Echter Ökostromanteil im Energiemix der Stadtwerke
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 6. Juni 2019:
Laut eigenen Kennzahlen ("Stromkennzeichnung") betrug der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien, den die Stadtwerke Düsseldorf im Jahr 2017 an ihre Kunden lieferten, beachtliche 54,1 Prozent. Aber fast alle Stromversorger weisen in ihrer Stromkennzeichnung einen sehr großen Anteil „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ aus. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich nicht der Ökostrom-Anteil im Strommix des Versorgers. Er bezieht sich laut dem Netzwerk der Regenerativen Energiewirtschaft stattdessen auf die Höhe der im Versorgungsgebiet erhobenen EEG-Umlage:
„Beliefert ein Versorger viele von der EEG-Umlage befreite industrielle Großabnehmer, sinkt der Anteil des ‚EEG-Stroms‘; hat er viele Haushaltskunden steigt er. Der Strommix eines Versorgers wird dadurch häufig ‚grün gefärbt‘, ohne dass die Stromanbieter diesen ‚EEG-Anteil‘ beeinflussen können.
Hinzu kommt, dass sich der Wert für ‚Erneuerbare Energien gefördert nach dem EEG‘ auf den Stromverbrauch im Versorgungsgebiet bezieht. Der in der Stromkennzeichnung gegenübergestellte Bundesmix bezieht sich aber auf die Stromerzeugung. Aufgrund hoher Exportüberschüsse wird in Deutschland aber seit Jahren mehr Strom erzeugt als verbraucht. 2016 lag der Überschuss bei 54 Mrd. Kilowattstunden (kWh), das entspricht rd. acht Prozent der gesamten Bruttostromerzeugung.“
Auch die Verbraucherzentrale spricht dem aus EEG-Mitteln gefördertem „Graustrom“ jeglichen ökologischen Charakter ab. Strom, der mit „Herkunftsnachweis“(HKN) vermarktet wird, sieht die Verbraucherzentrale ebenfalls kritisch, weil der HKN keine Ansprüche an die Art der Erzeugung und das Alter der Stromerzeugungsanlage stellt. Eine verlässliche Ökostrom-Kennzeichnung liefern laut Verbraucherzentrale nur das „ok-power Siegel“, das „Grüner-Strom-Label“ und die Liste „EcoTopTen“ des Öko-Instituts in Freiburg.
Vor diesem Hintergrund wurde die Stromkennzeichnung auch der Stadtwerke Düsseldorf in einer gemeinsamen Untersuchung von Deutscher Umwelthilfe, Robin Wood, Greenpeace Energy, EWS Schönau, NATURSTROM und LichtBlick kritisiert: Der von den Stadtwerken dargestellte Anteil an „EEG-Strom“ zeige lediglich den Stromverbrauch der EEG-pflichtigen AbnehmerInnen, nicht aber die Strom-Einkaufspolitik der Anbieter. Der tatsächlich ausgelieferte Ökostrom mache demnach nur einen Anteil von 3,9 Prozent an den Stromlieferungen der Stadtwerke aus.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie hoch war der Anteil an Ökostrom mit Ökostrom-Herkunftsnachweis (HKN) und mit von der Verbraucherzentrale empfohlenen Ökostrom-Kennzeichnungen an den Stromlieferungen der Düsseldorfer Stadtwerke in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach HKN oder Ökostrom-Siegel sowie nach Jahr und Energiequelle)?
- Wie viel dieser Stromlieferungen ging auf KundInnen mit Ökostrom-Tarif zurück?
- Wie sehen die Pläne der Düsseldorfer Stadtwerke für einen Ausbau des Anteils an Ökostrom mit HKN oder von der Verbraucherzentrale empfohlenen Ökostrom-Kennzeichnungen bis hin zum vollständigen Verzicht auf Strom aus fossilen Brennstoffen und Kernenergie aus?
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Meisen Odd Krause Rita Kiwitt
Antwort der Verwaltung am 10.10.2019 (Beigeordnete Stulgies)
Hinweis: Die Antworten zu den Fragen eins bis drei wurden von der Stadtwerke Düsseldorf AG zusammengestellt.
zu Frage 1: Seit 2013 darf ein Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien (EE) kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn er für die gelieferte Menge EE-Strom auch Herkunftsnachweise (HKN) im Herkunftsnachweis-register eingekauft hat. Nach Auffassung der VZ (VZ-Empfehlung) erfüllen zurzeit das ok-power Siegel, das Grüner-Strom-Label und die Liste EcoTopTen des Ökoinsti-tuts in Freiburg strenge Anforderungen an Ökostromlabel und leisten damit einen echten Beitrag zum Ausbau von Erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen. So dürfen die Erzeugungsanlagen zum Beispiel nicht älter als 6 Jahre sein. Diese Vorgabe ge-währleistet, dass neue Anlagen zugebaut werden müssen.
