Zustand des Stadtentwässerungsbetriebes

Bauausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Bauausschusses am 14. Februar 2017: Das 1.550 Kilometer lange und teilweise über hundert Jahre alte Kanalnetz in Düsseldorf ist in einem nicht zufriedenstellenden Zustand. Die Investitionen in Reparatur und Instandhaltung der Kanäle steigen in den nächsten Jahren erheblich an. Lagen die Investitionskosten 2010 noch bei 38,5 Millionen Euro, steigen sie im Jahr 2019 auf geschätzte 75,6 Millionen Euro. Die Steigerungen werden nur über Gebührenerhöhungen gegenfinanziert werden können. Schon jetzt ist im Wirtschaftsplan des Stadtentwässerungsbetriebes für die Jahre 2016-2020 zu lesen: „Im Jahre 2020 reicht das für Gebührenausgleich zweckgebundene Eigenkapital voraussichtlich nicht mehr zu Kostendeckung aus. Im Jahr 2020 würden danach ca. 3,1 Mio. € fehlen.“  

Der Schuldenstand des Stadtentwässerungsbetriebes betrug im Jahr 2016 schon fast 312 Millionen Euro und steigt bis 2020 auf 425 Millionen Euro. Darin ist noch nicht einmal der vom Rat der Stadt Düsseldorf geforderte Kauf des restlichen Kanalnetzes durch den Stadtentwässerungsbetrieb enthalten. Die Höhe des Kaufpreises wird durch die Stadt auf 300 bis 400 Millionen Euro geschätzt, wie es der Presse zu entnehmen war. Wie dieser Kauf, die schon jetzt hohen Schulden und die zukünftig steigenden Investitionen ohne erhebliche Gebührenerhöhung finanziert werden sollen, ist fraglich. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Wie soll zukünftig die Kostendeckung ohne Gebührensteigerung erreicht werden, die in der Ratsdebatte vom 15. Dezember 2016 versprochen wurde?
  1. Wie soll der Schuldenstand von fast 312 Millionen Euro (2016) abgebaut sowie der restliche Kauf des Kanalnetzes finanziert werden?
  1. Wie wird sichergestellt, dass am Düsseldorfer Kanalnetz nicht nur geflickt, sondern zukunftsträchtig saniert und investiert wird?

Mit freundlichen Grüßen 

Daniela Dauner                            Peter Klein                       Moritz Westerberg

 

Antwort der Verwaltung am 14.02.2017 (Betriebsausschuss, Stadtkämmerin Schneider)

zu Frage 1: Der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (SEBD) finanziert seine Kernaufgabe der
Abwasserbeseitigung über Abwassergebühren. Diese Gebührensätze für Schmutzund
Niederschlagswasser sind im bundesweiten Vergleich auf sehr niedrigem Niveau.
Der Schmutzwassergebührensatz ist seit 10 Jahren unverändert und beträgt seit
dem 01.01.2008 1,52 Euro je Kubikmeter Frischwasser für die Schmutzwasserentsorgung.
Der Niederschlagswassergebührensatz wurde zum 01.01.2011 gesenkt
und beträgt seit 7 Jahren unverändert 0,98 Euro je Quadratmeter und Jahr für die
Niederschlagswasserentsorgung.
Seit Jahren verzeichnet der SEBD sinkende Gebührenerlöse aufgrund von Wassereinsparungen
bei privaten Haushalten und Industrie bzw. durch Produktionsveränderungen
im gewerblichen Bereich. Gleichzeitig steigen auch für den SEBD die jährlich
zu deckenden Kosten, z.B. bei Personalkosten aufgrund von Tarifabschlüssen oder
steigende Betriebs- und Unterhaltungskosten aufgrund allgemeiner Preissteigerungen.
Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten mussten in den letzten Jahren
aufgefangen werden.
Eine Gebührensteigerung konnte in den vergangenen Jahren nur durch zwei wesentliche
Punkte vermieden werden. Einerseits hat der SEBD durch Betriebsoptimierungen
Kosten eingespart und andererseits setzt der SEBD jährlich in der Gebührenkalkulation
das für Gebührenausgleich zweckgebundene Eigenkapital zur Gebührenstabilität
ein.
Mittelfristig können Gebührenerhöhungen daher nicht ausgeschlossen werden. Der
SEBD wird weiterhin versuchen, die Erhöhungen moderat zu gestalten und weiterhin
eine langfristige Gebührenkonstanz zu erzielen.

