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Änderungsantrag zu "Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft"

Rat

Änderungsantrag (Vorlage KUA/041/2023) der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 15.06.2023 (RAT/235/2023):

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer erneuten Kostenschätzung für eine Sanierung des Operngebäudes an der Heinrich-Heine-Allee. Ziel der Sanierung ist dabei ausschließlich, den Weiterbetrieb der Oper im bisherigen Umfang im Bestandsgebäude sicherzustellen. An die Sanierung werden nicht mehr die Anforderungen des “Nutzerbedarfsprogramms” angelegt.

Eine Erweiterung der Funktionalität des Operngebäudes im Rahmen der Sanierung durch z. B. eine zweite Seitenbühne, zusätzliche Proberäume und Lagerflächen wird nicht angestrebt. Bauliche Veränderungen sind so gering wie möglich zu halten.

Das Ergebnis und eine Beschlussempfehlung sollen dem Rat in seiner ersten Sitzung 2024 vorgelegt werden.

Begründung:
Nach Auffassung der LINKEN Ratsfraktion hat der Entscheidungsprozess, der zur Beschlussvorlage “Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft Standortentscheidung, nächste Verfahrensschritte und Kosten” (KUA/041/2023) geführt hat, die Option einer Gebäudesanierung benachteiligt.

Beinahe von Beginn an wurden in den Anforderungskatalog der Stadt für ein Operngebäude (“Nutzerbedarfsprogramm”) zusätzliche Wünsche an die künstlerischen, technischen und logistischen Möglichkeiten eines Opernhauses aufgenommen.

Schnell entstand so ein Wunschkatalog, der weit über eine reine Sanierung und auch über die Kernanforderungen an ein Opernhaus hinausging.

Gleichermaßen kritisieren wir, dass deshalb das Gutachten (“Bestandsaufnahme”) zum Bestandsgebäude Punkte wie eine “unzulängliche Anliefersituation” oder “Raumbedarf” als angebliche Mängel des Gebäudes auflistet. Wesentliches Ergebnis des Gutachtens ist nach unserer Auffassung die Feststellung, dass die Bausubstanz der Oper gepflegt ist und alle wesentlichen Bereiche intakt und funktionsfähig.

Besonders die gutachterlich bescheinigt intakte Bausubstanz lässt uns an der Darstellung der Stadtspitze vom November 2021 zweifeln, dass eine Sanierung des Operngebäudes “mindestens 716 Millionen Euro” kosten muss. Diese Zahl scheint uns hoch gegriffen, während gleichzeitig die Kostenschätzung für den Neubau mit 750 Millionen Euro sehr niedrig angesetzt ist. Die Vergleichbarkeit der Kosten von Neubau und Sanierung scheint uns eher Wunsch als Wirklichkeit.

Weiterhin kritisiert DIE LINKE, dass ein Gebäude mit gesunder Substanz ohne Not zugunsten eines Neubaus abgerissen werden soll. Dies bedeutet einen vermeidbaren Aufwand an Rohstoffen, Energie und Entsorgung, der nicht mit den Nachhaltigkeitsrichtlinien der Stadt zu vereinbaren ist. Im Streben nach einer Kreislaufwirtschaft sollte die Erhaltung und Weiternutzung von Bausubstanz Vorrang haben, um den Verbrauch von Ressourcen und (“grauer”) Primärenergie über die Nutzungsdauer des Gebäudes gering zu halten.

Aus der Perspektive des Denkmalschutzes ist der Neubau am Platz des heutigen Operngebäudes hoch problematisch. 1994 wurde das Opernhaus – in seiner Gesamtheit – in die Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen.

Die Verknüpfung traditioneller gestalterischer Konzepte mit einer Neuinterpretation und einer “lebendigen, neuen Formensprache” sowohl im Innen- wie Außenbereich wurde in der damaligen Begründung besonders hervorgehoben.

Die bisherige Diskussion im Rat und besonders die Presseberichterstattung scheint die Attraktivität eines Opernbaus hauptsächlich in seiner Strahlkraft als Großprojekt zu sehen. Deshalb nennen wir den Opern-Neubau ein Prestigeprojekt.

Prestigeprojekte lehnt DIE LINKE grundsätzlich ab. Sie dienen der Geltungssucht, nicht den Menschen. Prestige ist in den Augen der LINKEN kein ausreichender Grund, öffentliche Gelder in Milliardenhöhe unnötigerweise in ein kulturelles Angebot zu investieren, dass von vergleichsweise sehr wenigen Menschen genutzt wird.

Aus diesen Gründen sollte der Rat an dieser Stelle nicht die Mittelfreigabe für die Planungsphase eines Opern-Neubaus beschließen, sondern die Verwaltung damit beauftragen, die Kosten für eine tatsächliche Sanierung, nicht Erweiterung der Oper zu errechnen. Nur auf dieser Grundlage kann eine sachlich fundierte Entscheidung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                Helmut Born
 

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