2. Änderungsantrag "Anpassung der Quotierungsregelungen"
Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 07.09.2023 zur Vorlage APS/085/2023 (RAT/343/2023):
Der Beschlusstext wird mit einem fünften Punkt wie folgt ergänzt:
5. Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob die Regelung zur Quotierung im Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW) auch auf Bauvorhaben angewandt werden kann, die im Bereich von Bebauungsplänen liegen, die vor 2013 aufgestellt wurden, bei denen aber noch keine baurechtlich bindenden Entscheidungen bezüglich des Bauvorhabens getroffen wurden. Fällt das Ergebnis der Prüfung positiv aus, ist die Quotierung schnellstmöglich anzuwenden.
Begründung:
Die Anhebung der Mindestquote des geförderten Wohnungsbaus ist aus Sicht der LINKEN eine lange überfällige wohnungspolitische Maßnahme. Leider werden weitere Jahre ins Land gehen, ehe sich diese Verbesserung auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar machen kann.
Damit in Düsseldorf möglichst viele geförderte Wohnungen entstehen, sollte die Stadt Düsseldorf den Anwendungsbereich der Quotierungsregelung aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt so breit anwenden wie möglich.
Bisher ungenutztes Potential für Sozialwohnungen stellen Wohnungsbauprojekte dar, die im Geltungsbereich alter Bebauungspläne liegen und auf welche das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt bisher keine Anwendung fand.
DIE LINKE beantragt, dass auch auf diese Gebiete die Quotierung gemäß dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt angewandt wird, wenn dies rechtlich möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
