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Ausgesprochene Platzverweise durch den OSD im Jahr 2012

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 28.02.2013:

Das Ordnungsamt setzt im Wesentlichen auf Repression gegen diejenigen, die im öffentlichen Bild Düsseldorfs nicht erwünscht sind. Mit dem Ordnungs- und Servicedienst wurde ein Instrument mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, um diese Repression im öffentlichen Straßenraum durchzusetzen. Dafür sind im Haushaltsansatz für das Jahr 2012 sowie 2013 im Produkt „Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben“ jeweils eine Zielvorgabe von 4.000 Platzverweisen durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Düsseldorf (OSD) angegeben.

In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie viele Platzverweise hat der OSD im Jahre 2012 unter welchen rechtlichen Vorgaben ausgesprochen? Wie viele Platzverweise davon waren mit Bußgeldern belegt?

  2. Für welchen Zeitraum wurden die Platzverweise ausgesprochen?

  3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweise eingelegt, wie vielen wurde stattgegeben und wie viele kamen vor Gericht mit welchem Ausgang?

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla             Gilbert Yimbou



Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Keller:

Frage 1:
Wie viele Platzverweise hat der OSD im Jahr 2012 unter welchen rechtlichen Vorgaben ausgesprochen? Wie viele davon waren mit Bußgeldern belegt?

Antwort:

Im Jahr 2012 wurden durch den OSD insgesamt ca. 5.000 Platzverweise
ausgesprochen.

Die rechtliche Grundlage zur Erteilung eines Platzverweises ergibt sich aus § 34 Absatz 1 Polizeigesetz (PolG) NRW in Verbindung mit § 24 Ordnungsbehördengesetz NRW. Bei einem Platzverweis nach § 34 Absatz 1 PolG NRW handelt es sich um ein nicht bußgeldbewehrtes Mittel zur Gefahrenabwehr.


Frage 2:
Für welchen Zeitraum wurden die Platzverweise ausgesprochen?

Antwort:

Der Zeitraum, für den ein Platzverweis ausgesprochen wird, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Detaillierte Auskünfte über die Zeiträume können nicht erteilt werden, da diese so nicht erfasst werden.


Frage 3:

Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweise eingelegt, wie vielen stattgegeben und wie viele kamen vor Gericht mit welchem Ausgang?

Antwort:

In keinem Fall wurde durch die Betroffenen um Überprüfung des ausgesprochenen Platzverweises ersucht.

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