Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Düsseldorf

Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 23. Januar 2018:

Das Gesetz zur „Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG)“ ist am 01. Juli 2017 in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass sich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einer jährlichen gesundheitlichen Beratung unterziehen müssen und einer Anmeldepflicht nachkommen, um anschließend eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild zu erhalten.

Die Kommunen sind dem ProstSchG zufolge dafür zuständig, für alle Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter eine verpflichtende „gesundheitliche Beratung“ anzubieten, die Möglichkeit der persönlichen Anmeldung zu gewährleisten und über eine „zuständige Behörde“ eine Erlaubnis für das Führen eines Prostitutionsgewerbes zu erteilen – sofern die entsprechenden Personen die Voraussetzungen für eine Erteilung besitzen.

Verschiedene Vereine und Organisationen, die sich für soziale und politische Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern einsetzen, kritisieren das ProstSchG. Seinem Inhalt nach geht es bei dem ProstSchG darum, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter durch Registrierung jeder Anonymität zu entbinden und Repressionen zu vermehren.

Madonna e.V. erklärte beispielsweise in einer Pressemitteilung vom 30. Juni 2017 zu dem Gesetz: „.Es zwingt SexarbeiterInnen, ihre Tätigkeit bei mehreren Behörden anzumelden. Bei ihrer Arbeit müssen sie zukünftig einen Ausweis mit Foto bei sich führen. Auf ihm ist vermerkt, dass sie ‚Prostituierte‘ sind. Das schützt SexarbeiterInnen nicht, sondern bringt sie in Gefahr.“

Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V. (Bufas) kritisiert unter anderem die Umsetzung der Gesundheitsberatung. In einer Stellungnahme positioniert sich Bufas e.V. wie folgt: „Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht den Gesundheitsämtern, Beratung und Untersuchung anonym anzubieten. Dieser Ansatz hat sich erfolgreich bewährt und muss so erhalten bleiben. Die Pflicht zur gesundheitlichen Beratung mit Angabe der persönlichen Daten konterkariert diesen Ansatz.“

Auf der Internetseite von Doña Carmen, einem Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, heißt es bezüglich des ProstSchG: „Der 1. Juli 2017 markiert mithin eine scharfe Zäsur im rechtlichen Umgang mit SexarbeiterInnen. Für sie beginnen mit diesem Tag polizeistaatliche Verhältnisse […] Unter der Form des Rechts werden SexarbeiterInnen de facto rechtlos gestellt. Ihre gesellschaftliche Ächtung wird sich mit diesem Gesetz schleichend, aber sicheren Schrittes ausbreiten.“

In der Rheinischen Post vom 8.12.2017 äußert sich Silvia Vorhauer von der Beratungsstelle Mitternachtsmission zu dem Gesetz: „Gerade aber die Gruppe der Migrantinnen, zu denen über 90 Prozent der Prostituierten zählen, werde durch das neue Gesetz nicht erreicht, meint Silvia Vorhauer von der Beratungsstelle Mitternachtsmission. Viele fürchteten, durch den Lichtbildausweis erpressbar zu werden, weil in den meisten Fällen die Familien von der Tätigkeit nichts wüssten. Menschenhändler könnten sich dies leicht zunutze machen.“

Leider führt dieses Gesetz zu keiner Verbesserung der Situation der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sondern im Gegenteil, zu tiefen Eingriffen in ihre Grundrechte, wie die Berufsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. So leistet das neue Gesetz einer weiteren Stigmatisierung Vorschub. Die Probleme, die es im Bereich der Prostitution gibt, werden dadurch nicht gelöst, sondern in die Unsichtbarkeit verschoben, wo Rechte und Schutz nicht gewährleistet werden können.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie hoch beziffert die Stadtverwaltung die Zahl der in Düsseldorf tätigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (aufgeschlüsselt nach weiblich, männlich, transgender und Muttersprache)?
     
  2. Wie viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind in Düsseldorf der Anmeldepflicht bisher nachgekommen (aufgeschlüsselt nach weiblich, männlich, transgender und Muttersprache)?
     
