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Abschiebungen der Düsseldorfer Ausländerbehörde 2021

Rat

Anfrage des Ratsmitglieds Anja Vorspel (Ratsfraktion DIE LINKE) zur Sitzung des Rates am 03.02.2022 (RAT/029/2022):

Der Umgang mit Asylbewerber:innen und Geflüchteten darf sich nicht an möglichen Abschiebungen, sondern am möglichen Bleiberecht orientieren. Schutzsuchende werden nach der geltenden Rechtslage und Praxis in Deutschland mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Ihre Integration wird verhindert, ihre individuellen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten werden verletzt.

Ich frage an:

1) Wie viele Menschen hat die kommunale Ausländerbehörde im Jahr 2021 abgeschoben:

  • a) insgesamt (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),
  • b) in ein sogenanntes sicheres Drittland? (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht „sicheres“ Drittland und Herkunftsland),
  • c) in ein sogenanntes sicheres Herkunftsland (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht und Herkunftsland),
  • d) in andere Länder (Bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Abschiebeland und Herkunftsland).

2) 2. Wie viele der Abgeschobenen waren jeweils

  • a) abgelehnte Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber,
  • b) ehemals anerkannte AsylbewerberInnen oder Geflüchtete, deren Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen worden ist,
  • c) Personen, die zuvor einmal eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besaßen,
  • d) Personen, die zuvor nach den §§ 53 bis 55 AufenthG ausgewiesen worden waren,
  • e) Personen, die zuvor einmal im Besitz einer Aufenthaltsbzw. Niederlassungserlaubnis aus anderen als völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen waren,
  • f) Personen, die sich zum Erreichen eines humanitären Aufenthaltstitels an die Härtefallkommissionen der Länder oder Petitionsausschüsse des Bundes- oder der Landtage gewandt haben,
  • g) Personen, die zuvor in Abschiebehaft gemäß § 62 AufenthG waren,
  • h) Unbegleitete Minderjährige,
  • i) Minderjährige in Begleitung Erziehungsberechtigter,
  • j) Geflüchtete über 60 Jahre alt.

3) Wie viele Abschiebungen erfolgten über den Flughafen Düsseldorf, auf dem Landweg, mit Unterstützung des OSD, bzw. wie viele Nachtabschiebungen wurden durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Vorspel

 

Antwort der Verwaltung durch Stadtdirektor Hintzsche:

Antwort zu Frage 1:

a) Die Kommunale Ausländerbehörde hat im Jahr 2021 106 Menschen rückgeführt. Aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland ergibt sich nachfolgende Auflistung:

Männlich:

HerkunftslandAnzahl
Afghanistan3
Albanien8
Algerien4
Armenien1
Bangladesch2
Bosnien Herzegowina1
Brasilien1
Eritrea1
Georgien3
Ghana6
Guinea4
Indien2
Irak1
Iran4
Kolumbien3
Kosovo1
Libanon1
Libyen2
Marokko4
Mazedonien4
Moldau1
Nigeria3
Pakistan4
Rumänien1
Russland3
Serbien6
Syrien3
Türkei1
Ukraine2
Insgesamt80

 

Weiblich:

HerkunftslandAnzahl
Armenien5
Aserbaidschan1
Bosnien Herzegowina1
China4
Eritrea1
Georgien1
Ghana1
Guinea1
Indien2
Iran1
Kolumbien1
Nigeria1
Russland2
Syrien4
Insgesamt26

 

b) Im Jahr 2021 hat die kommunale Ausländerbehörde in 11 unterschiedliche sogenannte sichere Drittländer rückgeführt.

