Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 18.03.2019:

Die Wohnungslosigkeit in Deutschland hat einen traurigen Höchststand erreicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. hat in ihrer aktuellen Schätzung prognostiziert, dass im Jahr 2018 erstmals mehr als eine Million Menschen betroffen waren. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit lassen die Zahlen weiter steigen. 

In Deutschland erhalten die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mehr als 50.000 Aufträge für Zwangsräumungen im Jahr. Immer mehr Frauen und Familien sind betroffen. Auch in Düsseldorf versagt das städtische Hilfesystem oftmals, eine große Zahl an Zwangsräumungen wird weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit durchgeführt. Viele Betroffene müssen anschließend in Notunterkünften unterkommen. 

In den vergangenen Jahren lagen die Zahlen in Düsseldorf immer auf hohem Niveau:

  • 2010: 762 Zwangsräumungen; 62 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2011: 883 Zwangsräumungen; 61 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2012: 752 Zwangsräumungen; 76 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2013: 803 Zwangsräumungen; 58 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2014: 668 Zwangsräumungen; 64 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2015: 651 Zwangsräumungen; 51 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2016: 644 Zwangsräumungen; 71 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte
  • 2017: 588 Zwangsräumungen; 76 Personen kamen anschließend in Notunterkünfte

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Zwangsräumungen in Düsseldorf wurden der Verwaltung durch das Amtsgericht im vergangenen Jahr gemeldet (aufgeschlüsselt nach Monaten)?
     
  2. Wie viele Haushalte mit wie vielen Personen wurden im Zuge einer Zwangsräumung in Düsseldorf in Notunterkünften untergebracht?
     
  3. Wie viele Zwangsräumungen wurden von der SWD und wie viele von der LEG durchgeführt?

Freundliche Grüße
 

Lutz Pfundner              Mbulelo Dlangamandla                   Peter Kirchner

 

Antwort der Verwaltung am 18.03.2019 (Beigeordneter Zaum)

Ich beantworte die Anfrage in Abstimmung mit dem Amt für Soziales wie folgt:

Vorbemerkung:
Einer Zwangsräumung geht ein mehrstufiges Verfahren voraus. In der Regel sind dies Abmahnung, Kündigung und Räumungsklage, mit jeweils eigenen Fristen. Im Rahmen dieser Fristen kann häufig der Wohnungsverlust im Vorfeld abgewendet werden. Neben den Leistungen der Mietervereine und der Rechtsanwaltschaft, setzt hier auch das Düsseldorfer Hilfesystem mit seinen Angeboten in den Mieterbüros und der zentralen Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales an.

zu Frage 1: Im Jahr 2018 erreichten die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales vom Amtsgericht insgesamt 597 Ankündigungen der Zwangsräumung nach Urteil. Diese splitten sich folgendermaßen auf die einzelnen Monate auf:

Januar 2018

57

Februar 2018

36

März 2018

58

April 2018

36

Mai 2018

33

Juni 2018

56

Juli 2018

60

August 2018

63

September 2018

44

Oktober 2018

65

November 2018

58

Dezember 2018

31


Eine Zwangsräumung ist die schlussendliche Folge einer von der Vermieterin oder vom Vermieter erfolgreich betriebenen Räumungsklage u.a. wegen Mietschulden oder – seltener – mietwidrigen Verhaltens. In diesen Fällen hängt der Erhalt der Wohnung und die Verhinderung der Zwangsräumung zwingend von der Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten ab.

Von den im Jahre 2018 insgesamt abgeschlossenen 2.016 Fällen konnten durch die Tätigkeit der Beratungsstelle in 1.104 Fällen entweder der Wohnraum erhalten oder anderer Wohnraum vermittelt werden. In 848 Fällen wurde das Beratungsangebot nicht angenommen, abgebrochen oder abgelehnt, sodass hier keine Angaben zum Verbleib möglich sind und auch nicht bekannt ist, ob angekündigte Zwangsräumungen tatsächlich durchgeführt wurden.
Soweit Mieterinnen und Mieter auf die Beratungsangebote der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle nicht reagieren, versucht der Außendienst des Amtes für Soziales einen persönlichen Kontakt herzustellen. Nur bei 45 Fällen der 597 in 2018 eingegangenen Zwangsräumungsmitteilungen bestand der Bedarf einer Unterbringung in einer Notunterkunft, 32 der Fälle sind noch in Bearbeitung.

zu Frage 2: Seitens der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle wurden im Jahr 2018 insgesamt 53 Haushalten mit 131 Personen die Unterbringung in einer Notunterkunft verbindlich angeboten. Bei 2.016 beendeten Wohnungsnotfällen im betreffenden Jahr entspricht dies einer Unterbringungsquote von 2,6 %.

zu Frage 3: Wird ein Wohnungsnotfall bekannt, greifen bereits vor Kündigung des Mietverhältnisses seitens der Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales frühzeitige Interventionsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise schriftliche Beratungsangebote, offene Sprechstunden im Dienstgebäude Willi-Becker-Allee 10 sowie aufsuchende Arbeit und sozialraumorientierte Sprechstunden an fünf weiteren Standorten im Stadtgebiet. Die Tätigkeit der Mieter- und Servicebüros erfolgt dabei in enger Kooperation mit der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft, insbesondere der SWD. Ebenso gibt es fallbezogen eine enge Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst des Jugendamtes und dem Wohnungsamt.
Im vergangenen Jahr wurden von der Städtischen Wohnungsgesellschaft 18 und von der LEG 126 Zwangsräumungen vorgenommen.