  3. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiterinnen, bei denen aufgrund sprachlicher Barrieren bei der gesundheitlichen Pflichtberatung sowie beim Informations- und Beratungsgespräch Dolmetschung hinzugezogen werden muss?

Freundliche Grüße

Petra Müller-Gehl                  Angelika Kraft-Dlangamandla              Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung am 23.01.2018 (Oberbürgermeister Geisel):

Die Beantwortung der Fragen erfolgt seitens des Gesundheitsamtes und des Ordnungsamtes.

Antwort des Gesundheitsamtes:
Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 sind die Daten des Ordnungsamtes der Stadt Düsseldorf heranzuziehen.

zu Frage 1:
Antwort des Ordnungsamtes:

Die in Düsseldorf tätigen Sexarbeiterinnen uns Sexarbeiter werden statistisch nicht erfasst. Auch die seit dem 01.07.2017 bestehende Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz lässt nur bedingt Rückschlüsse auf die hier tätigen Prostituierten zu. Der Ort der Anmeldung muss nicht zwingend mit dem Ort der Tätigkeit übereinstimmen.
Aufgrund der Erkenntnisse aus den Kontrollen im „Rotlichtmillieu“ ist davon auszugehen, dass ständig ca. 600 Personen in Düsseldorf sexuelle Dienstleistungen anbieten. Während großer Messen steigt die Zahl der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter regelmäßig um ein Vielfaches. Sexuelle Dienstleistungen werden weit überwiegend von Frauen angeboten. Relativ selten sind Transgender oder Männer als Sexarbeiter in Düsseldorf tätig. Ihr Anteil am Gesamtangebot sexueller Dienstleistungen dürfte drei Prozent nicht übersteigen. Auch können zur Muttersprache der Prostituierten keine konkreten Angaben erfolgen. Insbesondere in den großen Bordellen sind viele Frauen aus südosteuropäischen Staaten tätig. Die Muttersprache zahlreicher Prostituierter ist aus diesem Grund Rumänisch oder Bulgarisch. Erotische Massagen werden überwiegend von Frauen aus fernöstlichen Ländern angeboten. Insofern ist auch Thailändisch als Muttersprache bei den Sexarbeiterinnen verbreitet.

zu Frage 2:
Antwort des Gesundheitsamtes:

Das Gesundheitsamt führt gesundheitliche Beratungen nach §10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch; diese müssen allerdings nicht zwangsläufig in einer Anmeldung in Düsseldorf münden.

Antwort des Ordnungsamtes:
Bisher haben insgesamt 160 Personen (157 Frauen und 3 Transgender) in Düsseldorf die Tätigkeit als Prostituierte(r) angemeldet. Die Muttersprache der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ist bei der Anmeldung nur relevant, wenn eine Verständigung in deutscher Sprache nicht bzw. nur unzureichend möglich ist. Aus diesem Grund kann eine präzise Aufschlüsselung nach der Muttersprache nicht erfolgen. Die bisherigen Anmeldungen schlüsseln sich nach der Staatsangehörigkeit wie folgt auf:

1 Anmeldung

brasilianisch, französisch, georgisch,
griechisch, iranisch, italienisch,
kasachisch, kongolesisch, niederländisch,
paraguayisch, peruanisch, portugiesisch,
tschechisch, vietnamesisch, weißrussisch

2 Anmeldungen  litauisch, russisch, türkisch, ukrainisch
3 Anmeldungenspanisach, ungarisch
4 Anmeldungen chinesisch
6 Anmeldungenpolnisch
7 Anmeldungenlettisch
11 Anmeldungen

thailändisch

12 Anmeldungenbulgarisch
22 Anmeldungenrumänisch
69 Anmeldungendeutsch

 

zu Frage 3:
Antwort des Gesundheitsamtes:

Mit Stichtag 31.12.2017 sind insgesamt 136 Frauen und drei Männer gesundheitlich beraten worden. Bei 36 Personen wurde aufgrund sprachlicher Barrieren eine telefonische Sprachmittlung hinzugezogen. Dies entspricht einen Anteil von 26%..

Antwort des Ordnungsamtes:
Die Hinzuziehung eines Dolmetschers ist in ca. einem Drittel aller Informations – und Beratungsgespräche erforderlich.