Beratung ohne Termin und ein kostenloses Girokonto – Stadtsparkasse an öffentlichen Auftrag erinnern
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 03.02.2022 (RAT/030/2022):
Der Stadtrat fordert die Vertreter:innen der Stadt im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf auf, auf den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung einzuwirken, um folgende Mindestangebote zur Versorgung der Einwohner:innen der Stadt Düsseldorf durch die Stadtsparkasse zu verwirklichen:
- Eine Beratung von Kund:innen ohne eine vorherige Terminvereinbarung werden in allen Filialen an mindestens drei Wochentagen für jeweils 3 Stunden am Vormittag und 3 Stunden am Nachmittag gewährleistet.
- Ein gebührenfreies Girokonto mit den Inklusivleistungen Bargeldabhebung und -einzahlung, beleghaften Überweisungen und Erstellen von Kontoauszügen am Auszugsdrucker wird allen Kund:innen angeboten.
Begründung:
Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist stark um Profitabilität bemüht. Im Jahr 2020 wies sie einen Überschuss von 15 Millionen Euro aus, im Jahr 2021 11 Millionen. Die erwirtschafteten Überschüsse kommen nur zum Teil der Stadt Düsseldorf zugute und fließen ansonsten in die Rücklage der Sparkasse. Wenn diese Überschüsse zu Lasten von finanziell weniger gut gestellten oder auf andere Weise benachteiligten Düsseldorfer Haushalten erwirtschaftet werden, widerspricht dies aus unserer Sicht dem öffentlichen Auftrag der Stadtsparkasse.
Der Verwaltungsrat der „dem gemeinen Nutzen dienenden“ Stadtsparkasse Düsseldorf sollte deshalb erörtern, inwiefern nach zahlreichen Filialschließungen die zusätzliche Einschränkung von Öffnungszeiten bei gleichzeitigen Gebührenerhöhungen im Sinne des öffentlichen Auftrags zu rechtfertigen sind: „Die Erzielung von Gewinn ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“.
Die Grundversorgung der Düsseldorfer Bevölkerung muss sichergestellt muss werden. Gerade angesichts der zunehmenden Armut gehört zu einer Grundversorgung insbesondere die Rücksichtnahme auf jene Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die aus Gründen von Alter, gesundheitlichen Einschränkungen oder finanziellen Gründen nicht die Wahl haben, ihre Bankgeschäfte online zu tätigen, einen Termin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren oder zu einer festgesetzten Zeit lange in einer Schlange zu stehen.
Ein Basiskonto nach §§ 30 ff. Zahlungskontengesetz bietet die Stadtsparkasse nicht grundgebührenfrei an. Je nach Nutzung wird eine Online-Variante auf 4,90 Euro, die beleghafte Nutzungsvariante um 2 Euro verteuert.
Die Kontoinhaber:innen zahlen für neue Zusatzleistungen wie eine ApplePayIntegration, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. Wer sich eine Gebührenerhöhung in seinem bisherigen Kontenmodell nicht leisten kann, muss die Wahl haben, auf solche Zusatzleistungen zu verzichten, ohne dennoch für deren Entwicklung und Betrieb durch Gebührenerhöhungen zahlen zu müssen. Damit auch Neukund:innen des unteren Einkommenssegments eine Wahl haben, sollte die Sparkasse wenigstens ein gebührenfreies Kontomodell anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born Julia Marmulla
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
