Verbindliche Regelungen für ein gesundes Essen in städtischen Einrichtungen

Rat

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 7h (Vorlage 01/16/2011) zur Sitzung des Rates am 03.02.2011. Die von der Fraktion DIE LINKE beantragten Änderungen zur ursprünglichen Vorlage sind darin jeweils fett gesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe dieses Jahres einen Leitfaden zu entwickeln für den Einsatz und die Beschaffung von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Hierbei sollen biologische, saisonale, regionale und fair gehandelte Lebensmittel besondere Beachtung finden. Der Einsatz gentechnisch veränderter Lebensmittel soll ausgeschlossen werden.

Dieser Leitfaden soll verbindliche Grundlage für die Beschaffung und den Einsatz von Lebensmitteln in den eigenen städtischen Kantinen und für städtische Veranstaltungen werden. Darüber hinaus soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass der Leitfaden bei den Verträgen mit Zulieferern für städtische Einrichtungen (Schulen, Kitas, Verwaltungsstellen usw.), in den gastronomischen Betrieben in städtischen Immobilien Bestandteil der entsprechenden Verträge wird und auch bei den städtischen Tochtergesellschaften Berücksichtigung findet.

Der Leitfaden soll den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierzu soll die Verwaltung dann auch geeignete Controllingmechanismen vorschlagen.

Begründung:
Regelungen für die Beschaffung und den Einsatz von Lebensmitteln in städtischen Einrichtungen, Dienststellen usw. sollten verbindlich sein, zudem sollte der Einsatz gentechnisch veränderter Lebensmittel explizit ausgeschlossen werden.

Der vorliegende Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist in diesen beiden Punkten zu unverbindlich.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou             Frank Laubenburg