Vertretungssituation in der Schulbegleitung

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 22.08.2023 (AGS/032/2023):

Die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe soll die Teilhabe und den Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sicherstellen. Für viele dieser Kinder und Jugendliche ist ein Besuch der Schule ohne Begleitung nicht möglich oder stellt aus vielfältigen Gründen eine enorme Belastung dar.

Vor dem Urteil des Landessozialgerichts NRW 26.01.2022, L9 SO 12/22 B ER, welches der Stadt Düsseldorf untersagt, den Auftrag der Schulbegleitung als Dienstleistung auszuschreiben, war es laut Fachkräften gängige Praxis, dass trägerübergreifend vertreten werden konnte.

Dies hat zwar auch in der Vergangenheit auf Grund fehlender Koordinationsstrukturen nicht in vollem Maße funktioniert. Jedoch konnten Schulen, an denen mehrere Träger tätig waren, vor Ort auf kurzfristige Ausfälle von I-Hilfen reagieren, beispielsweise wenn eine I-Hilfe zur Verfügung stand, deren zu begleitendes Kind krankheitsbedingt fehlte. Fachkräfte aus der Schulbegleitung berichten nun, dass eine trägerübergreifende Vertretung nicht mehr möglich ist.

Dies führe häufig dazu, dass Kinder keine Begleitung erhalten, obwohl eine – wenn auch trägerfremde - Fachkraft verfügbar und bereits vor Ort ist. Statt ein Kind zu begleiten, würden diese I-Hilfen dann nach Hause geschickt. Das ist für die Begleitungsstruktur und die Kinder kaum zu verkraften, da in Düsseldorf ohnehin ein Personalmangel in der Schulbegleitung besteht.

Aus diesen Gründen fragt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Ist es zutreffend, dass trägerübergreifende Vertretung von Integrationshilfen an Schulen nicht möglich ist und wenn ja, aus welchen Gründen?
     
  2. Wie weit fortgeschritten ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Schulbegleitungen?
     
  3. Wie lange wird der Aufbau eines rechtskonformen Poolings in Zusammenarbeit mit den Trägern, Schulen und Eltern nach Einschätzung der Verwaltung noch dauern?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                          Christian Jäger                                 Cornelia Schlemper


Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:
Die Schulbegleitungen sind bei verschiedenen Anbietern beschäftigt, so dass eine anbieterübergreifende Begleitung nur bei entsprechenden Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Anbietern erfolgen kann.

Die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und dem hiesigen Träger der Eingliederungshilfe richtet sich nach dem Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX NRW und den dazugehörigen Anlagen.

Die Leistungserbringer sind danach verpflichtet, ein angemessenes Vertretungssystem vorzuhalten, um Ausfälle in der Schulbegleitung aufzufangen. Darüber hinaus ist eine gegenseitige Vertretungsregelung gerade im Bereich der seelischen Behinderung inhaltlich nicht einfach umzusetzen, da Schulbegleitung und betreutes Kind in der Regel ein eingespieltes und passgenaues Team bilden.

Antwort zu Frage 2:
Die notwendigen Stellenbesetzungen für die Schulbegleitungskoordination SGB IX wurden vorgenommen, aktuell werden hier die für die Koordination notwendigen Strukturen geschaffen. Dies gilt für den Bereich Soziales. Im Bereich Jugend war aufgrund der fallführenden Zuteilung sowie Hilfeplanung im Einzelfall bislang keine Koordination erforderlich.

Dies wird sich mit Beginn des Poolings ändern, zumal dann sogenannte Pools von Schulbegleitungen an Schulen gebildet werden und sich Kinder auch Schulbegleitungen teilen werden.

Antwort zu Frage 3:
Aktuell laufen hier die Vorarbeiten für eine Testphase zum kommenden Schuljahr.

Aus den daraus resultierenden Erfahrungen soll dann zeitnah ein gemeinsames Pooling an den Düsseldorfer Schulen aufgebaut werden.

Eine genauere Zeitdauer lässt sich aktuell noch nicht seriös ermitteln.