Städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer einstellen

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 14.12.2023  (RAT/432/2023):

Der § 6, Ziffer 2 der Haushaltssatzung im Haushaltsplan wird wie folgt ergänzt:

„Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden fünf Stellen für städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer geschaffen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt eingestellt.“

Begründung:
Zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt ist der Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen überfällig. Nach Angaben des Finanzgerichts Düsseldorf aus dem Jahre 2018 nehmen immer mehr Städte ihr Teilnahmerecht an der Gewerbesteuerprüfung wahr und schalten hierfür sogenannte städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer ein.

Städte wie Köln und Wuppertal haben damit gute Erfahrungen gemacht. In der Ratsvorlage Nr. 0916/2012 „Einsatz von städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer“ stellte die Verwaltung der Stadt Köln fest: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden“. Die Erfahrungen in Wuppertal waren auch derart positiv, dass die Stellen aufgestockt wurden. Der Leiter des Kölner Steueramtes berichtete schon 2017, dass Köln durch den Einsatz von städtischen Prüfer:innen das Gewerbesteueraufkommen seit 2014 um jährlich durchschnittlich neun Millionen Euro verbessert habe.

Die Gewerbesteuer ist eine Einnahme, die den Kommunen zusteht, bevor davon wiederum Abgaben zu entrichten sind. Die Kommune hat von der Vollständigkeit der Gewerbesteuer einen unmittelbaren Vorteil; deswegen ist es sinnvoll, dass kommunale Betriebsprüfer:innen die Interessen der Stadt vertreten; insbesondere gegenüber Großunternehmen, die häufig den steuerrechtlichen Rahmen weitestgehend ausschöpfen, um ihre Steuerlast klein zu halten.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass Düsseldorf immer noch auf den Einsatz von städtischen Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer verzichtet. Der Einsatz von städtischen Steuerprüfer:innen ist auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit.

DIE LINKE beantragt deshalb, fünf städtische Betriebsprüfer:innen im Bereich Gewerbesteuer einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                           Anja Vorspel


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt