Zum Hauptinhalt springen

Bildungs- und Teilhabepaket

Rat

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 40 c) zur Sitzung des Rates am 20.09.2012:

Die nicht abgerufenen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in gleichen Teilen an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt.


Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die Neufestsetzung eines kindgerechten Regelsatzes bei Hartz IV angemahnt. Die Bundesregierung hat daraufhin als Ersatz für einen neuen Kinderregelsatz das Bildungs- und Teilhabepaket aufgelegt. Es wurde als Teil des Existenzminimums von Kindern definiert.

Aufgrund zu hoher bürokratischer Hürden werden diese Mittel allerdings zu einem großen Teil nicht eingefordert, in Düsseldorf waren es rund 7,2 Millionen Euro im Jahr 2011. Die Mittel des Vorjahres sind jedoch nicht mehr an die bürokratischen gesetzlichen Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepakets gebunden, sie könnten daher direkt und unbürokratisch an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.

Somit ist es auch nicht notwendig eine Konzeption zu entwickeln, um die Mittel für eine „zusätzliche Qualität zu den bestehenden kommunalen Leistungen und Angeboten für Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Das im Hauptantrag geforderte Verfahren ist zu bürokratisch, aufwendig und langfristig. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Leistungen die Anspruchsberechtigten nicht erreichen werden.

Das nicht abgerufene Geld steht den Anspruchsberechtigten zu, es sollte ihnen unbürokratisch ausgezahlt werden.

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla            Gilbert Yimbou

Zurück zum Kopf der Seite