Zwangsräumungen bei der LEG

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 03. Juni 2019:

Die Landeseigene Entwicklungsgesellschaft (LEG) ist von der damaligen Landesregierung 2008 privatisiert worden und an eine Immobilientochter des amerikanischen Finanzkonzerns Goldman Sachs verkauft worden. Die LEG besitzt inzwischen in Düsseldorf über 5.200 Wohnungen.

In den vergangenen Jahren gab es viele Zwangsräumungen in Düsseldorf. Von 2017 auf 2018 ist die Zahl sogar wieder gestiegen: von 588 auf 597. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im März dieses Jahres gab die Verwaltung an, dass 2018 von der LEG 126 Zwangsräumungen vorgenommen wurden. Obwohl die LEG nur 1,45 % aller Düsseldorfer Wohnungen besitzt führte sie 21 % aller Zwangsräumungen durch.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Zwangsräumungen wurden in Düsseldorf von der LEG bis zum Auslaufen der LEG-Sozialcharta und wie viele danach durchgeführt?
     
  2. Was waren die Gründe für die Zwangsräumungen (aufgeschlüsselt nach Gründen im Verhalten oder durch Mietrückstände)?
     
  3. Wo sind die Personen nach den Zwangsräumungen untergekommen?

Mit freundlichen Grüßen
 

Lutz Pfundner            Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner     

 

Antwort der Verwaltung am 28.08.2019 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Nach Auskunft der LEG wurden im Jahr 2018 insgesamt 126 Zwangsräumungen durchgeführt. In 2019 hat die LEG bisher – Stand 29.07.2019 – lediglich 20 Zwangsräumungen durchführen müssen, die Zahl aus 2018  konnte also deutlich abgesenkt werden. Als Ursache sieht die LEG hier ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem professionellen und sensiblen Forderungsmanagement und auch die sehr gute Kooperation mit  den zuständigen Düsseldorfer Behörden. Generell wird seitens der LEG immer versucht, eine Zwangsräumung zu vermeiden und es wird alles getan, um diese möglichst abzuwenden. Die LEG kann keine Information zur Anzahl der Zwangsräumungen während der gesamten zehnjährigen Laufzeit der Sozialcharta geben, zum einen aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum anderen, weil sie diese Zahl nicht erfasst hat.

zu Frage 2: Gründe für die von der LEG durchgeführten Zwangsräumungen sind nicht gezahlte Mieten beziehungsweise Mietrückstände.

zu Frage 3: Anlässlich der Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE „Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit“ (Vorlage 64/ 18/2019) hat die Verwaltung ihr grundsätzliches Vorgehen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit dargestellt. Wird ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen bereits vor Kündigung des Mietverhältnisses seitens der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales frühzeitige Interventionsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise schriftliche Beratungsangebote, offene Sprechstunden im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 10 sowie aufsuchende Arbeit und sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet. Die Tätigkeit der Mieter- und Servicebüros erfolgt dabei in enger Kooperation mit der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft. Ebenso gibt es fallbezogen eine enge Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst des Jugendamtes und dem Wohnungsamt.
Ziel ist in der Regel, den Wohnraum zu erhalten. Ist dies nicht möglich, so kommen die betroffenen Personen folgendermaßen unter (die Auflistung stellt keine Gewichtung dar):
- Wohnraumvermittlung durch alleinige Initiative der Klienten
- Wohnraumvermittlung in Kooperation mit dem Wohnungsamt
- Wohnraumvermittlung durch die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle
- Vermittlung in Fachhilfen nach §§ 53, 67 SGB XII
- Aufnahme in eine Notunterkunft des Amtes für Migration und Integration
- Auch bei Tod oder Inhaftierung eines Menschen kommt es zu sogenannten Zwangsräumungen, da leere Wohnungen ebenfalls vom Gerichtsvollzieher geöffnet werden.