Düsseldorfer Wohngeldzuschuss

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 04. Februar 2019: 
Immer mehr Menschen sind trotz Erwerbsarbeit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Wohngeld soll verhindern, dass Menschen allein wegen zu hoher Wohnungskosten auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind oder aufgrund steigender Mieten ihr soziales Umfeld verlassen müssen.

Wohngeld gibt es für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung – wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld wird im ersten Fall als Mietzuschuss, im zweiten als Lastenzuschuss bezeichnet.

Einen Mietzuschuss erhalten einkommensschwache Mieterinnen und Mieter, wenn die gemietete Wohnung oder das Haus ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Eine Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Anträge auf Mietzuschuss wurden im vergangenen Jahr in Düsseldorf gestellt, wie viele wurden bewilligt und wie hoch war durchschnittlich der gezahlte Betrag?
     
  2. Wie viele Anträge auf Lastenzuschuss wurden im vergangenen Jahr in Düsseldorf gestellt, wie viele wurden bewilligt und wie hoch war durchschnittlich der gezahlte Betrag?
     
  3. Wie viele Infoveranstaltungen wurden im vergangenen Jahr in Düsseldorf durchgeführt, um MultiplikatorInnen und InteressentInnen über das Thema zu informieren?

Mit freundlichen Grüßen
 

Lutz Pfundner            Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 04.02.2019 (Beigeordneter Zaum)

Die Erfassung der Wohngelddaten erfolgt im Rahmen des § 35 Wohngeldgesetz. Danach werden Wohngeldanträge nur als Erst- oder Folgeanträge erfasst. Eine Unterscheidung nach Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erfolgt erst mit der Wohngeldbewilligung.
Anzumerken ist weiterhin, dass die Jahreszahlen zu Anträgen und Bewilligungen nicht deckungsgleich sind. Bewilligungen können auch aus im Vorjahr gestellten Anträgen resultieren oder bei Neuberechnung wegen der Änderung persönlicher Verhältnisse erfolgen.

Die Fragen 1 und 2 werden aus diesen Gründen gemeinsam beantwortet:
Im Jahr 2018 sind insgesamt 11.767 Wohngeldanträge gestellt worden; davon 3.188 Erstanträge und 8.579 Folgeanträge.
9.061 Haushalte haben im Jahr 2018 mindestens eine Wohngeldzahlung erhalten mit einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeld von 209 €.
Davon haben 8.904 Haushalte einen Mietzuschuss von durchschnittlich monatlich 209 € und 157 Haushalte einen Lastenzuschuss von durchschnittlich monatlich 211 € erhalten.
Im Jahr 2018 sind insgesamt 15.165 Wohngeldbescheide erlassen worden; davon 3.865 Ablehnungsbescheide.

zu Frage 3: Im Jahr 2018 wurden 4 Infoveranstaltungen auf Anfrage von Institutionen, Verbänden etc. durchgeführt. Der hohe Informationsbedarf nach der der letzten Wohngeldnovelle zum 01.01.2016 wurde mit 19 Veranstaltungen in 2016 und 12 Veranstaltungen in 2017 zu großen Teilen befriedigt.