Änderungsantrag zu "Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung)"
Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zu TOP Ö 39 (Vorlage HFA/014/2023) der Sitzung des Rates am 15.06.2023 (RAT/236/2023):
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
“Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung je Beherbergungsgast 7,5 v. H. des Übernachtungspreises.”
Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) wird wie folgt geändert:
“§ 3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz
(1) Die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Beherbergungsgast (Beherbergungsleistung) stellt die Bemessungsgrundlage dar.
(2) Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 7,5 v. H. des Übernachtungspreises.”
Begründung:
DIE LINKE fordert seit langem, die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, um die Daseinsvorsorge für ihre Einwohner:innen zu gewährleisten. Unter anderem beantragte DIE LINKE dazu die Einführung einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, eine sogenannte “Bettensteuer”, in Höhe von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis.
Eine Bettensteuer unterschiedlicher Höhe erheben laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) offiziell 30 Kommunen.1 Dortmund und Flensburg verlangen 7,5% des Bruttoübernachtungspreises, Dresden 6%, Berlin, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg, Köln, Potsdam 5%.
DIE LINKE Ratsfraktion fragte deshalb im Juni 2022 im Rat an, wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen der Stadt aus einer solchen Steuer bei der Anwendung unterschiedlicher Hebesätze wären. Erst Nachfragen der LINKEN zur Verwaltungsantwort ergaben, dass vor dem pandemiebedingten Rückgang der Hotelübernachtungen Einnahmen von 37,5 Mio. Euro durch eine Bettensteuer von 7,5 v. H. auf den Übernachtungspreis möglich gewesen wären.
Ein pauschaler Besteuerungssatz, wie ihn die Stadtspitze (5 Euro) und die CDU (3 Euro) vorschlagen, hätte in dieser Beispielrechnung (mit einem Übernachtungspreis von 100 Euro und 5 Mio. Übernachtungen) zu Mindereinnahmen von 12,5 Mio. bzw. 22 Mio. Euro geführt - also zu mehr als einer Halbierung der Einnahmen.
Angesichts zahlreicher geplanter Investitionen und einer schwierigen Haushaltslage wäre dieser freiwillige Verzicht unverständlich.
Die Einnahmenberechnung anhand eines durchschnittlichen Übernachtungspreises bildet noch dazu nicht die realen Folgen einer Pauschale für Übernachtungsbetriebe und Hotelgäste ab. Gäste, die sich den Übernachtungspreis kaum leisten können, müssten ihren Besuch in Düsseldorf wohl verkürzen, wenn die Hotelübernachtung sich vielleicht um ein Zehntel für sie verteuert. Dies träfe auch die günstigen Beherbergungsbetriebe. Dagegen könnten Luxushotels und deren Klientel über eine Abgabe von 5 Euro nur die Achseln zucken. Kopfpauschalen sind unsozial.
Eine prozentuale Besteuerung ist dagegen sozial ausgewogen und trifft Kleinbetriebe weniger stark als Luxushotels. Dies ist von großer Bedeutung, da sich der Hotelmarkt in Düsseldorf zu Lasten des mittleren Preissegments immer stärker in niedrig- und hochpreisige Angebote aufspaltet. So verlor das 3-Sterne-Segment von 2020 auf 2021 Markanteile von 8 Prozent an die 2- und 4-Sterne-Kategorie.2 Es ist davon auszugehen, dass sich darin auch die unterschiedlichen Einkommenssituation widerspiegeln.
DIE LINKE tritt für eine faire und soziale Besteuerung von Hotelübernachtungen ein. Das kann nur eine prozentuale Beherbergungssteuer sein.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born Anja Vorspel
1https://www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/bettensteuer/
2 Colliers Hotelmarktbericht Düsseldorf 2022, S.1. (https://www.colliers.de/wp-content/uploads/2022/12/Hotelmarktbericht_D%C3%BCsseldorf_2022_Colliers.pdf)