Anteil von Ökostrom (HKN, VZ-Empfehlung) an der Gesamtstromliefermenge der Stadtwerke Düsseldorf:
| 2018* | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 |
Ökostromanteil (mit HKN) | 5,73% | 4,93% | 5,06% | 6,73% | 4,32% |
Ökosstromanteil (ok-power) | - | - | - | 1,65% | 1,5% |
*vorläufig
„Grüner-Strom-Label“ und „ok-power-Siegel“ schließen über ihren Kriterienkatalog grundsätzlich Unternehmen aus, in deren eigenem Portfolio oder dem ihrer Anteils-eigner Atomenergie produziert oder gehandelt wird. Seitdem die EnBW, die Kern-energie in ihrem Portfolio hat und Hauptanteilseigner der Stadtwerke Düsseldorf ist, ist eine solche Zertifizierung also nicht möglich. Die Werte aus 2014 und 2015 sind Restliefermengen von Bestandskunden mit Langfristverträgen. Ab dem Atomausstieg im Jahr 2022 prüfen die Stadtwerke Düsseldorf, ihre eigenen Grünstrommengen der Grünwerke GmbH über ein solches Label zertifizieren zu lassen.
zu Frage 2: Die Stadtwerke Düsseldorf beschaffen so viele Herkunftsnachweise (HKN), wie diese von Kundinnen und Kunden zur Versorgung mit dem Angebot „Düsseldorfer Ökostrom“ nachgefragt werden.
Die Ökostromliefermenge mit Herkunftsnachweisen (HKN) betrug im Mittel 200 Mio. kWh und schwankte zwischen knapp 5% und 6,7% pro Jahr. Der Gesamtstrombedarf der Stadt Düsseldorf lag im Jahr 2016 bei 3.260 Mio. kWh. Die aktuellen Herkunftsnachweise des angebotenen Ökostroms stammen in der Re-gel aus skandinavischen Wasserkraftanlagen.
zu Frage 3: Derzeit sind die Ökostrommengen der Stadtwerke Düsseldorf TÜV Nord A-75 zertifi-ziert. Das bedeutet, dass in dem Portfolio mindestens 33 % des Stromes aus Anla-gen stammen muss, die jünger als sechs Jahre sind. Eigene Investitionen in Erneu-erbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) oder Fondlösungen zur Finanzierung von EE-Anlagen werden derzeit als weitere Kriterien geprüft.
Mit der EEG-Vergütung für Ökostrom erhalten Betreiber von erneuerbaren Erzeu-gungsanlagen eine öffentliche Finanzierung. Anschließend darf dieser Ökostrom nicht mehr als Ökostrom vermarktet werden (Doppelvermarktungsverbot). Deshalb wird dieser Ökostrom, der an der Strombörse gehandelt wird, als „Graustrom“ bezeichnet.
Aus Sicht der Stadtwerke Düsseldorf ist der Handel von Herkunftsnachweisen alleine aber nicht geeignet, um die urbane Energiewende voranzutreiben. Daher verfolgen die Stadtwerke Düsseldorf eine 3-gleisige EE-Strategie:
1. Die 100 %-ige Stadtwerke-Tochter Grünwerke projektiert und betreibt Erneuer-bare-Energien-Anlagen. Derzeit werden bereits ca. 100 Mio. kWh an Ökostrom erzeugt. Es wird davon ausgegangen, dass die in den kommenden Jahren hinzu-kommenden Erzeugungsmengen auch vermehrt außerhalb des EEG als eigenes Ökostromprodukt vermarktet werden.
2. Über den Vertrieb von Energiedienstleistungen sollen Düsseldorfer Bürger*innen und Unternehmen dabei unterstützt werden, selbst Erneuerbaren Strom zu er-zeugen. Schwerpunkte bilden hier spezielle Angebote von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit Speichern für Hauseigentümer*innen, die Entwicklung von Mieters-tromprojekten und die Errichtung von großflächigen PV-Anlagen bei Gewerbe- und Industriekunden.
3. Beschaffung von Ökostrom entsprechend der Kundennachfrage. Bereits heute besteht der Strommix der Stadtwerke Düsseldorf zu über 50% aus Ökostrom gefördert durch das EEG (Graustrom) und zu ca. 25% aus den hochef-fizienten Gas-Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen. Ab 2023 gibt es keinen Kernenergiestrom mehr und auch der geringe Anteil an Kohlestrom von z.Zt.15% wird sich gemäß Kohleausstieg stetig verringern. Damit erhöhen sich auch stetig die Anteile von Strom aus erneuerbaren Energien und Gas-KWK-Anlagen. Wie sich vor diesem Hintergrund zukünftig die Nachfrage nach „reinem“ Ökostrom entwickeln wird, ist fraglich – tendenziell dürfte sie sinken.
Ein gänzlicher Verzicht auf fossile Brennstoffe ist dann möglich, wenn ausreichend Wasserstoff oder synthetisches Gas (Windgas) für den Einsatz in den Gas-KWK-Anlagen der Stadtwerke Düsseldorf zur Verfügung steht.
