Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen

Umweltausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 19.10.2023 (AUS/067/2023):

In Düsseldorf finden regelmäßig Großveranstaltungen statt; seien es Straßenfeste, Festivals, Events, Messen, Märkte, die Rheinkirmes oder Sport- Events.

Und egal wie klein oder groß, eintägig oder mehrtätig Veranstaltungen sind, es lassen sich immer Maßnahmen ergreifen, um diese für Mensch und Umwelt nachhaltig durchzuführen. Beispielhafte Nachhaltigkeitskriterien:

  • Mobilität: An- und Abreise sind bei Veranstaltungen mit einem Anteil von bis zu 70 Prozent der größte Emissionstreiber. Deshalb ist eine klimafreundliche Anreise für Ausrichtende, Teilnehmer:innen sowie für Besucher:innen der Aspekt mit größtem Einsparungspotential.
  • Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch,
  • Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen,
  • Empfehlung von Hotels mit Umweltzertifizierungen und Barrierefreiheit,
  • Vermeidung temporärer Bauten bzw. Verwendung recycelbarer Materialen,
  • Nachhaltigkeit bei der Beschaffung der Ausstattung, Stände, Produkte, etc.
  • Catering mit regionalen, saisonalen und fairen Produkten,
  • Vermeidung von Lebensmittelabfälle,
  • Ressourcenschonendes Abfallmanagement; nach Möglichkeit Kreislaufwirtschaft,
  • Verzicht auf Merchandising, oder Beschränkung auf umweltschonende Produkte,
  • Aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung,
  • Staffelung von Ticketpreisen für die Teilhabe von finanzschwachen Personen und Familien,
  • Förderung von Geschlechtergleichstellung und Diversität

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt daher an:

  1. Welche Regelungen für unter sozialen und Umweltaspekten nachhaltige Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind in Düsseldorf verbindlich (oder aus welchen Gründen sind sie es nicht)?
     
  2. Gibt es einen Evaluationsbericht von Veranstaltungen, um Aspekte der Nachhaltigkeit zu erfassen, z.B. CO²-Bilanz, Müllaufkommen, Barrierefreiheit, Gleichstellung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Gibt es Überlegungen einen Leitfaden zu erstellen oder eine:n verantwortliche:n Nachhaltigkeitsbeauftragte:n für Veranstaltungen einzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Behrens                      Rita Kiwitt                              Dominik Dörr


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Zusätzlich zu den Informationen und Umsetzungstipps der Webseite (s. Antwort zu Frage 3) gelten für Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken und im öffentlichen Straßenraum beispielsweise folgende Verpflichtungen:
• Speisen und Getränke dürfen nur in Mehrwegbehältnissen ausgegeben werden (gemaß § 5 Abfallentsorgungssatzung), Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.
• Anforderung an die Sammlung und Entsorgung von entstehenden Abfällen, inkl. Speiseabfällen (gemäß § 6 Abfallentsorgungssatzung)
• Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß Bauordnung

Für die Stadtverwaltung Düsseldorf gelten für die Beschaffung von Material und Lebensmittel (somit auch für Veranstaltungen) die Anforderungen beispielsweise über die Geschäftsanweisung Vergabe. Darin sind Anforderungen im Hinblick auf ökologische und soziale Aspekte, inklusive fairem Handel festgelegt. Mehr hierzu siehe auch in der Informationsvorlage AUS/061/2023 zum Handlungsfeld Nachhaltige Beschaffung.

Die Hinweise auf der städtischen Webseite ist kein Katalog, in dem alle Aspekte der Nachhaltigkeit für Veranstaltungen verbindlich festgeschrieben werden können. Gute Lösungen und mögliche Kompromisse für Veranstaltung entstehen im Austausch zwischen Stadtverwaltung und Veranstaltern und nicht allein durch städtische Vorgaben.

Antwort zu Frage 2:
Die Stadt Düsseldorf führt keine systematische Evaluation von Veranstaltungen im Stadtgebiet durch. Dazu liegen ihr weder Daten der Veranstalterinnen und Veranstalter vor, noch gibt es einen Auftrag der Stadt, private Dritte - über die Einhaltung von gesetzlichen Pflichten und Auflagen hinaus - zu kontrollieren oder zu evaluieren.

,,Die Hauptbelastung der Umwelt wird bei Veranstaltungen in der Regel durch die An- und Abreise der Teilnehmenden verursacht .... Oberstes Ziel ist die Vermeidung von Treibhausgasemissionen, indem An- und Abreise und Reisen vor Ort reduziert werden und auf emissionsarme M.obilität gesetzt wird." (Zitat aus dem Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Seite 17).

Die Erfassung und Reduzierung von Emissionen bei der Anfahrt der Gäste ist für Veranstalterinnen und Veranstalter ein Haupthebel und gleichzeitig ein seitens Veranstalterinnen und Veranstalter schwer beeinflussbar. Ein Kombi-Ticket der Rheinbahn ist eine gute Möglichkeit, bei kostenlosen öffentlichen Veranstaltungen jedoch keine Lösung .

Das bedeutet nicht, dass einzelne Veranstalterinnen und Veranstalter (und die Öffentlichkeit) dies nicht auch selber tun, paritätische Besetzungen von Podien zu honorieren (oder auch anzumahnen), Barrierefreiheit selbstverständlich zu erwarten, Emissionen, Stoffströme und positive Auswirkungen „ihrer" Veranstaltung erfassen und evaluieren. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze und u. a. auch online-Rechner im Netz. Die Aussagekraft, Belastbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse hängen stark davon ab, welche Daten erhoben und eingepflegt werden.

Antwort zu Frage 3:
Auf der städtischen Internetseite unter
https: //www.duesseldorf.de/nachhaltigkeit/nachhaltige-veranstaltungen steht ein „Leitfaden" für eine nachhaltige(re) Realisierung von Veranstaltungen für alle zur Verfügung. Die online-Variante bietet die Möglichkeit, diese Informationen fortlaufend zu aktualisieren, beispielsweise die Verlinkung auf Leitfäden, Checklisten Dritter, Webseiten mit weitergehenden Informationen, Hinweisen zu Labeln.

Als Querschnittsthema muss die Umsetzung nachhaltigen Handelns im allgemeinen Arbeitsalltag erfolgen. Somit sind alle Veranstaltungsplanerinnen und Planer verantwortlich, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen im Blick zu halten und bereits in der Planung die Aspekte von Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Mit dem Kompetenzzentrum Veranstaltungen hat die Stadt im letzten Jahr eine zentrale Anlaufstelle geschaffen. Das Kompetenzzentrum Veranstaltungen übernimmt für die Landeshauptstadt Düsseldorf die Koordination für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die stadtweite Abstimmung und die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure, Veranstalterinnen und Veranstalter, Ämter sowie Behörden.

Es unterstützt private und gewerbliche Veranstalterinnen und Veranstalter, ehrenamtlicher Einrichtungen, Vereine, Brauchtum sowie städtische Kolleginnen und Kollegen bei der Planung und Durchführungen von Events.

Einzelheiten siehe unter www.duesseldorf.de/veranstaltungsmanagement . Der erste Link dort unter „Service für Veranstalterinnen und Veranstalter" führt auf die o. g. Webseite „Nachhaltige Veranstaltungen".