Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 15.03.2012:

Zur Sitzung des Rates am 30. September 2010 hat die Ratsfraktion DIE LINKE. eine Anfrage zu drohenden Castor-Transporten durch Düsseldorf gestellt. In der Ratssitzung ist diese Anfrage auf Antrag des Oberbürgermeisters von der Tagesordnung genommen worden, da sie angeblich politische Wertungen enthalten würde, die nach § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates unzulässig seien.

Da die Ratsfraktion DIE LINKE. der Meinung ist, dass die Untersagung von politischen Wertungen für die Anfrage gilt aber nicht für die Begründung und da sie befürchtete, dass die Fraktion in Zukunft evtl. daran gehindert wird Anfragen einzubringen, hat sie eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht fand am 21. Oktober 2011 statt. Das Gericht gab der Ratsfraktion DIE LINKE. insofern Recht als es der Meinung war, dass die Geschäftsordnung im jetzigen Wortlaut zu unterschiedlichen Interpretationen führen kann. Das Gericht empfahl: „Die hier maßgebliche Frage könnte aus Sicht der Kammer jedoch in Zukunft durch eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung eindeutig geklärt werden.“ Da DIE LINKE. Ratsfraktion davon ausgegangen ist, dass die Verwaltung der Empfehlung des Gerichtes folgen wird, hat sie die Klage zurückgezogen.

Leider wurde bisher keine Aktivität der Verwaltung festgestellt, die Geschäftsordnung zu überarbeiten und zu ändern. Deshalb fragt DIE LINKE. Ratsfraktion an:

  1. Wann wird die Verwaltung dem Rat eine Überarbeitung der Geschäftsordnung zur Abstimmung vorlegen?
  1. Ist daran gedacht, die Fraktionen im Vorfeld in die Überarbeitung mit einzubeziehen?

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                       Gilbert Yimbou


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Wann wird die Verwaltung dem Rat eine Überarbeitung der Geschäftsordnung zur Abstimmung vorlegen?

Antwort zu Frage 1:
Eine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Rates ist derzeit nicht in Arbeit. Es besteht weder unter rechtlichen Gesichtspunkten noch im Hinblick auf das von der Linksfraktion initiierte VG-Verfahren die Notwendigkeit, die von dem Vorsitzenden – lediglich aus Klarstellungsgründen - angeregte Umstellung der Sätze 2 und 3 des § 7 Abs. 2 GeschO Rat zeitnah umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in der mündlichen Verhandlung am 21.10.2011 ausdrücklich die Auffassung der Verwaltung sowie der Mehrheit des Rates der Stadt Düsseldorf geteilt, dass das in §7 Abs. 2 GeschO Rat normierte Verbot der politischen Wertung sich nicht nur auf die Anfrage selbst, sondern auch auf die Begründung beziehe (vergl. Sitzungsprotokoll vom 21.10.2011).

Sollten zukünftig andere Gründe eine Änderung bzw. Neufassung der GeschO Rat erforderlich machen, könnte im gleichen Zuge die vorgeschlagene Umstellung erfolgen.


Frage 2:
Ist daran gedacht, die Fraktionen im Vorfeld in die Überarbeitung mit einzubeziehen?

Antwort zu Frage 2:
Sofern eine Änderung bzw. Neufassung der GeschO Rat beschlossen wird, berücksichtigt die Verwaltung Anregungen der Fraktionen nach Möglichkeit.