zu Frage 2: Der aktuelle Schuldenstand des SEBD gegenüber Kreditinstituten beträgt zum
31.12.2016 ca. 219,0 Mio. Euro. Innere Schulden aus der Innenfinanzierung weist
der SEBD zum 31.12.2016 mit ca. 42,8 Mio. € aus.
Der in der Frage genannte Schuldenstand von 312 Mio. € war der zum Wirtschaftsplan
2016 geplante Schuldenstand. Er basierte auf dem Schuldenstand zum
31.12.2014 zuzüglich der geplanten Neuverschuldung für 2015 und 2016.
Die Neuverschuldung in 2015 und 2016 ist durch den Einsatz von liquiden Mitteln
und geringer als geplanten Investitionen niedriger ausgefallen. Der Schuldenstand
wird von den getätigten Investitionen und den daraus folgenden Kreditaufnahmen
bestimmt. Gemäß § 86 Abs. 1 GO dürfen Kredite nur für Investitionen unter der Voraussetzung
des § 77 Abs. 3 GO und zur Umschuldung aufgenommen werden. Da
der SEBD in Wirtschaftsgüter investiert, die z.B. bei Steinzeugkanälen über 100 Jahre
abgeschrieben werden, ist hier die Langlebigkeit der Wirtschaftsgüter und die damit
verbundene langfristige Verschuldung von besonderer Bedeutung. Im Sinne einer
intergenerativen Gerechtigkeit wird der Gebührenzahler nur mit den gebührenrechtlich
ansatzfähigen Kosten belastet, die der Leistungserbringung durch den Stadtentwässerungsbetrieb
gegenüberstehen. Der Abbau des Schuldenstandes erfolgt somit
langfristig über die geplante jährliche Tilgung.
Eine Übernahme des zurzeit noch im Haushalt der Stadt geführten Altanlagevermögens
des Kanalnetzes kann nur durch eine entsprechende Darlehensaufnahme erfolgen.
Auch diesem Darlehen ist der Wert des Kanalnetzes gegenüberzustellen.

zu Frage 3: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat bereits 1986 - seinerzeit im Bundesvergleich
sehr frühzeitig- in seiner Sitzung am 20. November 1986 mit der Drucksache
60/063/86 ein erstes Konzept zur flächendeckenden systematischen Untersuchung
des damals 1.400 Kilometer langen Kanalnetzes auf seinen baulichen und
betrieblichen Zustand sowie zu einer planmäßigen Sanierung und Substanzerhaltung
beschlossen.
Im Jahre 2011 (Drucksache 23/55/2011) wurde ein neues Substanzerhaltungskonzept
zum langfristigen Erhalt des Düsseldorfer Abwassernetzes für die nachfolgenden
Generationen beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet, basierend auf einem komplexen Rechenmodell, den Reparatur-, Renovierungs- und Erneuerungsbedarf
der nächsten Jahrzehnte sowie die dafür erforderlichen finanziellen Mittel. Der personelle
Mehrbedarf war ebenfalls Inhalt des Beschlusses. Die einheitliche Klassifizierung
der Kanäle auf Grundlage der europäischen Normierung ermöglicht einen Vergleich
mit anderen Betreibern im deutschsprachigen Raum über den Zustand der
Kanalisationen.
Entgegen dem bundesweiten Trend konnte in Düsseldorf eine positive Entwicklung
des Kanalzustandes erreicht werden.
Gegenwärtig hat Düsseldorf ein 1.550 km langes Kanalnetz, das sich im bundesweiten
Vergleich in einem überdurchschnittlich guten Zustand befindet. Dem SEBD ist
es gelungen mit langfristigen Strategien, ausreichenden finanziellen Mitteln und qualifiziertem
Personal die notwendigen Reparaturen, Renovierungen und Erneuerungen
umzusetzen. Diese langfristigen, generationenübergreifenden Strategien sind zum
Erhalt der dauerhaften Funktion fortzusetzen.