreiche politische Gegner schwer gefoltert.

Von Anfang an verschleppte die SS die Bezahlung der bereits um zwei Drittel reduzierten Miete und der Heizkosten für ihre Büros in der Mühlenstraße, so dass infolge der Streitigkeiten um die von der Stadt geforderten Gelder die Räume im September 1935 von der SS-Standarte wieder geräumt werden mussten.

Nach Auszug des Polizeipräsidiums erhielt auch das “statistische und Wahl-Amt” (Amt 16) der Stadt Düsseldorf Räume in der Mühlenstraße 29. Diese Dienststelle war wesentlich an Vorbereitung und Durchführung der Volkszählungen im Juni 1933 und Mai 1939 beteiligt. Gleichzeitig mit der Volkszählung 1933 begann die Erfassung und bürokratische Ausgrenzung der Juden in Deutschland. In der Zählung wurden sogenannte Glaubensjuden und Ausländer in einer detaillierten Sonderzählung erfasst. Durch das “Statistische Reichsamt” wurden die Ergebnisse dann für einzelne Provinzen, Städte und Stadtbezirke aufgeschlüsselt. Im Rahmen der Volkszählung von 1939 wurde an alle Personen eine “Ergänzungskarte” ausgegeben, in der unter anderem die Frage “Ist oder war einer der vier Großeltern Jude?” aufgelistet war. Es wurde also nicht mehr nur nach dem Bekenntnis, sondern nach der “Abstammung” gefragt. Diese Frage wurde dafür genutzt, sowohl die Melderegister zu aktualisieren als auch die “Reichskartei der Juden und jüdischen Mischlinge” des Sicherheitsdienstes der SS zu vervollständigen. Die hierdurch gewährleistete Erfassung bildete die Voraussetzung für die Ausgrenzung der Juden und ihre spätere Deportation in Ghettos und Lager.

Daneben wurde in der Volkszählung 1939 im Auftrage der Wehrmacht nach “Vor- und Ausbildung”, also nach beruflichen Fertigkeiten, Sprachkenntnissen und ähnlichem gefragt, um diese Angaben für die laufenden Kriegsvorbereitungen verwerten zu können.

Nach dem Auszug des Polizeipräsidiums und der Renovierung der Räume wurde das Zentralarbeiteramt (Amt 11) im Sommer 1934 von der Zollstraße in die Mühlenstraße 29 verlegt.

Zu seinen Aufgaben gehörten Einstellung und Kündigung von Arbeitern und Arbeiterinnen städtischer Betriebe. Bereits wenige Wochen nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 verabschiedete die Reichsregierung am 7. April 1933 das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”. Dieses Gesetz sollte sowohl die angeblichen Gegner der Nationalsozialisten in der öffentlichen Verwaltung ausschalten als auch jüdische Angehörige aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Das “Berufsbeamtengesetz” bildete somit das erste umfassende Gesetz zur wirtschaftlichen Ausgrenzung der Juden im Nationalsozialismus. Neben den Beamten fielen auch Angestellte und Arbeiter kommunaler Verwaltungen und Bedienstete öffentlich-rechtlicher Körperschaften unter die Bestimmungen des Gesetzes. Im Verwaltungsbericht der Stadt Düsseldorf hieß es hierzu unter anderem: “Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde im August 1933 auch bei den städtischen Arbeitern durchgeführt. Es wurden 80 Entlassungen vorgenommen. Die freigewordenen Stellen sind mit bewährten alten Kämpfern besetzt worden.”

Nach Kriegsbeginn war das Zentralarbeiteramt wesentlich mit der Organisation und Durchführung des Einsatzes von Kriegsgefangenen und von Zwangsarbeitskräften in Düsseldorf befasst. Das Amt 11 organisierte die Unterbringung in “Ausländerlagern”, die Verteilung von Verpflegung und die Zuweisung von Arbeitsstellen.

