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Änderungsantrag "Anpassung der Quotierungsregelungen"

Rat

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 07.09.2023 zur Vorlage APS/085/2023 (RAT/325/2023):

Der Beschlusstext wird mit einem dritten und vierten Punkt wie folgt ergänzt:

3. Die Verwaltung prüft, bei welchen Düsseldorfer Wohnungsbauprojekten im Rahmen städtebaulicher Verträge eine Nachverhandlung zur Anhebung des Anteils geförderten Wohnungsbaus auf wenigstens 50 Prozent unter Wegfall des Anteils an “preisgedämpftem” Wohnungsbau möglich ist.

Wo der Umsetzungsstand eines Projekts eine solche Nachverhandlung noch zulässt, führt die Verwaltung mit diesem Ziel Gespräche mit den Vertragspartnern. Über die für Nachverhandlungen identifizierten Wohnungsbauprojekte und ggf. den Verhandlungsstand informiert die Verwaltung die zuständigen politischen Gremien.

4. Auf städtischen Grundstücken und solchen, die bei städtischen Tochterunternehmen eingelegt werden, liegt der zulässige Anteil freifinanzierten Wohnungsbaus nicht höher als der vom Land Nordrhein-Westfalen als Voraussetzung der Förderung verlangten Anteils von 25 Prozent für Projekte mit 31 bis 200 Wohneinheiten bzw. 30 Prozent für Projekte mit mehr als 200 Wohneinheiten. Bei Projekten mit weniger als 30 Wohneinheiten liegt der zulässige Anteil des freifinanzierten Wohnungsbaus bei 0 Prozent; hier gibt es keine Vorgabe des Landes Nordrhein-Westfalen.

Begründung:
Eine Quote für den Sozialen Wohnungsbau von mindestens 50 Prozent hat DIE LINKE in Düsseldorf früh als notwendig erkannt und in ihrem Programm verankert. Als einzige Ratsfraktion hat DIE LINKE konsequent Wohnungsbauprojekte abgelehnt, in denen diese Quote nicht erfüllt wurde. Den so genannten “preisgedämpften” Wohnungsbau hat DIE LINKE dabei stets als ungeeignet zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums herausgestellt.

DIE LINKE Ratsfraktion begrüßt die Bemühungen der Stadt um eine Verbesserung des Handlungskonzepts für den Wohnungsmarkt (HKW), in diesem Fall der Quotierungsregelung. Mit der Anhebung der Mindestquote des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent auf privaten Baugrundstücken (im Rahmen städtebaulicher Verträge und vorhabenbezogener Bebauungspläne mit Durchführungsvertrag) übernimmt die Stadt Düsseldorf eine wohnungspolitische Kernforderung der LINKEN. Bedauerlich sind die aus unserer Sicht verlorenen Jahre, in denen der soziale Wohnungsbau hätte forciert werden müssen.

Um wenigstens laufende oder projektierte Wohnungsbauvorhaben noch durch einen höheren Anteil an gefördertem Wohnungsbau aufzuwerten, sollte die Stadt auf ihre Vertragspartner zugehen. Wie in der Sachdarstellung der Verwaltungsvorlage erwähnt, betrachtet die Wohnungswirtschaft inzwischen den preisgedämpften Wohnungsbau als “Realisierungshemmnis”, während der soziale Wohnungsbau für Investoren an Attraktivität gewonnen hat. Deshalb erwartet DIE LINKE, dass in einigen Fällen Investoren für Nachbesserungen zu gewinnen sind.

Ebenso ist sicherzustellen, dass auf städtischen Grundstücken nicht mehr als der vom Land NRW verlangte Anteil an freifinanziertem Wohnungsbau entsteht. Dieses Wohnungssegment dient nicht dem Ziel, durch städtische Einflussnahme den Anteil bezahlbaren Wohnraums im Stadtgebiet zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                                  Helmut Born

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

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