Städtisches Fußverkehrskonzept

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 07. November 2018:

In den Haushalt werden 1 Mio. Euro eingestellt, um ein Konzept zur Förderung des Fußverkehrs im Nahbereich zu entwickeln und umzusetzen.

Begründung:
32 Prozent aller Wege in der Stadt legen die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer zu Fuß zurück, so steht es im städtischen „Masterplan Green City Mobility“. Damit sind die eigenen Füße im Düsseldorfer „Modal Split“ noch vor dem PKW das meistgenutzte Verkehrsmittel. Handel, Gastronomie, Tourismus und das soziale Leben in der Stadt setzen alle voraus, dass FußgängerInnen sich die Stadt möglichst sicher und bequem "erlaufen" können. Innerstädtische Freizeitangebote werden zu 41 Prozent fußläufig wahrgenommen.

Sichere Fußwege sind gesund und umweltfreundlich. Sie sind auch die Voraussetzung für den Übergang z.B. in den ÖPNV- oder Radverkehr. Der Fußverkehr gewinnt darum in der Stadtentwicklung immer größere Bedeutung. Der Berliner Senat beispielsweise entwickelte eine Fußverkehrsstrategie. In NRW hat die Stadt Moers Maßnahmenpakete zur Förderung des Fußverkehrs im Nahbereich beschlossen. Das Bundesumweltamt regt an, dass der Fußverkehr und der Radverkehr unabhängig voneinander wachsen sollen. Parkplätze sollten kleiner, dafür Fußwege breiter werden, Querungshilfen sollten ausgebaut, Ampelphasen angepasst, Routen für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen mit regelmäßigen Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

Die Stadt Düsseldorf hat dem Thema fußgängerInnengerechte Stadt bisher keine Aufmerksamkeit gewidmet. In den Mobilitätskonzepten und der Stadtplanung kommen FußgängerInnen bisher nur im Zusammenhang des Radverkehrs vor.  Als eigenständige Verkehrsteilnehmer rücken sie nur in den Fokus, wenn beispielsweise eine neue Litfaßsäule einen Fußweg versperrt, sodass FußgängerInnen auf den Radweg ausweichen müssen.

Dies wird weder den unterschiedlichen Bedürfnissen von Fuß- und Radverkehr, noch der Bedeutung des Fußverkehrs gerecht. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Menschen und Kinder sind in besonderer Weise auf Fußwege angewiesen. Insofern handelt es sich bei der Förderung des Fußverkehrs auch um eine Gerechtigkeitsfrage.

Es bietet sich an, dass Düsseldorf im Zuge einer Neuausrichtung der Verkehrsplanung auch die besonderen Bedürfnisse der FußgängerInnen ausdrücklich berücksichtigt. Zu diesem Zweck sollte die Stadt ein separates Konzept entwickelt, das konkrete Maßnahmenpakete zur Förderung fußgängerInnenfreundlicher Stadtstrukturen und Richtlinien für die Stadtplanung enthält.

Nach Möglichkeit sollten Fördermittel, beispielsweise aus dem "Aktionsplan Nahmobilität" des Landes NRW, in Anspruch genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anja Vorspel                       Georg Blanchard                              Lutz Pfundner