Tempo 30 auf der Kappeler Straße

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des OVA am 22.11.2023 (OVA/186/2023):

Auf der Kappeler Straße befinden sich wichtige Ziele: Im Norden das Bürgerhaus Reisholz, umsatzstarke Einkaufszentren in der Mitte und im Süden die neue Eissporthalle. Von der Kappeler Straße aus führen Schulwege zum Schulzentrum Wimpfener Straße, das sich in der Seitenstraße befindet. Eine Nutzung und Querung der Kappeler Straße ist dafür notwendig.

Gleichzeitig ist sie auch Durchgangsstraße für den Lkw-Verkehr. Die Baustelle Schlossallee/Bonner Straße belastet die Straße für längere Zeit mit zusätzlichem Schwerlast- und Pkw-Verkehr. Im kommenden Jahr wird der Bauverkehr anlässlich der Benrather Rochade noch hinzukommen.

Aufgrund der vielfältigen Schwächen der Infrastruktur für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen versucht die Bezirksvertretung 09 auch in diesem Jahr intensiv, hier Verkehrssicherheit zu erstreiten. So wurde auf Beschluss der Bezirksvertretung vom 10.03.2023 (BV9/040/2023) die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und auf welchen Abschnitten auf der Kappeler Straße Tempo 30 eingeführt werden kann. Die Verwaltung legte daraufhin am 02.06.2023 in der Bezirksvertretung eine Informationsvorlage vor.

Ein Aspekt für Tempo 30 war die erhebliche Lärmbelästigung durch erhöhte Geschwindigkeit. Die Verwaltung bestätigte erhöhte Lärmgrenzwerte zwischen Henkelstraße und Briedestraße, was eine Reduzierung der Geschwindigkeit hier zulässig macht.

Für die Entscheidung einer Geschwindigkeitsreduzierung in den genannten Abschnitten auf der Kappeler Straße verwies die Verwaltung auf die Zuständigkeit des Ordnungs- und Verkehrsausschusses.

Zwei weitere Anträge wurden in diesem Jahr in der Bezirksvertretung 9 beschlossen, um die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger:innen auf der Kappeler Straße zu verbessern, der Antrag am 05.05.2023 (BV9/092/2023) und ein weiterer am 18.08.2023 (BV9/152/2023). Zuletzt kam es auf dieser Straße am 06. September 2023 und am 24. September 2023 zu Unfällen mit Personenschaden.

Am 20.10. 2023 hat der Bundestag beschlossen, dass im Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht nur die Ziele der Verkehrssicherheit und des leichten Verkehrsflusses verfolgt werden, sondern auch der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung Berücksichtigung finden sollen.

Dadurch bekommen Kommunen mehr Spielräume bei der Umsetzung von Tempo 30-Abschnitten. Der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ haben sich mehr als 800 Kommunen angeschlossen. Sie hatten sich dafür eingesetzt, dass Kommunen eigenständig entscheiden dürfen, wann und wo Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Düsseldorf hat sich dieser Initiative bisher nicht angeschlossen.

Bis die konzeptionelle Weiterentwicklung der Kappeler Straße „Perspektiven Gewerbestandort Kappeler Straße“ (APS/019/2021) abgeschlossen ist, sieht die LINKE auf der Kappeler Straße zügigen Handlungsbedarf, zumal sich der Rat der Stadt am 17.11.2022 zum verkehrspolitischen Ziel „Vision Zero“ (Rat/384/2022) bekannte.

Die LINKE. fragt an:

1. Kann die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes an der Kappeler Straße umgesetzt werden um Tempo 30 anzuordnen, wenn nein, warum nicht?

2. Braucht es weiterhin die Einzelfallprüfung oder kann Tempo 30 auf der gesamten Kappeler Straße dauerhaft oder temporär umgesetzt werden, um Vision Zero zu gewährleisten? Wenn nicht, durch welche anderen Maßnahmen soll hier Vision Zero verfolgt werden?

3. Ab wann könnte die Einführung von Tempo 30 auf der Kappeler Straße erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel                 Sigrid Lehmann                      Birgit Götz
 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Zwar hat am 20.10.2023 der Deutsche Bundestag eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die Anordnung von z. B. Tempo 30 erfolgt jedoch gemäß der Straßenverkehrsordnung bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV). Die StVO konkretisiert die Maßnahmen des Straßenverkehrsgesetzes und soll Ende November vom Bundesrat beschlossen werden.

Da die geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung somit hier noch nicht abschließend bekannt sind, kann eine Antwort zum heutigen Tage nicht gegeben werden.

Die Kappeler Straße ist als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion eingestuft. Zwischen Briedestraße und Münchener Straße ist die Kappeler Straße zudem als Gewerbestraße charakterisiert.

Sogenannte sensible Einrichtungen im Sinne der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung liegen an der Kappeler Straße nicht an. Zukünftig wird zu prüfen sein, ob die erweiterten Ausnahmen für Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen gemäß der neuen StVO/VwV für die Kappeler Straße anwendbar sind.

Auf Basis der aktuell gültigen Straßenverkehrsordnung ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich zulässig, da die Lärmgrenzwerte an der Kappeler Straße zwischen Henkelstraße und Briedestraße wie auch zwischen Kappeler Straße 37 und Benrather Schlossallee überschritten sind. Hier ist per Einzelfallprüfung zu ermitteln, welche lärmmindernde Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist, eine Reduzierung der Lärmwerte zu erreichen.

Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Einzelfallprüfung kann aufgrund zahlreicher Anfragen und Beschlüsse zu dem Thema aktuell nicht genannt werden.

Für die Entscheidung einer Geschwindigkeitsreduzierung in den genannten Abschnitten auf der Kappeler Straße wäre der Ordnungs- und Verkehrsausschuss zuständig, da auf der Kappeler Straße Linienverkehr der Rheinbahn verkehrt.

Antwort zu Frage 2:
In der Straßenverkehrsordnung sind Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die Kriterien anhand denen straßenverkehrsrechtliche Anordnung abgewogen werden müssen. Ein kommunaler Beschluss ist diesen gesetzlichen Vorgaben untergeordnet. Nach derzeitigem Kenntnisstand zur neuen Straßenverkehrsordnung bedarf es weiterhin der Einzelfallprüfung.

Die Vision Zero zielt nicht allein auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, sondern ist eine gesamtheitliche Sicherheitsstrategie, die den Verkehrsteilnehmenden wie auch die Straße als Einheit sieht.

Antwort zu Frage 3:
Wie erwähnt kann ein Zeitpunkt für den Abschluss der Einzelfallprüfung aktuell nicht genannt werden. Die Einführung könnte erfolgen, wenn im Anschluss der Prüfung ein entsprechender Beschluss des zuständigen Ordnungs- und Verkehrsausschusses vorliegt.