Bearbeitungsgebühren für VerbraucherInnenkredite zurückerstatten
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ratssitzung am 08.11.2012:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die VertreterInnen der Stadt Düsseldorf im Verwaltungsrat der Stadt-Sparkasse Düsseldorf auf, sich dafür einzusetzen, die Bearbeitungsgebühren für VerbraucherInnenkredite, die in den letzten zehn Jahren erhoben wurden, auf Antrag den KreditnehmerInnen zu erstatten und zukünftig die Erhebung der Gebühren zu unterlassen.
Begründung:
Anfang Oktober entschied das Oberlandesgericht in Dresden, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite, die in der Regel bei zwei bis drei Prozent der Kreditsumme liegen, unzulässig und damit unwirksam sind. Damit schloss sich das OLG Dresden der Urteile in Bamberg, Hamm. Karlsruhe und Zweibrücken an, die ebenso urteilten. In den Urteilen wurde festgestellt, dass Bearbeitungs- und/oder Abschlussgebühren für Verbraucherkredite, Autofinanzierung oder Hausbauhypotheken unzulässig sind und zurückgezahlt werden müssen.
Nach Ansicht der Verbraucherberatung NRW besteht der Anspruch auf Erstattung für die letzten zehn Jahre.
Freundliche Grüße
Angelika Kraft-Dlangamandla Gilbert Yimbou
