Zwangsräumungen bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 03. Juni 2019:
In Deutschland hat die Wohnungslosigkeit weiter zugenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. hat in ihrer aktuellen Schätzung prognostiziert, dass im Jahr 2018 erstmals mehr als eine Million Menschen betroffen waren. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und
Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit lassen die Zahlen weiter steigen. Dies wirkt sich insbesondere auch auf Düsseldorf aus.
In den vergangenen Jahren gab es viele Zwangsräumungen in Düsseldorf. Von 2017 auf 2018 ist die Zahl sogar wieder gestiegen: von 588 auf 597. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im März dieses Jahres gab die Verwaltung an, dass 2018 sogar von der Städtischen Wohnungsgesellschaft 18 Zwangsräumungen vorgenommen wurden.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele Zwangsräumungen wurden in SWD/städtischen Wohnungen in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
- Was waren die Gründe für die Zwangsräumungen (aufgeschlüsselt nach Gründen im Verhalten oder durch Mietrückstände)?
- Wo sind die Personen nach den Zwangsräumungen untergekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Pfundner Mbulelo Dlangamandla Peter Kirchner
Antwort der Verwaltung am 28.08.2019 (Stadtdirektor Hintzsche)
zu Frage 1:
Jahr | anberaumte Räumungen | davon zurückgenommene Räumungen | davon durchgeführte Räumungen |
2014 | 36 | 21 | 15 |
2015 | 38 | 17 | 21 |
2016 | 53 | 27 | 26 |
2017 | 37 | 15 | 22 |
2018 | 36 | 18 | 18 |
Gesamt | 200 | 98 | 102 |
Nach Auskunft der SWD wurden im Zeitraum 2014 bis 2018 insgesamt 200 Zwangsräumungen anberaumt. Hiervon wurden lediglich 102 Räumungen tatsächlich durchgeführt, während in 98 Fällen die Räumung zurückgenommen wurde. Somit fand bei fast 50 % der Räumungsfälle eine einvernehmliche Einigung mit der Mieterin/dem Mieter statt.
Weiter ist die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Räumungen von 22 Fällen im Jahr 2017 auf 18 Fälle im Jahr 2018 gesunken. Die Quote der Räumungen bei der SWD ist somit rückläufig und betrug, bezogen auf die Gesamtzahl der bewirtschafteten Wohnungen (8.394 WE), im Jahr 2018 0,21 %. Dieser Rückgang ist unter anderem dem aktiven Forderungsmanagement der SWD und der langjährigen guten Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales zu verdanken.
zu Frage 2:
Jahr | Anzahl durchgeführter Räumungen | davon wegen Mieterverhalten | davon wegen Mietrückstand |
2014 | 15 | 1 | 14 |
2015 | 21 | 1 | 20 |
2016 | 26 | 0 | 26 |
2017 | 22 | 0 | 22 |
2018 | 18 | 0 | 18 |
Gesamt | 102 | 2 | 100 |
Bei 98 % der durchgeführten Räumungen im Zeitraum 2014 – 2018 waren Zahlungsrückstände der Grund.
zu Frage 3: Anlässlich der Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE „Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit“ (Vorlage 64/ 18/2019) hat die Verwaltung ihr grundsätzliches Vorgehen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit dargestellt. Wird ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen bereits vor Kündigung des Mietverhältnisses seitens der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales frühzeitige Interventionsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise schriftliche Beratungsangebote, offene Sprechstunden im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 10 sowie aufsuchende Arbeit und sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet. Die Tätigkeit der Mieter- und Servicebüros erfolgt dabei in enger Kooperation mit der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft, insbesondere der SWD. Ebenso gibt es fallbezogen eine enge Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst des Jugendamtes und dem Wohnungsamt. Ziel ist in der Regel, den Wohnraum zu erhalten. Ist dies nicht möglich, so kommen die betroffenen Personen folgendermaßen unter (die Auflistung stellt keine Gewichtung dar):
- Wohnraumvermittlung durch alleinige Initiative der Klienten
- Wohnraumvermittlung in Kooperation mit dem Wohnungsamt
- Wohnraumvermittlung durch die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle
- Vermittlung in Fachhilfen nach §§ 53, 67 SGB XII
- Aufnahme in eine Notunterkunft des Amtes für Migration und Integration
- Auch bei Tod oder Inhaftierung eines Menschen kommt es zu sogenannten Zwangsräumungen, da leere Wohnungen ebenfalls vom Gerichtsvollzieher geöffnet werden.