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Aufhebung des Beschlusses zu Sonntagsöffnungen

Ratsfraktion

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 06. April 2017: 

Der Rat der Stadt Düsseldorf hebt den Beschluss zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2017 auf. 

Begründung:
DIE LINKE fordert seit Jahren einen konsequenten Schutz der arbeitsfreien Sonntage und die Gewährleistung des Wochenrhythmus zwischen Sonn- und Werktagen und spricht sich entschieden gegen die Mehrbelastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus.  

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat Anfang des Jahres die Freigabe von acht verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 beschlossen (Vorlage 66/98/2016). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat gegen die geplante Sonntagsöffnung am 02. April 2017 aus Anlass der Messen Beauty und Top Hair Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Die Rheinische Post berichtete am 20. Februar 2017 hierzu: 

„Verdi hat sich bereits in mehreren Städten in vergleichbaren Verfahren durchgesetzt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2015, das klargestellt hat, dass die Anlässe für Geschäftsöffnungen an Sonntagen – wie etwa Messen – für das Geschehen an diesem Tag prägend sein müssen. Durch diese Anlässe müssten deutlich mehr Besucher angezogen werden als durch die Ladenöffnungen selbst. ‚Dies ist aber in allen acht beantragten Sonntagsöffnungen nicht der Fall‘, so Verdi.“ 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf liegt mittlerweile vor: Durch einstweilige Anordnung vom 20. März hat das Verwaltungsgericht die vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossene Sonntagsöffnung am 02. April 2017 untersagt. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts wird dies wie folgt begründet: 

„Wie schon in zahlreichen Beschlüssen zur Ladenöffnung in anderen Städten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Begründung erneut auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe abgestellt. Dieser Schutzauftrag werde durch §6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dahin konkretisiert, dass ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung gegeben sein müsse; weiterhin sei erforderlich, dass die Ladenöffnung gegenüber dieser anlassgebenden Veranstaltung eine lediglich untergeordnete Bedeutung habe. Diesen Vorgaben sei die Stadt Düsseldorf nicht gerecht geworden. Sie habe keine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass die Messen Beauty und Top Hair so attraktiv sein würden, dass diese und nicht die am 2. April 2017 in den Stadtteilen Stadtmitte und Altstadt vorgesehenen Ladenöffnungen den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würden.“  

Die Stadt Köln hat auf die Klagen von ver.di reagiert. In der Rheinischen Post vom 11.März 2017 wurde berichtet: „Im Dauerstreit um die Rechtmäßigkeit verkaufsoffener Sonntage will die Stadt Köln alle Termine für dieses Jahr vorerst streichen. Grund sei eine Klage der Gewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht, über die noch nicht entschieden sei, sagte eine Stadtsprecherin. Betroffen sind 35 Termine, drei davon in der Innenstadt. Fast alle sind nach Ansicht von Verdi rechtswidrig.“ 

Ver.di hat bereits angekündigt auch gegen die weiteren Sonntagsöffnungen in Düsseldorf den Rechtsweg zu bestreiten. Es ist zu erwarten, dass auch in künftigen Urteilen die Rechtswidrigkeit festgestellt wird. Daher wäre es nur folgerichtig, wenn die Stadt Düsseldorf ihren Beschluss aufhebt.   

Mit freundlichen Grüßen  

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                                        Lutz Pfundner                     

 

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