Verhaltenskodex der Rheinbahn-Sicherheitsdienstleister gegen Rassismus

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 20. Juni 2018:
Menschen aus vielen Kulturen leben und arbeiten in Düsseldorf oder besuchen unsere Stadt. Diese Vielfalt spiegelt sich in den meisten Arbeitsfeldern und bei vielen Düsseldorfer Arbeitgebern wider; auch bei der Rheinbahn und den Dienstleistungsunternehmen, welche für die Sicherheit der Fahrgäste der Rheinbahn sorgen. Kulturelle Vielfalt bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Diskriminierung eine Erscheinung der Vergangenheit ist. 

Der Fraktion DIE LINKE wurden Fälle berichtet, in denen Mitarbeiter von Rheinbahn-Sicherheitsdienstleistern Fahrgäste mit dunkler Hautfarbe anlasslos und unter Körpereinsatz (bis hin  zum "Schwitzkasten") aus Wagen der Rheinbahn entfernten, ohne dass vorher Versuche der Kommunikation stattfanden. Die Ausübung des Hausrechts zur Gewährleistung der Sicherheit anderer Fahrgäste ist legitim. Sollte jedoch gegenüber bestimmten Personengruppen allein aufgrund ihrer äußeren Merkmale unverhältnismäßig in Art oder Umfang vorgegangen werden, so kann von Fällen rassistischer Diskriminierung gesprochen werden. Als Mitglied der „Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO“ sollte die Stadt Düsseldorf sich dafür einsetzen, dass mögliche Fälle rassistischer Diskriminierung von der Rheinbahn erfasst, untersucht und sanktioniert werden. Die Verwaltung wird darum gebeten, sich mit der Rheinbahn in Verbindung zu setzen, um den Ausschuss über die Wirksamkeit der Maßnahmen der Rheinbahn gegen Rassismus zu informieren.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Werden Fahrgastbeschwerden wegen rassistischer Diskriminierung von der Rheinbahn statistisch erfasst? Wenn nein, warum nicht; wenn ja, wie viele solcher Beschwerden gegen MitabeiterInnen welcher Sicherheitsdienstleister wurden in den letzten fünf Jahren erfasst und bearbeitet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)? 
     
  2. Gibt es für die bei der Rheinbahn eingesetzten Sicherheitskräfte einen Verhaltenskodex, der das Problem Rassismus thematisiert und sie auf einen wertschätzenden, nicht-diskriminierenden Umgang mit Fahrgästen verpflichtet? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Achtet die Rheinbahn bei der Vergabe von Aufträgen an Sicherheitsdienstleister darauf, dass diese ihre Beschäftigten für einen wertschätzenden, nicht-diskriminierenden Umgang mit Fahrgästen schulen und für das Thema Rassismus sensibilisieren, oder schult die Rheinbahn eigene und externe Beschäftigte selbst? Wenn nein, warum nicht?                    

Mit freundlichen Grüßen

 

Anja Vorspel                     Georg Blanchard                             Lutz Pfundner  
 

Antwort der Verwaltung am 20.06.2018 (Beigeordnete Zuschke)

zu Frage 1: Nach Auskunft der Rheinbahn findet eine statistische Erhebung zu diesem Thema nicht gezielt statt. Bisher fehlte hier die Anzahl von Fällen als Grundlage.
Im Jahr 2016 gab es eine Beschwerde unter dieser Thematik, die jedoch nicht bestätigt werden konnte.

zu Frage 2: Einen Verhaltenskodex der einzig das Thema Rassismus behandelt gibt es für die von der Rheinbahn eingesetzten Sicherheitskräfte nicht.
Von den eingesetzten Sicherheitskräften wird ein moderates, ruhiges, höfliches und gepflegtes Auftreten gegenüber den Fahrgästen und jeglichen anderen Personen vertraglich gefordert.
Der respektvolle Umgang mit Kunden, Kollegen und jedem anderen Menschen wird bei der Rheinbahn regelmäßig und intensiv durch die Schichtleitung und die Führungskräfte gefordert und kontrolliert.

zu Frage 3: Ja, siehe Anwort zu Frage 2.