Ausgesprochene Platzverweise durch den OSD im Jahr 2012
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Ratssitzung am 28.02.2013:
Das Ordnungsamt setzt im Wesentlichen auf Repression gegen diejenigen, die im öffentlichen Bild Düsseldorfs nicht erwünscht sind. Mit dem Ordnungs- und Servicedienst wurde ein Instrument mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, um diese Repression im öffentlichen Straßenraum durchzusetzen. Dafür sind im Haushaltsansatz für das Jahr 2012 sowie 2013 im Produkt „Ermittlungs- und Vollzugsaufgaben“ jeweils eine Zielvorgabe von 4.000 Platzverweisen durch den Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Düsseldorf (OSD) angegeben.
In diesem Zusammenhang fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:
- Wie viele Platzverweise hat der OSD im Jahre 2012 unter welchen rechtlichen Vorgaben ausgesprochen? Wie viele Platzverweise davon waren mit Bußgeldern belegt?
- Für welchen Zeitraum wurden die Platzverweise ausgesprochen?
- Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweise eingelegt, wie vielen wurde stattgegeben und wie viele kamen vor Gericht mit welchem Ausgang?
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Keller:
Frage 1:
Wie viele Platzverweise hat der OSD im Jahr 2012 unter welchen rechtlichen Vorgaben ausgesprochen? Wie viele davon waren mit Bußgeldern belegt?
Antwort:
Im Jahr 2012 wurden durch den OSD insgesamt ca. 5.000 Platzverweise
ausgesprochen.
Die rechtliche Grundlage zur Erteilung eines Platzverweises ergibt sich aus § 34 Absatz 1 Polizeigesetz (PolG) NRW in Verbindung mit § 24 Ordnungsbehördengesetz NRW. Bei einem Platzverweis nach § 34 Absatz 1 PolG NRW handelt es sich um ein nicht bußgeldbewehrtes Mittel zur Gefahrenabwehr.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum wurden die Platzverweise ausgesprochen?
Antwort:
Der Zeitraum, für den ein Platzverweis ausgesprochen wird, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Detaillierte Auskünfte über die Zeiträume können nicht erteilt werden, da diese so nicht erfasst werden.
Frage 3:
Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweise eingelegt, wie vielen stattgegeben und wie viele kamen vor Gericht mit welchem Ausgang?
Antwort:
In keinem Fall wurde durch die Betroffenen um Überprüfung des ausgesprochenen Platzverweises ersucht.
