Zweck der KiTA-Umfrage

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschuss am 27. April 2017:

Aus den Medien und dem POA-Ausschuss ging hervor, dass derzeit eine Umfrage unter den Eltern der KiTas erstellt wird. Vorrangig soll es darum gehen, den Bedarf der Kinderbetreuung zu ermitteln. Demnach würden 83% der U3-Eltern und 75% der Ü3-Eltern eine 45-Stunden Betreuung in den KiTas buchen. Diesen Bedarf bezweifelt die Verwaltung und möchte feststellen ob nicht die Kernzeit von 9 bis 14 Uhr ausreicht und wo zusätzlicher Bedarf besteht.

Wiederholt wies die Verwaltung darauf hin, dass die Umfrage nichts mit dem geplanten Personalabbau „Verwaltung 2020“ zu tun habe. Die Gewerkschaft Ver.di bezweifelt diese Aussage: "Das Programm bedeutet zwingend eine Arbeitsverdichtung. Es bleiben ja dieselben Kolleginnen, die die beschriebene Arbeit machen müssen.“ Schon jetzt ist es möglich, „die Arbeit von Auszubildenden oder Praktikanten auf die Zeit von Fachkräften anrechnen zu lassen. Das führt dazu, dass die Fachkräfte eher weniger Zeit für die Ausbildung haben." Ähnlich sieht es der Elternbeirat der KiTas: „Bei vielen Eltern besteht die Sorge, dass es schwierig wird, einen 45-Stunden-Platz zu bekommen, wenn man einen haben möchte.“ Schon jetzt wird an den Kräften für die Küche und Reinigung gespart wird.

Es steht zu befürchten, dass die Qualität der KiTas leidet und ein Personalabbau bzw. Arbeitsverdichtung zu Lasten der Beschäftigten, der Kinder und der Eltern stattfindet. 

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:          

  1. Was bezweckt die Verwaltung mit der geplanten Umfrage unter den Eltern der Kinder in den Kitas?
  1. Was hat die Verwaltung mit den Ergebnissen der Elternumfrage vor?
  1. Wie will die Verwaltung verhindern, dass die Ergebnisse der Umfrage negative Auswirkungen auf die Arbeitszeiten der Erzieher*innen haben?

Mit freundlichen Grüßen 

 

Helmut Born              Thomas Obst                     Lothar Daxenberger

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtgeordenten Hintzsche:

zu Frage 1:
Die Jugendhilfeplanung "Kindertagesbetreuung" nach §§ 79,80 SGB VIII ist Grundlage der Beratung mit freien Trägern sowie der Auswertung des Kita-Navigators. Die Inanspruchnahme der Kita-Plätze (hier 45 Stunden) ist nicht identisch mit der Nachfrage von Betreuungszeiten im Kita-Navigator. Um die Diskrepanzen zu ermitteln und Gründe für die Erforderlichkeit von 45 Stunden-Plätzen zu erhalten, hat der Jugendhilfeausschuss und die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII sowie die Liga der Wohlfahrtsverbände sich darauf geeinigt, dass eine Erhebung von Begründungen für 45 Stunden-Plätze durch die jeweiligen Kindergartenleitungen erfasst und an das Jugendamt übermittelt werden. Die Auswertung der Erkenntnisse wird mit den freien Trägern voraussichtlich im Juni 2017 erfolgen.

zu Frage 2:
Die Beratung erfolgt mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Die Ergebnisse fließen in die Jugendhilfeplanung sowie in die Beratung des Jugendhilfeausschusses hierzu ein.

zu Frage 3:
Die Auswirkungen einer 35 Stunden-Betreuung ergibt sich aus der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz NRW). Die Betreuungszeiten sind durch die Personalstunden abzudecken. Die Betreuungszeiten und die Betreuungsform (Gruppenform) begründen nach der Personalvereinbarung den Personaleinsatz. Die Verantwortung von Dienstplänen obliegt jedem Träger selbst. Die Betreuungszeiten sind mit den Eltern abzustimmen. Bisher werden 35 Betreuungsstunden pro Woche im Blockmodell (mit Übermittagsbetreuung) oder im zweigeteilten Modell (ohne Übermittagstisch - morgens und nachmittags mit einer Pause bei den Eltern) angeboten.