Wohngeldanträge in Düsseldorf

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 06.05.2019:
Immer mehr Menschen sind trotz Erwerbsarbeit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Wohngeld soll verhindern, dass Menschen allein wegen zu hoher Wohnungskosten auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind oder aufgrund steigender Mieten ihr soziales Umfeld verlassen müssen.                                                                                                                               

Eine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hat bezüglich der Situation in Düsseldorf ergeben:

„Im Jahr 2018 sind insgesamt 11.767 Wohngeldanträge gestellt worden; davon 3.188 Erstanträge und 8.579 Folgeanträge. 9.061 Haushalte haben im Jahr 2018 mindestens eine Wohngeldzahlung erhalten mit einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeld von 209 Euro. ... Im Jahr 2018 sind insgesamt 15.165 Wohngeldbescheide erlassen worden; davon 3.865 Ablehnungsbescheide.“

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete und das durchschnittliche Einkommen der Personen, die Wohngeld in Düsseldorf beziehen?
     
  2. Woher resultiert die hohe Zahl der Ablehnungsbescheide und welches waren dabei die häufigsten Ablehnungsbegründungen?
     
  3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Wohngeldanträgen?

Mit freundlichen Grüßen
 

Lutz Pfundner            Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner     

 

Antwort der Verwaltung am 06.05.2019 (Beigeordneter Zaum)

zu Frage 1: Für das Jahr 2018 sind folgende Werte ermittelt worden:
Die durchschnittliche Bruttokaltmiete der Wohngeldhaushalte in Düsseldorf beträgt 509,67 €; dies entspricht je qm 9,08 €.
Das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen der Wohngeldhaushalte in Düsseldorf beträgt 16.172 € bzw. 1.348 € monatlich. Da einige Einnahmen wohngeldrechtlich nicht anrechenbar sind und daher nicht erfasst werden, enthalten die genannten Beträge z.B. kein Kindergeld, Elterngeld oder nur einen geringen Anteil von Ausbildungsleistungen.

zu Frage 2: Folgende Gründe führten hauptsächlich zu Ablehnungen:
• in rd. 52% der Ablehnungen ermittelte sich rechnerisch kein Wohngeld,
• in rd. 36% musste der Wohngeldantrag wegen mangelnder Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller im Antragsverfahren abgelehnt werden,
• in den restlichen Fällen bestand überwiegend kein Wohngeldanspruch, weil die betroffenen Menschen grundsätzlich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen waren, z.B. wurden die Kosten der Unterkunft bereits vom Jobcenter oder der Grundsicherungsstelle übernommen oder alleinstehende Auszubildende hatten vorrangige Ansprüche auf Ausbildungsförderung.

zu Frage 3: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit dauert rd. 40 Tage. Der Zeitraum wird ermittelt vom Eingang des Wohngeldantrages in der Wohngeldstelle bis zu dessen abschließender Bearbeitung.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Zeitraum der Bearbeitung zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten betragen kann. Dies wird insbesondere durch die Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller im Antragsverfahren bestimmt. Die Wohngeldstelle hat keinen Einfluss darauf, ob und wann die erforderlichen Unterlagen für eine Wohngeldberechnung eingereicht werden.