Änderung der Bestimmungen zur Verleihung des Heine-Preises
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 26.04.2012 zu TOP 15 (Vorlage 41/13/2012) folgenden Änderungsantrag (Anlage 1, § 5, Abs. 2 wird wie folgt geändert):
2. je ein Vertreter der im Kulturausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen (derzeit fünf)
Begründung:
Im Kulturausschuss nicht stimmberechtigte Fraktionen sollten bei der Verleihung des Heine-Preises ebenfalls nicht stimmberechtigt sein.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