Der Anteil zwangsrekrutierter Arbeitskräfte stieg nach Kriegsbeginn kontinuierlich an, so dass im September 1944 allein im “Gauarbeitsamtsbezirk” Düsseldorf mit 106.686 ausländischen Zivilarbeitern ein Anteil von 17,9 Prozent aller in diesem Bezirk Beschäftigten erreicht wurde. Den Zwangsarbeitskräften wurde nur für tatsächlich geleistete Arbeit ein Minimallohn gutgeschrieben, wobei dieser für den Fall, dass die Arbeitsleistung hinter der “Durchschnittsleistung eines deutschen Arbeiters” zurückblieb, gekürzt werden konnte. Sozialleistungen sowie Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurden nicht gewährt. Für Verpflegung und die Unterbringung in den umzäunten und bewachten Lagern wurden Sondersteuern und Abzüge von den Arbeitskräften erhoben.

Im Gebäude Mühlenstraße 29 befand sich darüber hinaus das “städtische Liegenschaftsamt” (Amt 63), das für die Verwaltung der städtischen Grundstücke und Gebäude zuständig war. Das Liegenschaftsamt  erwarb im Rahmen von Zwangsversteigerungen jüdischen Grundbesitzes Gebäude weit unter Preis für die Stadt. Nach Kriegsbeginn war das Liegenschaftsamt durch die Suche und Bereitstellung von geeignetem Gelände für die Errichtung von Lagern für Zwangsarbeitskräfte aus den besetzten Ländern an der Ausbeutung tausender Sklavenarbeiter beteiligt.

Nach Auszug des Polizeipräsidiums wurden das Erdgeschoss und Räume im I. Stock des Stadthauses durch das “Stadtpolizeiamt” (Amt 15) bezogen. Die Aufgaben der städtischen Polizeiämter sind am ehesten vergleichbar mit den heute existierenden Ordnungsämtern. So war das Stadtpolizeiamt beispielsweise für die Verhängung von Straf- und Zwangsgeldverfügungen sowie für die Festnahme und den Transport von Fürsorgezöglingen, Geschlechtskranken und Trinkern in geschlossene Anstalten und “Arbeitshäuser” zuständig.

Im Juli 1935 übernahm das Stadtpolizeiamt vom Gesundheitsamt die “polizeimäßige Bearbeitung der Geisteskrankenangelegenheiten”. Damit war es für die Einweisung von psychisch Kranken in Heil- und Pflegeanstalten auch nach Beginn der Krankenmorde, der sogenannten “Euthanasie”, zuständig.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich umfasste die “Kontrolle der Gast- und Schankwirtschaften”, die wichtige Hinweise für die Schließung von Gaststätten, wie beispielsweise Lokale der Homosexuellen-Szene ergeben haben dürfte. In Düsseldorf wurden die bekannten Homosexuellen-Lokale bereits im Februar 1933 geschlossen, einige Wochen vor Herausgabe eines reichsweiten Erlasses, der die Schließung der Gaststätten mit homosexuellem Stammpublikum anordnete. Das Stadtpolizeiamt kontrollierte auch Restaurants, Schlachtereien und Delikatessengeschäfte und setzte gegen jüdische Inhaber solcher Betriebe häufig willkürliche Strafgelder fest.

Ferner traf das Amt Feststellungen in Hinblick auf die politische Einstellung, “arische Abstammung” und bezüglich der Staatsangehörigkeit. Als eines der ersten antijüdischen Gesetze hatten die Nationalsozialisten im Juli 1933 ein Gesetz erlassen, mit dem die Möglichkeit geschaffen wurde, alle vor der Machtübernahme vorgenommenen Einbürgerungen zu widerrufen. In der dazugehörigen Ausführungsverordnung wurde als hauptsächliche Zielgruppe ausdrücklich auf die aus Osteuropa eingewanderten Juden hingewiesen. Infolge dieses Gesetzes wurden durch das Stadtpolizeiamt alle während der Weimarer Republik vorgenommenen Einbürgerungen auf einen möglichen Widerruf hin durchgeprüft und mehrere Personen zu Staatenlosen erklärt. Daneben sorgte das Amt 15 für die Umsetzung des am 22. September 1933 erlassenen “Reichskulturkammergesetzes”. Durch das Gesetz wurde eine berufliche Tätigkeit in Schrifttum, Presse, Theater, Musik oder den bildenden Künsten von der Mitgliedschaft in einer entsprechenden “Kammer” abhängig, zu der Juden und “Zigeuner” aber im Regelfall nicht zugelassen wurden.

