Videoüberwachung in Düsseldorf

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Rates am 15.03.2012:
In Deutschland, so auch in Düsseldorf, werden immer weitere öffentliche Bereiche von Videokameras überwacht. Von einigen PolitikerInnen werden diese als Allheilmittel gegen Kriminalität favorisiert.

Einher geht die Videoüberwachung insbesondere mit der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der passierenden BürgerInnen. Die Videoüberwachung der Düsseldorfer Polizei am Bolker Stern brachte bisher keine signifikante Verringerung von Straftaten. In mehreren öffentlich gewordenen schweren Straftaten konnte sie auch nicht zur Aufklärung beitragen. Selbst der Chef der Scotland-Yard-Abteilung für Video-Überwachung, Mike Neville, urteilte 2008: „Milliardenschwere Investitionen in ein landesweites System von Überwachungskameras haben in Großbritannien die Kriminalität kaum eingedämmt. Das Netz mit mehr als vier Millionen Videokameras sei ein völliges Fiasko.“

Die Anbringung von Videokameras an einigen Düsseldorfer Schulen wurde  mit der präventiven Wirkung der Videoüberwachung begründet. Dies deutet auf die Gefahr hin, dass es bei der Videoüberwachung viel mehr darum geht, ganz allgemein jede Art abweichenden und unsozialen Verhaltens zu verhindern. Dies wird von DatenschützerInnen zu Recht kritisiert.

DatenschützerInnen bemängeln, dass die technische Möglichkeit der Videoüberwachung von öffentlichen Einrichtungen, aber auch von Privatunternehmen häufig genutzt würde, ohne dabei auf die engen Grenzen des Datenschutzes zu achten. Immer wieder kommt es zu Datenschutzskandalen. Ungeklärt ist häufig was genau gefilmt wird, wie lange die Aufnahmen gespeichert bleiben und wer die ÜberwacherInnen der Aufnahmen überwacht.

Aus diesem Anlass fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie viele Überwachungskameras sind in Düsseldorf im öffentlich zugänglichen Raum durch
    - Ämter der Stadt Düsseldorf
    - Betriebe und Tochterunternehmen der Stadt Düsseldorf
    - Betriebe und Tochterunternehmen der Stadt Düsseldorf an denen sie beteiligt ist
    gegenwärtig installiert? Antwort bitte in einer Auflistung.

  2. Welche Betriebe und Dienststellen bzw. Behörden haben jeweils zu welchem Zweck Zugriff auf die Bilder der jeweiligen Kameras und welche bzw. wie viele Personen beobachten die entsprechenden Monitore?
  1. Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt und von wem  wird die Datenlöschung wie häufig überprüft?

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Gilbert Yimbou

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Dr. Keller:

Frage 1:
Wie viele Überwachungskameras sind in Düsseldorf im öffentlich zugänglichen Raum durch
- Ämter der Stadt Düsseldorf
- Betriebe und Tochterunternehmen der Stadt Düsseldorf
- Betriebe und Tochterunternehmen der Stadt Düsseldorf an denen sie beteiligt ist
gegenwärtig installiert? Antwort bitte in einer Auflistung.

Frage 2:
Welche Betriebe und Dienststellen bzw. Behörden haben jeweils zu welchem Zweck Zugriff auf die Bilder der Kameras und welche bzw. wie viele Personen beobachten die entsprechenden Monitore?

Antwort zu Frage 1 und 2:
Die Stadt samt ihren Eigenbetrieben betreibt im öffentlichen Raum keine Videoüberwachung. Innerhalb und außerhalb ihrer Dienstgebäude sind insgesamt 40 Videoüberwachungsanlagen installiert.

Angaben zu Überwachungskameras von Tochterunternehmen und sonstigen Beteiligungen liegen zurzeit nur für die Rheinbahn AG vor:

1. Anzahl der Kameras

  • über 317 Kameras im Bereich von Bahnhöfen und Haltestellen, mehr als die Hälfte davon befinden sich im Düsseldorfer Stadtgebiet
  • 943 Kameras in insgesamt 206 Bussen und Bahnen, diese fahren sowohl in Düsseldorf als auch in den umliegenden Gemeinden, die von der Rheinbahn bedient werden

2. Zugriff
Die Live-Beobachtung der Videobilder von ortsfesten Kameras ist nur in der Leitstelle und für die dort tätigen Mitarbeiter möglich. Der Zugriff auf gespeicherte Videobilddaten ist per Dienstanweisung im Hause der Rheinbahn auf einen fest definierten Personenkreis eingeschränkt. Die Sichtung der Bilder erfolgt nur im Bedarfsfall.


Frage 3:
Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt und von wem wird die Datenlöschung wie häufig überprüft?

Antwort:

Bei den Kameras der Rheinbahn, die in der Lage sind, Videobilddaten zu speichern, ist eine maximale Speicherdauer von 48 Stunden vorgeschrieben. Die Löschung der Bilddaten geschieht automatisch nach 48 Stunden.

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