Vergütung von HochschulabsolventInnen

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsaus-schusses am 05. März 2020:
Die Stadt Düsseldorf hat große Schwierigkeiten für unbesetzte Stellen qualifiziertes Personal zu finden. Ein probates Mittel Neueinstellungen zu gewinnen sind gute Löhne und sichere Arbeitsplätze zu garantieren. Die Erfahrungen vieler HochschulabsolventInnen zeigen, dass sie trotz abgeschlossenem Studium und einer Vielzahl an Praktika im In- und Ausausland in öffentlichen Verwaltungen nicht adäquat entlohnt werden. Als adäquat wird für ein abgeschlossenes Bachelorstudium die Stufe 11 TVöD und für ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium die Stufe 13 TVöD angesehen. Werden diese Eingruppierungen nicht eingehalten, hat das in der Regel auch negative Auswirkungen auf Personen mit anderen Abschlüssen, da hierdurch das Lohnniveau insgesamt senkt wird. 

In diesem Zusammenhang stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Bei wie vielen Neueinstellungen von Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium oder vergleichbarem Studium erfolgte die Eingruppierung in eine TVöD-Stufe, die niedriger als 11 ist (Antwort bitte für die letzten 5 Jahre, nach Ämtern und Geschlecht sortiert)?
     
  2. Bei wie vielen Neueinstellungen von Personen mit einem abgeschlossenen Master, Diplom oder vergleichbarem Studium erfolgte die Eingruppierung in eine TVöD Stufe, die niedriger als 13 ist (Antwort bitte für die letzten 5 Jahre, nach Ämtern und Geschlecht sortiert)?
     
  3. Welchen Stellenwert haben adäquate Löhne und sichere Arbeitsplätze in der Strategie der Verwaltung, um neue ArbeiternehmerInnen für die Düsseldorfer Verwaltung zu gewinnen?
     

Mit freundlichen Grüßen


Helmut Born                          Manfred Wollnitz                            Julia Marmulla

 

Antwort der Verwaltung am 05.03.2020 (Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Flacke)

Vorbemerkungen zu den Fragen 1 und 2
Die Landeshauptstadt Düsseldorf zahlt das nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst festgelegte Entgelt entsprechend der Wertigkeit der jeweiligen Tätigkeit. Dies sichert eine adäquate Bezahlung, wie sie von den Tarifvertragsparteien (Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) verhandelt worden ist.
Die Qualifikation der Mitarbeitenden wird derzeit noch nicht elektronisch erfasst, so dass die Fragen nicht vollumfänglich beantwortet werden können. Da die Beschäftigten im Zuge der Einstellung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung eingruppiert werden, wird hilfsweise die Anzahl der betroffenen Planstellen dargestellt.

zu Frage 1: Die Tarifmerkmale des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst fordern für Eingrup-pierungen in die Entgeltgruppen 9b bis 12 grundsätzlich einen Bachelorabschluss. Insofern haben die Tarifvertragsparteien die in der Anfragebegründung formulierte Aussage, dass die adäquate Eingruppierung für Bachelorabsolvent*innen die Entgelt-gruppe 11 ist, anders festgelegt.
Der Anlage 1 kann - aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und Geschlecht der Stelleninhaber*in - die Verteilung der Stellen der Entgeltgruppen 9b bis 12 entnommen werden.

zu Frage 2: Die Tarifmerkmale des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst fordern für Eingrup-pierungen in die Entgeltgruppen 13 bis 15 grundsätzlich einen Masterabschluss. Der Anlage 2 kann - aufgeschlüsselt nach Fachbereichen und Geschlecht der Stelleninhaber*in - die Verteilung der Stellen der Entgeltgruppen 13 bis 15 entnommen werden.

zu Frage 3: Für die Landeshauptstadt Düsseldorf haben adäquate Löhne sowie sichere und attraktive Arbeitsplätze einen sehr hohen Stellenwert. Hinsichtlich der adäquaten Löhne sei hier nochmals auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.
Um den Beschäftigten eine möglichst hohe Arbeitsplatz- und damit Planungssicherheit ermöglichen zu können, wurde in den letzten Jahren die Anzahl befristeter  Beschäftigungsverhältnisse deutlich reduziert und die Übernahmemöglichkeiten ausgebaut.
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Anfrage POA/007/2020 verwiesen.
Darüber hinaus legt die Landeshauptstadt Düsseldorf Wert auf die Überprüfung und Realisierung weiterer monetärer Anreize. Die Bezahlung ist jedoch nur ein Anreiz unter vielen weiteren möglichen Anreizen, die genutzt werden, um Personal für die Stadtverwaltung zu gewinnen. Nähere Ausführungen dazu können der Vorlage POA/003/2020 „Maßnahmenkatalog, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken“ entnommen werden, die in der letzten Sitzung vorgestellt wurde.

Anlage:
Vorlage11622010.pdf