Männlich:

Sicheres DrittlandHerkunftslandAnzahl
BelgienAfghanistan1
BelgienÄgypten1
BelgienNigeria1
FrankreichGuinea3
ItalienGhana2
ItalienNigeria1
ItalienMarokko1
NiederlandeAfghanistan1
NiederlandeAlgerien1
NiederlandeEritrea1
ÖsterreichAlgerien1
ÖsterreichIndien1
PolenRussland3
SpanienAlgerien1
SpanienIran2
SpanienLibyen1
SpanienMarokko1
SchwedenAfghanistan1
SchweizIran1
Insgesamt 25

 

Weiblich:

Sicheres DrittlandHerkunftslandAnzahl
DänemarkSyrien4
FrankreichNigeria1
LettlandChina1
ÖsterreichIndien2
PolenRussland2
SpanienChina2
SpanienGuinea1
SpanienIran1
SchwedenEritrea2
Insgesamt 16

 

c)  Im Jahr 2021 hat die kommunale Ausländerbehörde in folgende sogenannte sichere Herkunftsländer zurückgeführt:

Männlich:

Sicheres HerkunftslandAnzahl
Albanien8
Bosnien Herzegowina1
Ghana6
Kosovo1
Nordmazedonien4
Rumänien1
Serbien6
Insgesamt27

 

Weiblich:

Sicheres HerkunftslandAnzahl
Bosnien Herzegowina1
Ghana1
Insgesamt2

 

d) Im Jahr 2021 hat die kommunale Ausländerbehörde in folgende andere Länder zurückgeführt:

Männlich:

AbschiebelandHerkunftslandAnzahl
ArmenienArmenien1
BangladeschBangladesch2
BrasilienBrasilien1
GeorgienGeorgien3
GuineaGuinea1
KolumbienKolumbien2
IndienIndien1
IranIran1
LibanonLibanon1
MoldauMoldau1
NigeriaNigeria1
PakistanPakistan3
TürkeiTürkei1
UkraineUkraine2
Insgesamt 21

 

Weiblich:

AbschiebelandHerkunftslandAnzahl
ArmenienArmenien5
AserbaidschanAserbaidschan1
GeorgienGeorgien1
KolumbienKolumbien1
Insgesamt 8

 

Antwort zu Frage 2:

a) Es handelte sich um 56 Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

b) In keinem Fall.

c)  In keinem Fall.

d) Es wurden 50 Personen nach den §§ 53 bis 55 AufenthG im Vorfeld zur Rückführungsmaßnahme ausgewiesen.

e) Dieser Personenkreis wird derzeit nicht in der Statistik erfasst. Somit ist eine statistische Auswertung nicht möglich.  Die  Ermittlung  der einzelnen Zahlen ist nur durch eine Einzelprüfung möglich und daher mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand verbunden.

f)  Es wurden zwei Personen im Jahr 2021 zurückgeführt, die sich zuvor erfolglos an die Härtefallkommission gewandt haben.

g) Es handelte sich um 60 Personen.

h) In keinem Fall.

i) 10  Minderjährige wurden in  Begleitung von Erziehungsberechtigten zurückgeführt.

j)  6 Personen waren über 60 Jahre alt.

Antwort zu Frage 3:
Von den insgesamt 106 Personen wurden 33 Personen auf dem Landweg in das Zielland zurückgeführt (idR. Dublin-Überstellungen in Nachbarländer), von den 73 übrigen Personen wurden 33 über den Flughafen Düsseldorf rückgeführt.

Sofern Nachtabschiebungen erfolgten, wurden diese unter Berücksichtigung der Erlasslage (siehe: Bezugserlass vom 06.11.2015 „Beschleunigung der Asylverfahren/Informationen zum Vollzug der Ausreisepflicht“ und  siehe:

„Abschiebung von Familien mit Kindern zur Nachtzeit“ durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 13. Januar 2016) und bestehender Ratsbeschlüsse (Vorlage 01/163/2015 und Vorlage 01/178/2015) durchgeführt. Es wurden keine Rückführungen von Familien mit Kindern in dem erlassmäßig genannten Zeitraum begonnen. Im Übrigen wurden 10 Abschiebungen aus organisatorischen Gründen (Vorgabe der Flugzeiten durch die Zentralstelle für Flugabschiebungen) vor 6:00 Uhr morgens begonnen.

Es erfolgte keine Abschiebung mit Unterstützung des OSD.

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