Wesentlich beteiligt war das Stadtpolizeiamt auch an der rassistischen Ausgrenzung von Sinti und Roma in Düsseldorf. Seit 1934 wurden die für viele Sinti zum selbständigen Lebensunterhalt unerlässlichen Wandergewerbescheine und Stadt-Hausierscheine an “Zigeuner” nicht mehr ausgegeben. Darüber hinaus sorgte das Stadtpolizeiamt für die Erfassung der Wohnwagenstellplätze im Stadtgebiet und für deren Auflösung durch die Erteilung kostspieliger Auflagen Mitte 1934. Durch diese Maßnahmen wurden die Voraussetzungen für die Internierung der Düsseldorfer Sinti und Roma in dem im Juli 1937 eröffneten “Zigeunerlager” Höherweg und die Heranziehung der Insassen zu Zwangsarbeit geschaffen.

Seit dem 1. März 1936, dem Zeitpunkt, an dem auch im bis dahin entmilitarisierten Rheinland wieder Truppen einmarschierten, war dem Stadtpolizeiamt ein “Einquartierungsamt” angegliedert, das für die Unterbringung der nun in Düsseldorf stationierten Mannschaften des Infanterieregiments 77, des Artillerieregiments 16, einer Nachrichtentruppe und einer Fliegertruppe zuständig war. Entscheidend für die Angliederung des “Einquartierungsamtes” an das “Stadtpolizeiamt” dürfte die räumliche Nähe zum ebenfalls im Stadthaus untergebrachten “Wehrbezirkskommando” gewesen sein.

Die Heeresstandortverwaltung bezog bereits im November 1935, also noch vor der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes Anfang März 1936, Räume in der Mühlenstraße 29. Von hier aus führten das Wehrbezirkskommando und die Wehrmeldeämter I bis IV die Wehrerfassung der Düsseldorfer Bevölkerung durch. Dabei wurden die Fahndung nach Fahnenflüchtigen in die Wege geleitet, aus rassischen und politischen Gründen “Wehrunwürdige” erfasst und aus dieser Gruppe später sogenannte “Bewährungsbataillone” zusammengestellt.

Anfang März 1945, kurz vor der Befreiung Düsseldorfs, wurde durch das Wehrbezirkskommando der sogenannte “Volkssturm” aus Kindern, älteren Männern und Kriegsdienstuntauglichen zusammengestellt. Alle, die den öffentlichen Bekanntmachungen zur Einberufung nicht Folge leisteten, wurden als Deserteure betrachtet und mussten mit der Todesstrafe rechnen.

Entsprechend ihrer zunehmenden Bedeutung hatte die Heeresstandortverwaltung im Laufe des Krieges immer mehr Räumlichkeiten beansprucht, so dass der Gebäudekomplex zwischen Andreasstraße und Mühlenstraße gegen Ende des Krieges praktisch ausschließlich von der Militärbehörde genutzt wurde.

Nach der Befreiung Düsseldorfs im April 1945 wurde das Gebäude vom Oberstadtdirektor und von städtischen Beigeordneten sowie erneut von kommunalen Ämtern bezogen. In Abgrenzung zum Rathaus wurde das Gebäude nun zum “Stadthaus” erklärt.

Seit dem 17. September 1987 befindet sich - gemäß einem Beschluss aller im Stadtrat vertretenen Parteien - die Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf in dem Gebäude, die allen Opfern des Nationalsozialismus in Düsseldorf gewidmet ist. Die Initiative zu ihrer Einrichtung ging vom Jugendring, einem Zusammenschluss Düsseldorfer Jugendorganisationen, aus. An ihrem Zustandekommen in ihrer jetzigen Form waren engagierte Vertreter und Vertreterinnen von Parteien und unterschiedlicher Institutionen und Organisationen, insbesondere der Verfolgten, der Jüdischen Gemeinde und der Sinti und Roma beteiligt.“ (F.S.)

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Laubenburg                    Adelgunde Kahl                                    Gilbert Yimbou