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Brennbare Fassadendämmung an Wohngebäuden

RH Pfundner

Anfrage von RH Pfundner zur Sitzung des Rates am 13.07.2017: 

Ende Juni berichteten die Medien, dass etwa 70 Menschen ihre Wohnungen in einem Hochhaus in Wuppertal verlassen mussten. Das Hochhaus hatte eine Fassadendämmung, die der im Londoner Grenfell Tower ähnelte, in dem mindestens 79 Menschen bei einem verheerenden Feuer starben. Nach einer Brandschutzbegutachtung mussten daher alle Bewohnerinnen und Bewohner das Wuppertaler Hochhaus verlassen. In Wuppertal will die Stadt nun 70 weitere Gebäude überprüfen. Experten gehen davon aus, dass bei umfangreichen Überprüfungen noch mehrere Gebäude auffallen werden. In London sind bei stichprobenartigen Kontrollen alle 95 bis Ende Juni überprüften Gebäude durchgefallen. 

 
Allerdings ist die Medienberichterstattung teilweise widersprüchlich. So wird berichtet, dass in vielen Städten, auch in Düsseldorf, regelmäßig bei Bestandsgebäuden eine Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften erfolgt. Andrerseits sollen Fassaden aus Styropor den Brandschutzbestimmungen entsprechen, obwohl Experten davon ausgehen, dass dieser Dämmstoff brennbar ist und nicht im Fassadenbau verwendet werden sollte. Außerdem finden die regelmäßigen Kontrollen wohl nur bei Hochhäusern statt, obwohl auch bei vielen niedrigeren Häusern brennbarer Dämmstoff eingesetzt wurde. Darüber hinaus sind Fassadenrenovierungen nicht genehmigungspflichtig, so dass die Baubehörden oftmals gar nicht wissen, wo welcher Dämmstoff eingesetzt wurde. 

Aus diesem Grund frage ich an: 

  1. Wie viele Gebäude werden regelmäßig auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen überprüft und in welchen Intervallen geschieht dies?
  1. Wie viele Gebäude in Düsseldorf haben Fassaden aus Wärmedämmverbundsystemen oder anderen brennbaren Materialien? (bitte aufgeteilt in Gebäude oberhalb und unterhalb der Hochhausgrenze)
  1. Bei wie vielen Gebäuden ist bisher eine Fassade aus brennbaren Materialien festgestellt worden und wie wird in solchen Fällen weiter vorgegangen?

Mit freundlichen Grüßen  

Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 13.07.2017 (Beigeordnete Zuschke):

Das Bauaufsichtsamt weist auf der Internetseite auf die gesetzlichen Vorschriften, die einzuhalten sind hin. Die Eigentümer der Gebäude werden aufgefordert, ihre Unterlagen auf die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Insgesamt ist festzuhalten, dass beim Neubau von Hochhäusern über das Brandschutzkonzept nachzuweisen ist, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. In Häusern, die den vereinfachten Verfahren unterliegen, liegt die Einhaltung des Brandschutzes beim Bauherrn und den von ihm beauftragten Bauleitern und Architekten.
Bei allen Gebäuden ist der bloße Austausch der Wärmedämmung und Fassadensanierung genehmigungsfrei. Auch hier liegt die Verantwortung beim Eigentümer und den beauftragten Firmen.
Fassadensysteme sind vom Hersteller im Hinblick auf das Brandverhalten auszuzeichnen. Dies ist vom Architekten bzw. Sonderingenieur in das Konzept einzubeziehen.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

zu Frage 1: Derzeit sind 215 Hochhäuser im Stadtgebiet bekannt.
Hochhäuser über 60 m unterliegen der wiederkehrenden Prüfung durch das Bauaufsichtsamt, die alle sechs Jahre durchgeführt wird.
Hochhäuser von 22 – 60 m werden im Rahmen der Brandverhütungsschauen alle sechs Jahre von der Feuerwehr geprüft.

zu Frage 2: Fassadendämmungen hat der Gesetzgeber von der Genehmigungspflicht befreit, insofern gibt es darüber weder Statistiken noch kann eine händische Prüfung aller Akten eine belastbare Aussage ergeben. Hierzu müsste eine händische Vor-Ort-Erfassung mit zusätzlicher Materialrecherche bei allen Gebäuden Düsseldorfs erfolgen.

zu Frage 3: Bisher haben weder Brandschauen noch wiederkehrende Prüfungen Hinweise auf Fassaden mit brennbaren Materialien ergeben. (s. Aufruf Internet)

 

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