Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30. Oktober 2008:

Seit der letzten „Anpassung“ der für die Grundsicherungsträger maßgebenden Mietrichtwerte zur Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach §22 SGB II und § 29 SGB XII Mitte 2006 sind hierzu eine Reihe von Urteilen höherer Gerichte bis hin zum Bundessozialgericht gefällt worden. Danach sind bestimmte Verfahrensweisen zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten unzulässig.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat Mitte diesen Jahres umfangreiche „Erste Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II“ herausgegeben, welche die o. g. Rechtssprechung berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

1.Haben die Ersten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Veränderungen bei der Erstellung der Mietrichtwerte der Landeshauptstadt Düsseldorf zu Folge und wenn ja, welche?

2.Ist der Verwaltung bekannt, ob und wenn ja, welche Konsequenzen die ARGE Düsseldorf aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge gezogen hat?

3.Welche prozentualen Preiserhöhungen im Bereich Kosten der Unterkunft werden im Haushaltsplanentwurf 2009 eingerechnet?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Helga Hermanns        Thomas Giese