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Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Bilanz der Förderberatung durch das Wohnungsamt

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 22. August 2022 (AWM/032/2022):

Mit dem Serviceangebot der Wohnberatung für barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen unterstützt die Landeshaupt Düsseldorf Menschen mit Behinderungen und Senior:innen dabei, Barrieren in bestehenden Wohnungen abzubauen und Umzüge in barrierefreie, rollstuhlgerechte und altersgerechte Wohnungen zu bewerkstelligen.

Erstbezugsfertige barrierefreie Wohnungen sind und bleiben in Düsseldorf Mangelware; 411 barrierefreie Wohnungen nach dem DIN-18040-II, B-Standard wurden zwischen 2018 und 2020 fertiggestellt; geplant war bis 2023 die Fertigstellung von weiteren 630 Wohnungen.

Rollstuhlgerechte Wohnungen haben sogar Seltenheitswert; von 2018 bis 2020 wurden über die SWD und über den Weg des Handlungskonzepts Wohnen (HKW) insgesamt zwölf rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN-18040-II, R-Standard fertiggestellt. Bis 2023 sollten im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen 22 weitere rollstuhlgerechte Wohnungen fertiggestellt werden.

Der Bedarf dürfte weit höher liegen; darauf lässt die Zahl von 55.358 Menschen mit Schwerbehinderung schließen, die laut städtischer Sozialberichterstattung im Jahr 2019 in Düsseldorf lebten. Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung stieg dabei innerhalb von zehn Jahren um 20 Prozent, während die Gesamtbevölkerung lediglich um sechs Prozent wuchs. Auch aufgrund der steigenden körperlichen Einschränkungen im Alter ist über die Hälfte dieser Menschen 65 Jahre alt oder älter (32.274).

Angesichts der Bevölkerungszahlen wird klar, dass die Fertigstellung von durchschnittlich 208 barrierefreien Wohnungen pro Jahr nicht ausreichend ist.

Umso wichtiger sind Maßnahmen im Bestand. Laut Verwaltungsauskunft sind von 2021 bis 2025 für 300 Wohnungen Maßnahmen im Bestand zur Reduzierung von Barrieren geplant. Das sind jährlich nur 60 Maßnahmen.

DIE LINKE Ratsfraktion ist deshalb interessiert, mehr über die Inanspruchnahme der Wohnberatung und über das Verhältnis zwischen beantragten und bewilligten Förderungen zu erfahren.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Beratungstermine zu welchen Förderprogrammen des Amts für Wohnungswesen fanden 2019-2021 mit welchem Ergebnis statt? (Erst- und Folgeberatungstermine bitte getrennt aufführen.)
     
  2. Wie viele der Bewilligungsverfahren dauerten bis zur Auszahlung der Fördersumme länger als drei / sechs/ neun /zwölf Monate?
     
  3. In wie vielen Fällen mussten die Antragstellenden aufgrund der Länge des Bewiligungsverfahrens in Vorkasse treten?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                 Ben Klar                 Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:

Antwort zu Frage 1:

Wohnraumanpassung
Förderprogramm für
Mieter*innen
Erst-Beratungen
(in der Regel Beratung und
Hausbesuch durch
Architekten)
Beantragte/
bewilligte
Fälle
Bewilligte
Zuschüsse
Durchgeführte
Maßnahmen*
 
 
 
2019 165 9 30.844 Euro 84
2020 107 8 22.587 Euro 66
2021 62 5 21.708.Euro 65

*enthält auch Maßnahmen, die durch andere Kostenträger (z.B. Pflegekasse) finanziert wurden

Abbau von Barrieren
Förderprogramm für

Eigentümer*-innen
Erst-Beratungen (in der Regel
Beratung und Hausbesuch durch
Architekten)
Bewilligung Bewilligte
Beantragte/
bewilligte
Fälle
Anzahl
Wohnungen
Zuschüsse
       
2019 116 41 113 385.756 Euro
2020 68 22 33 86.960 Euro
2021 36 7 29 104.425 Euro

 

Folgeberatungen*  
2019 75
2020 61
2021 29
*Bei der statistischen Erfassung der Folgeberatungen wurden nicht nach Förderprogrammen unterschieden.

 

Umzugshilfen Erstberatungen Folgeberatungen Beantragte/bewilligte Umzüge Bewilligte Zuschüsse Durchgeführte
Umzüge*
2019 84 26 43 125.954 Euro 91
2020 73 5 17 55.240 Euro 64
2021 51 0 3 13.548 Euro 39
*enthält auch Umzüge, die durch andere Kostenträger (z.B. Pflegekasse, Grundsicherung) finanziert wurden

 

Antwort zu Frage 2:
Grundsätzlich darf mit der Umsetzung einer Maßnahme erst begonnen werden, wenn das Bewilligungsverfahren abgeschlossen ist und ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme. Auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahme und somit auch auf den Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses hat die Verwaltung in der Regel keinen Einfluss.

      Länger als 3 Monate Länger als 6 Monate Länger als 9 Monate Länger als 12 Monate
2019 10 3 5 8
2020 3 6 3 3
2021 1 0 4 2
*Beinhaltet nur das Förderprogramm für Eigentümer*innen.

 

Lediglich Umzüge werden immer innerhalb von 3 Monaten umgesetzt und abgerechnet.

Antwort zu Frage 3:
Sobald eine Maßnahme umgesetzt wurde, die Abnahme und die Prüfung der Rechnungen erfolgt sind, wird der Zuschuss zeitnah ausgezahlt, so dass die Antragstellenden nicht in Vorleistung treten müssen.